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Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG III

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Schaut man sich diese Bilanz an, dann fragt man sich, ab wann die Gesellschaft im Plus sein möchte… Mit über 30 Millionen Euro nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteile der Kommanditisten wird das noch lange dauern.

Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG III

Grünwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.384.944,96 4.873.236,71
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.784.415,99 3.019.488,86
2. Forderungen gegen Kommanditisten 414.594,50 603.448,89
3. Andere Forderungen gegen Gesellschafter 1.250,00 1.250,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.184.684,47 1.249.048,96
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.902.117,73 2.781.041,01
B. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen Kommanditisten 959.740,89 975.722,38
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 30.228.673,89 32.508.874,62
Summe Aktiva 38.475.477,47 41.138.874,72

PASSIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Rückstellungen 459.301,00 451.695,00
1. Steuerrückstellungen 438.218,00 412.312,00
2. Sonstige Rückstellungen 21.083,00 39.383,00
B. Verbindlichkeiten 58.584,06 107.005,50
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.829,72 59.251,16
2. Andere Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 47.754,34 47.754,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 37.957.592,41 40.580.174,22
Summe Passiva 38.475.477,47 41.138.874,72

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aufgrund der erstmaligen Anwendung der Schwellenwerte nach dem BilRUG wurden auch die Vorjahreswerte angepasst, ein Vergleich mit dem Jahresabschluss des Vorjahres ist damit nur bedingt möglich.

Die Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG III hat ihren Sitz in Grünwald und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München unter HRA 83483 eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264a HGB i.V.m. §§ 264ff. HGB) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 265, 266 und 275 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden unterjährig zum Tageskurs eingebucht. Die am Bilanzstichtag zugrunde gelegten Umrechnungskurse zum Devisenkassamittelkurs betragen: 1,00 EUR = 1,0541 USD.

Die Gesellschaft weist aufgrund der aufgelaufenen bilanziellen Verluste und der getätigten Entnahmen, die zusammen die Kapitaleinlagen der Kommanditisten übersteigen, zum 31.12.2016 nach Saldierung mit den ausstehenden Einlagen in Höhe von TEUR 34.702 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag der Kommanditisten in Höhe von TEUR 31.188 aus. Die Bewertung wird trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da sie voraussichtlich durch spätere Gewinne und durch die Veräußerung der Filmrechte ausgeglichen wird. Dessen ungeachtet haften die Kommanditisten im Außenverhältnis in Höhe der getätigten Entnahmen nach § 172 Abs. 4 S. 2 HGB.

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des § 264 c Abs. 2 HGB.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Hinsichtlich mehrerer Feststellungen des Finanzamtes München aufgrund der steuerlichen Außenprüfung, die aufgrund gegenteiliger Rechtsauffassung in diesen Abschluss nicht eingearbeitet wurden, wurde bereits Einspruch erhoben.

Ein Erörterungsgespräch hat nunmehr Ende April 2016 stattgefunden. Mit den zuständigen Vertretern der Finanzverwaltung wurden die verschiedenen strittigen Themen ergebnisoffen ausführlich diskutiert. Das Finanzamt wird nun seine Argumentationslinie in Bezug auf die einzelnen Themen schriftlich zusammenfassen und uns ebenso Gelegenheit zu einer schriftlichen Erwiderung geben, bevor es eine Entscheidung über den Einspruch der Fondsgesellschaft fällen wird. Der ursprünglich avisierte Zeitraum für das Rechtsbehelfsverfahren wird dadurch deutlich verlängert. Da bisher weder eine schriftliche Stellungnahme noch die Entscheidungen über den Einspruch ergangen sind, wird zurzeit eine Untätigkeitsklage vorbereitet.

Wir gehen nach wie vor davon aus, dass die bedeutenderen strittigen Punkte vor dem Finanzgericht geklärt werden müssen.

Zur Erinnerung bleibt festzuhalten, dass eine Klage vor dem Finanzgericht München erst nach Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens möglich wird. An unserer Beurteilung hinsichtlich der guten Erfolgschancen, die durch die Finanzverwaltung gewollten und vorläufig durchgesetzten Änderungen der steuerlichen Ergebnisse durch die Finanzgerichte aufheben zu lassen, hat sich nichts geändert.

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Umlaufvermögen:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert bzw. zum Stichtagskurs angesetzt.

Kapitalanteile:

Die Kapitalanteile sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Gliederung der Kapitalanteile erfolgt gemäß § 264c Abs. 2 HGB. Gemäß § 264c Abs. 1 HGB wurde in der Bilanz der Posten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert ausgewiesen.

Die ausstehende Einlage wurde zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen:

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Restlaufzeit der ungewissen Verpflichtungen beträgt, mit Ausnahme der Steuerrückstellungen (TEUR 438,2), weniger als ein Jahr.

Verbindlichkeiten:

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Die Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände beinhaltet Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 3.454,3 (Vj. TEUR 2.663,5).

Der Posten beinhaltet Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 415.844,50 (Vj. TEUR 604,7).

Passiva

Die Kapitalanteile der Kommanditisten haben sich zum 31.12.2016 wie folgt entwickelt:

Festkapital bzw. Variables Kapital Kapitalkonto II ausstehende Kapitalanteile der
Pflichteinlage Kapitalkonto I
EUR
Entnahmen
EUR
Ergebnisvortrag
EUR
Agio
EUR
Einlage
EUR
Kommanditisten
EUR
Stand 01.01.2016 77.537.765,67 – 975.722,38 – 77.067.976,26 2.301.074,30 – 35.279.738,33 – 33.484.597,00
Ausscheidensfälle – 1.350.000,00 16.988,20 1.304.412,16 -40.500,00 614.250,00 545.150,36
Korrektur 80.000,00 – 1.006,71 – 77.748,97 2.400,00 – 36.400,00 – 32.755,68
Einlagen
Jahresergebnis 1.783.787,54 1.783.787,54
Stand 31.12.2016 76.267.765,67 – 959.740,89 – 74.057.525,53 2.262.974,30 – 34.701.888,33 – 31.188.414,78

Die im Handelsregister gemäß § 172 Abs. 1 HGB eingetragenen Hafteinlagen lauten zum 31.12.2016 auf EUR 81.948.565,30.

Die ausstehenden Einlagen betreffen den Anteil am gezeichneten Kommanditkapital in Höhe von 45,5% sowie die ausstehende Einlage des Gründungskommanditisten. Ab dem Jahr 2010 wurden die ausstehenden Einlagen gemäß BilMoG dem Eigenkapital zugeordnet.

In 2014 wurde ein Anteil am gezeichneten Kommanditkapital in Höhe von 4,5% eingefordert (dies ist in dem oben genannten Prozentsatz berücksichtigt).

Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 10.829,72. (Vj. TEUR 59,3) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Des Weiteren beinhaltet der Posten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 57.178,00 (Vj. TEUR 47,8) aus noch offenen Ausschüttungsrückläufern und Kreditoren.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten:

Bei der Bilanzierung von Minimum- und Shortfallgarantien realisieren sich die Lizenzerlöse in der Regel ab dem Zeitpunkt der Ablieferung des Filmprojektes und sind ratierlich auf die Vertragslaufzeit des Distribution Agreements linear zu verteilen. Hierzu wurden für die zu erzielenden Erlöse transitorische passivische Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

IV. Sonstige Angaben

Angaben gemäß BilMoG:

Auf Erträge aus der Währungsumrechnung gemäß § 256 a HGB entfallen EUR 0,00, auf Aufwendungen aus der Währungsumrechnung gemäß § 256 a HGB entfallen EUR 0,00.

Persönlich haftende Gesellschafterin:

Als persönlich haftende Gesellschafterin und Komplementärin fungierte die Equity Management GmbH, Grünwald (Stammkapital EUR 25.000,00).

Die Komplementärin ist gleichzeitig Vollhafterin der Equity Pictures Medien Fonds GmbH & Co. KG, der Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co. KG II und der Equity Pictures Medienfonds GmbH Co. KG IV.

Arbeitnehmer:

Die Gesellschaft hatte keine Arbeitnehmer im Sinne von § 285 Abs. 7 HGB.

Geschäftsführer:

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer der Komplementärin der Gesellschaft war im Geschäftsjahr:

Herr Dr. Florian Lechner, Jurist, München

Der Geschäftsführer hat die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

 

Grünwald, im Juli 2017

Equity Management GmbH

gez. Dr. Florian Lechner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Oktober 2017

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