Start Allgemein Wer hat Anspruch an thailändischen Banknoten in Höhe von fast 7€?

Wer hat Anspruch an thailändischen Banknoten in Höhe von fast 7€?

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Korrekte deutsche Bürokratie:

Staatsanwaltschaft Halle

Öffentliche Bekanntmachung gem. § 983 BGB

1243 E -1/2018

Am 24.06.2016 wurde im Rahmen der Durchsuchung des wegen Verkehrsunfallflucht beschlagnahmten PKW BMW, AKZ: HAL-HX 114 u.a. ein Bargeldbetrag in Höhe von 260,00 thailändischen BAHT aufgefunden. Es handelte sich um 2 x 100,00 THB-Scheine und 3 x 20,00 THB-Scheine. Der Fahrer des PKW ist zwischenzeitlich verstorben, die Banknoten konnten weder einer Straftat noch einer berechtigten Person zugeordnet werden.

Die thailändischen Banknoten wurden umgetauscht, der Gegenwert beträgt 6,88 €.

Hiermit werden alle Personen, die Rechte an dem genannten Geldbetrag besitzen, aufgefordert, ihre Rechte binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Staatsanwaltschaft Halle, Merseburger Straße 63, 06112 Halle (Saale) zum Geschäftszeichen 1243 E-1/2018 anzumelden.

 

Schulz, Rechtspflegerin

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