Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.11.2018 mitgeteilt, dass Bitcoin Profit (https://btcprofit-de.pw) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft gem. § 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.
Anmerkung der Redaktion:
Die Internetseite ist mittlerweile nicht mehr erreichbar. Es wird auch spekuliert, ob es sich bei dieser Unternehmung nicht um Betrug handelt. Damit würde die Kryptowährung im Ansehen der Verbraucher weiter sinken…