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BaFin veröffentlicht Liste der institutsunabhängigen Analysten

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Die BaFin hat eine Liste der institutsunabhängigen Analysten nach § 86 Absatz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) veröffentlicht. Auf Grund der Rechtslage dürfen derzeit nur die Namen von juristischen Personen und Personenvereinigungen veröffentlicht werden und nicht die von natürlichen Personen.

Alle von der Anzeigepflicht erfassten juristischen Personen und Personenvereinigungen, die ihre Tätigkeit ordnungsgemäß nach § 86 Absatz 1 WpHG angezeigt haben, sind in der Liste der institutsunabhängigen Analysten zusammengestellt.

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