Start Allgemein Fritz Nols AG – Ordnungsgeld

Fritz Nols AG – Ordnungsgeld

355
Datum: 14.01.2019

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 31. August 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Fritz Nols AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fritz Nols AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Fritz Nols AG hat am 10. September 2018 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein