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Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungswidrig?

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Über den Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (kurz: NetzDG) ist bereits viel diskutiert worden. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) hat zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des NetzDG ein Gutachten in Auftrag gegeben. Bitkom ist der Digitalverband Deutschlands, der 1999 als Zusammenschluss einzelner Branchenverbände in Berlin gegründet wurde und, nach eigenen Aussagen, mehr als 2.600 Unternehmen der digitalen Wirtschaft vertritt, darunter mehr als 1.000 Mittelständler, über 400 Startups und nahezu alle Global Player.

Die Meinung dieses Verbandes hat also Gewicht. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungswidrig ist. Eine erste Verfassungsbeschwerde läuft ja bereits. Das Gutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Heinz Ladeur, Hamburg, und Prof. Dr. Tobias Gostomzyk, Dortmund, liegt nun vor. Die Gutachter äußern erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit. Der Regierungsentwurf des NetzDG erscheine aufgrund der schweren verfassungsrechtlichen Bedenken „insgesamt nicht haltbar“, so die Gutachter. Das Gutachten finden Sie hier zum Download.

Quelle: Bitkom

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