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Polizeiwillkür in Bayern

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Was tut die Polizei? Verkehr regeln, Straftaten verfolgen und für die Sicherheit und Ordnung sorgen. Beispiele: Mit der Kelle in der Hand kann also ein Polizist drei Sachen machen (aus juristischer Sicht) 1. Eine kaputte Ampel ersetzen und den Strassenverkehr von Hand organisieren. Das ist Straßenverkehrsrecht und dafür ist die Polizei zuständig. 2. Die Kelle nehmen und mit einem Schlag gegen das Gesäß jemanden zu Boden bringen, der gerade aus einer umfallenen Bank flüchten will und den Straftäter festnehmen. Das ist Strafverfolgung. 3. Jetzt zur Sicherheit und Ordnung: der Polizist mit der Kelle sieht, dass jemand plant vollkommen betrunken und orientierungslos die Strasse zu betreten. Er will verhindern, dass jemand zu Schaden kommt. Er nimmt die Kelle und hat wieder auf das Gesäß und bringt den Betrunkenen kurz zur Räson und nimmt ihn im Polizeiwagen mit auf die Wache und sperrt den Betrunkenen für fünf Stunden ein.

So etwas regeln die Polizeigesetze der jeweiligen Länder, die durchaus unterschiedlich sind. Schon öfters wurde probiert, ein gemeinsames Musterpolizeigesetz zu entwickeln, wie es gerade wieder eine Arbeitsgruppe in Berlin versucht.

Zeitgleich wurde ein rechtstaatlicher „Hammer“ aus Bayern bekannt. Dort hatte die Polizei einige Personen („freche Flüchtlinge“) eingesperrt, weil man befürchtete, dass diese randalieren werden. Ein Anwalt wurde den eingesperrten Personen nicht zu Seite gestellt, obgleich die Politik dieses bei Einführung des neuen strengen Polizeigesetzes versprochen hatte. Der Fall schlägt Wellen, weil die Dauer der Haft drei Wochen (!) war.

Die Freiheit ist ein hohes Gut und selbst wenn ein guter Grund besteht, dass jemand vorsorglich weggesperrt werden muss, muss dieser das Recht haben sich zur Wehr zu setzen. Dazu gehört natürlich ein rechtskundiger Vertreter…

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