Start Allgemein Cosma Deutschland AG und „cashee.de“ – Jetzt reagiert auch der Insolvenzverwalter

Cosma Deutschland AG und „cashee.de“ – Jetzt reagiert auch der Insolvenzverwalter

282

Das ist zumindest einmal eine gute Nachricht, denn das bedeutet, dass die Seite in den nächsten Tagen komplett aus dem Netz verschwinden oder sich der Inhalt so verändern wird, dass zumindest die Cosma Deutschland AG nicht mehr zu erkennen ist. Ein Unternehmen, wie wir gestern berichtet haben, was es ja auch nicht mehr gibt laut Eintragung im Unternehmensregister.Nun fragen wir uns natürlich, wie es dem Domaininhaber gelingen konnte, über diese Webseite seine Geschäfte fortzuführen, obwohl er ja wusste, dass das Unternehmen in Insolvenz war bzw. ist und das nicht einmal auf der Internetseite vermerkt hatte.

Auch der Domaininhaber der „Blender-Domain“ cashee.de dürfte jetzt sicherlich erhebliche rechtliche Probleme bekommen können mit den zuständigen Behörden, denn die werden das sicherlich nicht so im Raum stehen lassen und wissen wollen, welche Geschäfte so in den letzten 20 Monaten noch über diese Webseite gelaufen sind. Geschäfte, die aus unserer Sicht dann auch als „illegal“ bezeichnet werden könnten.

Zuständig für die Insolvenzverfahren ist die Kanzlei „Schultze -Braun“ aus Achern. Wir fragen uns natürlich auch, warum dem zuständigen Sachbearbeiter solche Dinge nicht auffallen über ein solch langen Zeitraum, wenn man doch offensichtlich weiß, dass die Domain und Webseite der Cosma Deutschland AG nicht zur Insolvenzmasse gehören, sondern von einem Dritten betreut wurden.

Da hätte man doch im ersten Schritt der Insolvenz schon eine Aufforderung an den Domaininhaber versenden müssen, um ihn aufzufordern, diese Webseite vom Netz zu nehmen bzw. die Inhalte so zu verändern, dass diese Webseite mit der insolventen Cosma Deutschland AG nichts mehr zu tun hat.

Nun hat man das von Seiten des Insolvenzverwalters wohl nachgeholt und den Domaininhaber aufgefordert, die Seite vom Netz zu nehmen bzw. die Inhalte zu verändern. Was wir natürlich nicht wissen, ist, ob über diesen Internetauftritt noch Geschäfte getätigt wurden, was dann möglicherweise auch für den Insolvenzverwalter noch „schwierig“ werden könnte.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein