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reconcept 06 Windenergie Finnland GmbH & Co. KG

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Auch diese Bilanz bereitet den beteiligten Anlegern wenig Freude. Der Gesamtverlust ist erneut angewachsen. Wann ändert sich das bitte? Diese Frage sollte man dem Initiator bzw. GF des Fonds einmal auf der nächsten Anlegerversammlung stellen:

reconcept 06 Windenergie Finnland GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31. Dezember 2016

Aktiva

31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte 549.185,42 547.600,00
549.185,42 547.600,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Eingeforderte ausstehende Einlagen auf das Kommanditkapital 0,00 517.800,00
2. Sonstige Vermögensgegenstände 21.164,54 113.813,38
21.164,54 631.613,38
II. Guthaben bei Kreditinstituten 5.668.060,38 5.123.769,67
6.238.410,34 6.302.983,05

Passiva

31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR
A. Kapitalanteile der Kommanditisten
I. Kommanditkapital 8.296.000,00 8.003.000,00
II. Kapitalrücklage (Agio) 248.880,00 240.090,00
III. Entnahmen der Kommanditisten -144.325,46 -122.753,24
IV. Verlustvortrag -2.018.378,67 -1.120.879,06
V. Jahresfehlbetrag -180.755,77 -897.499,61
6.201.420,10 6.101.958,09
B. Sonstige Rückstellungen 6.121,00 21.589,98
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.940,02 34.501,48
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten 21.572,22 144.933,50
3. Sonstige Verbindlichkeiten 357,00 0,00
30.869,24 179.434,98
6.238.410,34 6.302.983,05

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016

2016 2015
EUR EUR
1. Vermögensanlagenabhängige Aufwendungen 149.491,72 850.525,56
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen 31.264,05 46.974,05
3. Jahresfehlbetrag -180.755,77 -897.499,61
4. Verlustvortrag -2.018.378,67 -1.120.879,06
5. Bilanzgewinn -2.199.134,44 -2.018.378,67

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

I. Allgemeine Angaben

Die reconcept 06 Windenergie Finnland GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg unter HR A 117701 geführt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung der §§ 23 ff. Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) aufgestellt worden.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB. Die Gesellschaft unterschreitet darüber hinaus die Größenmerkmale des § 267a HGB und gilt damit als Kleinstpersonenhandelsgesellschaft.

Außerdem handelt es sich bei der Gesellschaft um einen Emittenten von Vermögensanlagen, dessen Vermögensanlagen nach dem 1. Juni 2012 erstmals öffentlich angeboten wurden. Die Gesellschaft hat daher für Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung die Vorschriften der §§ 23 bis 26 VermAnlG zu beachten.

Die Änderung der Umsatzerlösdefinition im Sinne des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG führte zu keiner abweichenden Höhe des Vorjahreswertes.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Aktiva

Anlagevermögen

Im Anlagevermögen sind geleistete Anzahlungen auf den Erwerb von Projektrechten an einem finnischen Windpark ausgewiesen.

Umlaufvermögen

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.

Passiva

Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Umlaufvermögen

Die ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten enthalten das Sonderkonto der Treuhänderin in Höhe von T€ 5.453 (Vorjahr: T€ 4.927). Dieser Betrag kann nur gemeinsam mit der Treuhänderin sowie einem Mittelverwendungskontrolleur verwendet werden.

Eigenkapital

Zum 31. Dezember 2016 sind Anleger mit einer Pflichteinlage von insgesamt € 8.295.000,00 über die Treuhandkommanditistin und die Treuhandkommanditistin ist mit einer Pflichteinlage von € 1.000,00 an der Gesellschaft beteiligt.

Gemäß § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrags beläuft sich die ins Handelsregister einzutragende Haftsumme auf 10 % der Kommanditeinlage (Pflichteinlage). Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten der reconcept 06 Windenergie Finnland GmbH & Co. KG beträgt zum 31. Dezember 2016 € 829.600,00. Die Eintragung der Begrenzung der Haftsumme im Handelsregister erfolgte am 1. September 2016.

Das Agio (Kapitalrücklage) beläuft sich auf € 248.880,00. Die Entnahmen der Kommanditisten (Frühzeichnerbonus) beträgt € 144.825,46.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

IV. Nachtragsbericht

Die reconcept GmbH hat am 7. April 2017 eine Erklärung abgegeben, die laufenden Aufwendungen der Beteiligungsgesellschaft ab dem 01. Januar 2017 zu übernehmen und somit Darlehensforderungen zu erwerben, auf die sie auflösend bedingt mit der Inbetriebnahme eines Windprojekts verzichtet (Forderungsverzicht mit Besserungsschein). Die reconcept Treuhand GmbH und die reconcept consulting GmbH haben mit Erklärungen vom gleichen Tage erklärt, ab dem 01. Januar 2017 auf Ihre künftigen Vergütungen gegen einen gleichlautenden Besserungsschein auflösend mit der Inbetriebnahme von Windenergieanlagen durch die Vermögensanlagengesellschaft zu verzichten. Mit einer erfolgreichen Investition in ein finnisches Windenergieprojekt würde somit die Besserung eintreten und die Forderungen der reconcept-Gesellschaften würden dann wieder aufleben.

V. Sonstige Angaben

Belegschaft

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2016 keine Mitarbeiter.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Die reconcept Capital GmbH, Hamburg, mit einem Stammkapital von € 25.000,00 ist persönlich haftende Gesellschafterin der reconcept 06 Windenergie Finnland GmbH & Co. KG.

Geschäftsführer der Komplementärin sind:

Karsten Reetz, Kaufmann, Rosengarten

Carsten Diettrich, Kaufmann, Hamburg (bis 11. April 2016)

Michael Czaja, Kaufmann, Hamburg (11. April 2016 bis 8. August 2016)

Hannu Martin Wegner, Kaufmann, Hamburg (seit 8. August 2016)

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2016 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Kaufvertrag in Höhe von rund T€ 733 (Vorjahr: T€ 733).

 

Hamburg, den 31. Mai 2017

reconcept Capital GmbH als Komplementärin der reconcept 06 Windenergie Finnland GmbH & Co. KG

Karsten Reetz, Geschäftsführer

Hannu Martin Wegner, Geschäftsführer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016

der reconcept 06 Windenergie Finnland GmbH & Co. KG, Hamburg

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1 Unternehmen

Die reconcept 06 Windenergie Finnland GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“, „Beteiligungsgesellschaft“ genannt) beabsichtigt, in ein oder mehrere Windenergieprojekte in Finnland zu investieren. Hierbei beteiligen sich die Anleger indirekt über die Treuhandkommanditistin an der Beteiligungsgesellschaft. Die operativ tätige Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt wiederum durch den direkten Erwerb von Windenergieprojekten unmittelbar in Windenergieanlagen in Finnland zu investieren und diese nach deren Errichtung selbst zu betreiben.

Die Investition in die Windenergieanlagen ist an Investitionskriterien gebunden, deren Einhaltung vom Investitionsausschuss der Gesellschaft überwacht wird.

Grundsätzlich sollen über die Gesellschaft baureife Projekte in Finnland erworben, Windenergieanlagen errichtet und bis zur Veräußerung der Windenergieanlagen betrieben werden.

Die Übernahme der Projekte durch die Gesellschaft soll dabei planmäßig im Rahmen eines Asset Deals (Verkauf der einzelnen Wirtschaftsgüter und Rechte) zu dem Zeitpunkt erfolgen, an dem sämtliche Genehmigungen für die Errichtung eines Windparks vorliegen.

Die Laufzeit der Gesellschaft ist nach § 1 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages vom 19. August 2014 grundsätzlich befristet bis zum 31. Dezember 2021. Sofern die Windenergieanlagen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig veräußert sind, kann die Geschäftsführung die Laufzeit der Gesellschaft bis zur vollständigen Veräußerung verlängern.

Die Platzierung des Eigenkapitals wurde am 04. Februar 2016 mit einem Kommanditkapital in Höhe von EUR 8.296.000,00 abgeschlossen.

Bei der Komplementärgesellschaft, die die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft wahrnimmt, erfolgten in 2016 folgende Geschäftsführerwechsel: Zum 11. April 2016 schied Herr Carsten Diettrich als zweiter Geschäftsführer neben Herrn Karsten Reetz aus der Geschäftsführung der reconcept Capital GmbH aus. Gleichzeitig wurde Michael Czaja als neuer weiterer Geschäftsführer bestellt. Herr Michael Czaja schied als Geschäftsführer zum 08. August 2016 wieder aus. Herr Hannu Wegner wurde zeitgleich zum Geschäftsführer bestellt.

1.2 Einflussfaktoren auf das Geschäft

Die wesentlichen Einflussfaktoren auf das Geschäft sind insbesondere die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Investition und den Betrieb von Windenergieanlagen in Finnland. Von besonderer Bedeutung sind dabei sämtliche Faktoren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Stromerzeugung und dem Verkauf von Strom stehen, wie z.B. Stromeinspeisegesetze und andere Fördermechanismen sowie die Strom- und Netzinfrastruktur.

Neben diesen Faktoren hat insbesondere die Situation an den Finanzmärkten Einfluss auf das Zustandekommen der Investitionen und die Rentabilität der Windenergieanlagen, da die Investition unter Inanspruchnahme von Fremdkapital getätigt werden soll.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.1.1 Marktumfeld

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird in Finnland stark vorangetrieben. Das Land hat sein ursprüngliches Ziel von 38 Prozent Erneuerbare Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 schon im Jahre 2014 erreicht. Die finnische Regierung hat dieses Ziel 2015 daher auf 50 Prozent erhöht und will für Zukunftsenergien und Cleantech insgesamt 300 Mio. Euro bis 2018 zur Verfügung stellen.

Laut Deutsch-Finnischer Handelskammer (DFHK) wird dabei die Windenergie weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Finnland verfügt mit seiner rund 1.100 km langen Küste über konstant hohe Windgeschwindigkeiten. Das Land ist zudem mit nur fünf Mio. Einwohner auf einer Fläche so groß wie Deutschland sehr dünn besiedelt. Dies sind ideale Voraussetzungen für die Installation von Windkraftanlagen.

2.1.2 Ausbau-Potenzial Windenergie

Finnland hat ein großes Potenzial für den Ausbau der Windenergie. Denn mit derzeit 3,6 Prozent ist der Anteil der Windkraft an der Gesamtstromversorgung in Finnland weiterhin vergleichsweise niedrig (Deutschland: 15 Prozent). Ende 2016 waren 552 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.533 MW am Netz. Der Zubau lag 2016 bei 182 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 570 MW und einem Investitionsvolumen von rund 1 Mrd. Euro. Nach Einschätzungen des finnischen Windenergieverbandes beträgt das Zubau-Potenzial für neue Windparks etwa 13 Gigawatt.

2.1.3 Einspeisevergütung

Ähnlich wie Deutschland fördert auch Finnland den Ausbau erneuerbarer Energieanlagen. 2011 trat ein Einspeisevergütungsgesetz in Kraft (FIT), das für Erneuerbare Energie-Anlagen feste Einspeisetarife für zwölf Jahre vorsieht. Allein 2016 flossen etwa 150 Mio. Euro in die Förderung des Windenergieausbaus. Das finnische Tarifsystem ist jedoch auf eine Förderkapazität für Projekte von insgesamt rund 2,5 Gigawatt (GW) Leistung ausgerichtet. Dieses Limit ist schneller als erwartet bereits erreicht worden. Das aktuelle Tarifsystem ist daher für neue Windenergieprojekte nicht mehr anwendbar.

Die finnische Energie- und Klimastrategie wird daher derzeit aktualisiert und neue Fördermechanismen für die Erneuerbaren Energien sind in Vorbereitung. Die konkrete Ausgestaltung des neuen Einspeisegesetzes steht noch aus. Deutlich ist jedoch schon geworden, dass ab 2018 Einspeisetarife im Rahmen von Ausschreibungsverfahren festgelegt werden. Nach ersten Informationen sind für die Jahre 2018 bis 2020 Ausschreibungen für erneuerbare Energieanlagen mit einer Energiemenge von insgesamt 2.000 Terrawattstunden (TWh) geplant.

Unter Berücksichtigung des neuen Ziels, den Anteil Erneuerbarer Energien bis 2020 auf 50 Prozent zu erhöhen, kann angenommen werden, dass mit dem neuen Einspeisevergütungssystem ein weiterhin starker Ausbau der Windenergie stattfinden wird. Hoffnungen setzen Windenergiebefürworter auch nach der Kommunalwahl im April 2017 auf die Grüne Partei (finn. Vihreä liitto). Ihr Stimmenanteil wuchs um fast 50 Prozent auf einen Gesamtanteil von 12,4 Prozent. In der Universitätsstadt Jyväskylä wurden die Grünen sogar stärkste, in Helsinki mit rund 25 Prozent zweitstärkste Partei.

2.2 Geschäftsverlauf

Die Gesellschaft wurde am 30. Mai 2014 mit der reconcept capital GmbH als Komplementärin und der reconcept Treuhand GmbH als Treuhandkommanditistin gegründet.

Der Vertrieb von Anteilen an der Gesellschaft wurde am 12. September 2014 gebilligt und mit der Veröffentlichung der Billigung konnte der Vertrieb aufgenommen werden. Der Nachtrag Nr. 1 wurde am 8. Oktober 2015 aufgestellt und am 21. Oktober 2015 von der BaFin gebilligt. Inhalt des Nachtrags Nr. 1 war insbesondere die Sicherung eines Projektes. Am 23. Dezember konnte sich die Vermögensanlagengesellschaft in der Region Kuusamo (Hyvävaara) schließlich die Projektrechte für vier Windenergieanlagen sichern. Die Anlagen haben bereits Baureife erlangt, sodass ein wesentliches Investitionskriterium erfüllt wurde. Im Februar 2016 wurde das Beteiligungsangebot mit einem Kapital von TEUR 8.296 auf Beschluss der Komplementärin geschlossen. Das alte Tarifsystem mit einer Förderkapazität von 2,5 GW ist gegenwärtig bereits mit Bewilligungen und Quotenreservierungen belegt. Es wurde eine Kommission eingesetzt, die in Nachfolgesystem erarbeitet, das mit den EU-Wettbewerbsregeln für die Förderung der Erneuerbaren Energien vereinbar ist. Die gesetzliche Verabschiedung eines neuen Tarifsystems verzögert sich aktuell weiter. Nur die bis Jahresende 2017 gebauten Anlagen können noch vom alten Tarifsystem profitieren, und dies auch nur, wenn die Quotenzusage bereits seit zwei Jahren gültig war. Es ist noch nicht absehbar, wann die Reglungen zu den neuen Konditionen, die für das zweite Halbjahr 2018 erwartet werden, zu denen neue Projekte einen Tarif bekommen. Sicher erscheint allerdings, dass es sich ähnlich wie in Deutschland um ein Ausschreibungsverfahren handeln wird.

Die ursprünglich zum 1. Januar 2017 geplante Inbetriebnahme der Anlagen des vorgesehenen Projekts „Kuusamo“, für das bereits ein Vertrag für den Netzanschluss bestanden hat und bei dem die Baugenehmigung vorlag, verzögert aufgrund eines eingereichten Einspruchs durch die finnische Militärbehörde gegen das Projekt (vgl. auch Lagebericht 2015). Diese befürchtet eine Beeinträchtigung ihrer seit 2016 verstärkt aufgenommenen Radarmessungen im Grenzgebiet zu Russland und hat daher die Genehmigung für den geplanten Standort angefochten. Ein solcher rückwirkender Einspruch gegen das bereits genehmigte Projekt war nicht vorhersehbar. Trotz des Einspruchs wird der Standort Kuusamo (Hyvävaara) weiterhin verfolgt. Der finnische Kooperationspartner Tuulialfa hat hierfür erneut Gespräche mit der Militärbehörde aufgenommen. Erhebliche Verzögerungen bei der Realisation des Projektes sind allerdings unvermeidbar.

Aus diesem Grund wurde seit dem Einspruch das Ziel verfolgt, ein Ersatzprojekt für die Beteiligungsgesellschaft finden, um eine Investition in ein Windparkprojekt noch im Geschäftsjahr 2017 zu ermöglichen. Zahlreiche Alternativstandorte und Projekte wurden einer sogenannten Due Diligence (technischen und rechtlichen Detail- und Risikoprüfung) unterzogen. Im Ergebnis konnte jedoch kein Ersatzprojekt erworben werden. Einer der Hauptgründe besteht darin, dass die Nachfrage in dem auslaufenden sehr attraktiven finnischen Einspeisesystem von Investorenseite nicht nachgelassen hat, das Angebot an Windenergieprojekten gleichzeitig jedoch immer kleiner wurde. Dieses hatte wiederum zur Folge, dass das Preisniveau für noch bis Ende 2017 zu realisierende finnische Windenergieprojekte sehr deutlich anstieg und deshalb bisher kein Ersatzprojekt mit einem angemessenen Rendite-Risikoniveau angekauft werden konnte.

Auch wenn die Suche nach einem Ersatzprojekt fortgesetzt wird, erscheint vor diesem Hintergrund die Realisierung einer Investition in den gesicherten Standort „Kuusamo (Hyvävaara)“ letztendlich die bessere Alternative zu sein, sofern die Verhandlungen unseres Kooperationspartners mit dem finnischen Militär erfolgreich verlaufen und diese eine Zusage für den Standort Kuusamo (Hyvävaara) erteilt.

Sollte das Projekt „Kuusamo“ eine Tarifzusage in der ersten Gebotsrunde des neuen Systems eine Zusage bekommen, wäre die Inbetriebnahme der Anlagen nicht vor Mitte 2019 zu erwarten.

Die Vermögensanlagengesellschaft wird erst aus dem Betrieb der Windenergieanlagen Erträge generieren. Solange diese nicht errichtet sind, sind Kosten, die der Gesellschaft z.B. für Konzeption und Eigenkapitalvermittlung und für die laufende Verwaltung entstanden sind, aus dem Eigenkapital beglichen worden.

Da eine Investitionsentscheidung sehr wahrscheinlich nicht zeitnah, sondern voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2018 mit dem Inkrafttreten des neuen Tarifsystems erfolgen wird, wurden mit der mit der reconcept GmbH Maßnahmen vereinbart, die das Ziel haben, den Liquiditätsstand und somit die für eine Investition verfügbaren Mittel bis zur Durchführung einer Investition zu erhalten.

Technisch würde dieses in der Weise erfolgen, dass die reconcept GmbH die laufenden Aufwendungen der Beteiligungsgesellschaft bezahlt und somit Darlehensforderungen erwirbt, jedoch auf diese Darlehensforderungen gegen einen Besserungsschein verzichtet. Die reconcept Treuhand GmbH und die reconcept Consulting GmbH haben ebenfalls er erklärt, ab dem 01. Januar 2017 auf Ihre Vergütungen gegen einen Besserungsschein zu verzichten. Der Besserungsfall ist als auflösende Bedingung des Forderungsverzichts dann eingetreten, wenn sich die finanzielle Situation der RE06 dadurch verbessert, dass ein angekaufter Windpark beginnt, Strom zu produzieren, so dass die erlassene Gesamtforderung am folgenden Monatsersten nach dem Tag des Produktionsbeginns wieder auflebt.

Durch diese Maßnahme soll im aktuell schwierigen regulatorischen Umfeld in Finnland dokumentiert werden, dass die an dieser Maßnahme beteiligten Gesellschaften an eine erfolgreiche Investition, wenn auch erst im Jahr 2019, glauben und weiter intensiv daran arbeiten. Sollte eine Investition bis dahin wider Erwarten nicht möglich sein, würde durch diese Maßnahmen sichergestellt werden, dass das Vermögen der Gesellschaft während der Suche bzw. bis zur Umsetzung einer Investition auf dem aktuellen Niveau erhalten wird.

2.3 Lage

2.3.1 Ertragslage

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft besteht künftig im Wesentlichen aus der Errichtung und dem anschließenden Betrieb von Windenergieanlagen in Finnland mit allen hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Die Ertragslage wird daher künftig im Wesentlichen von der Produktion und dem Verkauf von Strom sowie den Verwaltungskosten der Gesellschaft bestimmt.

Im Geschäftsjahr beträgt der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag T€ 181. Das Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus den Aufwendungen für die Einwerbung des Eigenkapitals (T€ 32), weiteren in Rechnung gestellten vermögensanlagenabhängigen Kosten und Vergütungen der Investitionsphase wie Kosten im Zusammenhang mit dem Prospekt, Treuhandvergütungen und Rechts- und Beratungskosten (T€ 100) sowie laufenden Verwaltungskosten (T€ 26).

2.3.2 Vermögens- und Finanzlage

Die Finanzierung der Aufwendungen der Investitionsphase erfolgt durch die Aufnahme von Eigenkapital und Fremdkapital. Zum Stichtag beträgt die Pflichteinlage T€ 8.296 und das Agio beläuft sich auf T€ 249. Das Kapital ist vollständig eingezahlt.

In den Ankauf der Projektrechte des Projektes „Kuusamo“ sind bereits T€ 549 investiert.

Die zum Stichtag nicht verwendeten Einzahlungen des Eigenkapitals der Gesellschafter in Höhe von T€ 5.453 sind auf einem Sonderkonto der reconcept Treuhand GmbH erfasst, über das nur gemeinsam mit der Mittelverwendungskontrolleurin verfügt werden kann. Daneben besteht laufendes Konto in Höhe von T€ 215. Die Liquidität soll durch die im Abschnitt 2.2 beschriebenen Maßnahmen bis zur Umsetzung einer Investition erhalten werden.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Im Folgenden wird die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung von Chancen und Risiken erläutert.

Prognosebericht

Die Inbetriebnahme der Anlagen ist auf Grund der bestehenden Einsprüche und des noch nicht feststehenden Tarifs zu einem noch nicht bestimmbaren Zeitpunkt vorgesehen. Da sich der Beginn der Betriebsphase, in der Einnahmen aus der Vermarktung des durch die Windenergieanlagen erzeugten Stroms generiert werden, weiterhin verzögert, wird sich in 2017 durch die unter 2.2 beschriebene Vereinbarung ein ausgeglichenes Jahresergebnis auf Ebene der Gesellschaft ergeben, da die reconcept für die in 2017 entstehenden Aufwendungen unter den beschriebenen Bedingungen einstehen wird.

Die im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2016 gestellte Prognose ist im Wesentlichen eingetreten. Jedoch hat sich der voraussichtliche Beginn der Betriebsphase nun bis zur zweiten Hälfte 2019 verschoben. Die reconcept-Gruppe befindet deshalb weiter in Verhandlungen für ein Alternativprojekt zum Windpark Kuusamo (Hyvävaara).

Risikobericht

Das Risikomanagement dient dazu, bewusste Vorgaben zu schaffen, welche Risiken eingegangen werden sollen und eingegangen werden dürfen, ohne den Fortbestand der Gesellschaft zu gefährden. Die Risikosteuerung und -überwachung obliegt vorrangig dem Risikomanager. Dieser stellt sicher, dass Risiken fortwährend identifiziert, analysiert und bewertet werden. Außerdem überwacht er die Wirksamkeit der beschriebenen Risikosteuerungsmaßnahmen.

Das wesentliche Risiko, das sich deutlich negativ auf das Ergebnis der Gesellschaft auswirken kann, war im Jahr 2016 das Genehmigungsrisiko. Weiterhin liegt für das im Berichtsjahr avisierte Windparkprojekt wegen des Einspruchs des finnischen Militärs nicht alle behördlichen Genehmigungen vor.

Das Blind-Pool-Risiko, also das Risiko eines noch nicht feststehenden Anlageobjektes der Vermögensanlagengesellschaft, hätte durch die Anbindung des Windparks Kuusamo (Hyvävaara) ausgeräumt werden können. Da sich aber weiterhin nicht sicher ist, dass dieses Projekt realisiert werden kann und noch kein anderweitiges Projekt angekauft werden konnte, besteht das Blind-Pool-Risiko nach wie vor.

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass das zukünftig erwartete Tarifsystem geringere Erträge gewährleistet als erwartet. Dieses würde sich negativ auf den geplanten Ertrag auswirken.

Weiterhin besteht das Risiko, dass die Gesellschaft keine Bank für die Fremdfinanzierung der zu erwerbenden oder zu errichtenden Anlagen findet bzw. nicht zu den Konditionen und insbesondere nicht zu den Zinssätzen, die erwartet werden.

Daneben bestehen Risiken darin, dass die Betriebskosten des Windparks höher sind oder die Energieerträge geringer ausfallen als erwartet. Weiterhin besteht das Risiko, dass es zu Betriebsstörungen oder technischen Schäden an den Anlagen kommt. Es kann zu Problemen beim Netzanschluss der Anlagen oder zu Verzögerungen beim Netzdurchfluss kommen. Es besteht bei nicht wie geplant ausfallenden Nettoerträgen des Windparks die Gefahr, den planmäßigen Kapitaldienst auf das Darlehen der Betreibergesellschaft nicht oder nicht planmäßig bedienen zu können.

Es war vorgesehen, einen Windpark zum Ende des Jahres 2021 zu veräußern. Hier besteht das Risiko den noch zu erwerbenden oder zu errichtenden Windpark nicht oder nicht zu dem Preis veräußern zu können, der die bestehenden Kosten deckt.

Ungeachtet dieses Risikoberichts können weitere Risiken, die bisher als solche noch nicht erkannt oder als unwesentlich eingestuft wurden, ebenfalls negative Auswirkungen haben.

Chancenbericht

Die Identifikation und Wahrnehmung von Chancen obliegen dem operativen Management. Diese werden in regelmäßigen Abständen mit der Geschäftsführung diskutiert. Aufgrund der engen Vorgaben aus dem Gesellschaftsvertrag der Vermögensanlagengesellschaft ist die Strategie definiert. Chancen können sich hier im Wesentlichen durch Veränderungen von Faktoren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Stromerzeugung und dem Verkauf von Strom stehen, ergeben. Höhere Einspeisevergütungen oder steigende Strompreise können sich langfristig positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft auswirken.

Darüber hinaus können sich Chancen aus Veränderungen am Finanzierungsmarkt ergeben. Kann die Gesellschaft noch abzuschließende Darlehen zu günstigeren Konditionen vereinbaren oder in Zukunft bestehende Darlehen durch günstigere ersetzen, so hat dies unmittelbar Einfluss auf das wirtschaftliche Ergebnis. Darüber hinaus besteht die Chance, dass am Ende der Vermögensanlagenlaufzeit ein höherer Veräußerungserlös als prognostiziert erzielt werden kann, woraus ein höherer wirtschaftlicher Gesamterfolg der Gesellschaft resultiert.

4. Angaben nach § 24 Abs. 1 VermAnlG

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr von der Vermögensanlagengesellschaft gezahlten Vergütungen beträgt T€ 106, davon entfallen T€ 74 auf feste und T€ 32 auf variable Vergütungen, die insgesamt an zwei Begünstigte geleistet wurden. Die Vergütungen und Begünstigten sind in nachfolgender Tabelle aufgelistet. Die Vermögensanlagengesellschaft hat

den Anlegern einen Frühzeichnerbonus (Gewinnvorab) gewährt, der im abgelaufenen Geschäftsjahr T€ 22 betrug.

Vertragspartner Leistung Vergütung ohne Ust
Fixe Vergütungen
reconcept GmbH Konzeption 0,00 €
reconcept Vermögensmanagement GmbH Portfoliomanagementberatung 0,00 €
reconcept Treuhand GmbH Vergütung an Treuhandkommanditisten 52.020,00 €
reconcept consulting GmbH Vergütung laufende Betreuung 16.927,16 €
reconcept Capital GmbH Haftungsvergütung 5.202,00 €
Summe fixe Vergütungen 74.149,16 €
Variable Vergütungen
reconcept consulting GmbH Eigenkapitalvermittlung inkl. Agio 32.230,00 €
Summe variable Vergütungen 32.230,00 €
Summe Vergütungen 106.379,16 €

Die Gesellschaft selbst beschäftigt keine Mitarbeiter. Die Komplementärin als Geschäftsführerin der Gesellschaft hat mit der reconcept Treuhand GmbH am 19. August 2014 einen Treuhandvertrag geschlossen. Aus dem Treuhandvertrag erhält die reconcept Treuhand GmbH im Geschäftsjahr 2014 eine fixe Vergütung von 0,2% der Summe der Kapitalkonten I, mindestens jedoch € 20.000,- für die Einrichtung der Treuhandschaft. Ebenfalls erhält sie eine laufende Vergütung für Ihre Leistungen für das Geschäftsjahr 2015 i. H. v. 0,50 % der Summe der Kapitalkonten I am jeweiligen Ende des Geschäftsjahres p. a., mindestens jedoch € 50.000. Das Honorar wird jährlich um 2 % erhöht, erstmalig ab 2015. Die Beträge verstehen sich jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

Hamburg, den 31. Mai 2016

reconcept Capital GmbH als Komplementärin der reconcept 06 Windenergie Finnland GmbH & Co. KG

Die Geschäftsführung

Karsten Reetz

Hannu Wegner

Entwicklung/Stand der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2016 gemäß § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages vom 19. August 2014

Kapitalkonto I Kapitalrücklage Kapitalkonto II Privatkonto
Kommanditeinlagen 31.12.2016 Agio 31.12.2016 01.01.2016 Kapitalkonto II Verlustanteil Geschäftsjahr Kapitalkonto II 31.12.2016 Entnahmen
EUR EUR EUR EUR EUR
reconcept Treuhand GmbH 1.000,00 30,00 -750,25 -133,93 -884,18 0,00
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen 8.295.000,00 248.850,00 -2.017.628,42 -180.621,84 -2.198.250,26 -21.572,22
8.296.000,00 248.880,00 -2.018.378,67 -180.755,77 -2.199.134,44 -21.572,22
Verbindlichkeiten Kommanditisten
Frühzeichnerbonus 01.01.2016 Auszahlungen Zugang Frühzeichnerbonus Frühzeichnerbonus 31.12.2016
EUR EUR EUR
reconcept Treuhand GmbH 0,00 0,00 0,00 0,00
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen 119.433,50 -119.433,50 21.572,22 21.572,22
119.433,50 -119.433,50 21.572,22 21.572,22

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde am 21. September 2017 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der reconcept 06 Windenergie Finnland GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) un den ergänzenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der Gesellschaft.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnlG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten und Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Hamburg, den 21. Juni 2017

MÖHRLE HAPP LUTHER GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(Kampmeyer) Wirtschaftsprüfer

(Wrede) Wirtschaftsprüfer

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