Start Allgemein Urteil im Leipziger Unister-Prozess

Urteil im Leipziger Unister-Prozess

345

Mit Bewährungs- und einer Geldstrafe ist am Montag nach fast einem Jahr der Unister-Prozess gegen zwei ehemalige Manager des Konzerns zu Ende gegangen. Die 15. Strafkammer des Landgerichts Leipzigs verurteilte den früheren Chef der Flugsparte, Holger F., zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Der einstige Gesellschafter Daniel K. wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss Daniel K. eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen á 40 Euro bezahlen.

Das Alles wäre ja noch verkraftbar für die Angeklagten, hätte der Gerichtsprozess nicht nahezu die komplette Existenz der Angeklagten gekostet. Vor allem die Anwaltskosten, die von den Angeklagten allein zu tragen sind, sollen im sechsstelligen Bereich liegen. Einer der Angeklagten musste dafür bereits vor einigen Wochen sein Privathaus verkaufen. Schaut man sich jetzt das Urteil des Landgerichtes Leipzig an, dann kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln. Was für ein Aufwand für dieses Urteil betrieben wurde, ist schier unglaublich. Ich bin allerdings überzeugt davon, dass es hier noch eine Revision geben wird.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein