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BaFin verlangt Abwicklung des Einlagengeschäfts von Herrn Gugler

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Eberhard Gugler von GUGLER Immobilien & Finanzen hat ohne entsprechende Erlaubnis der BaFin unbedingt rückzahlbare Gelder angenommen. Daraufhin hat die BaFin ihn aufgefordert, das Einlagengeschäft abzuwickeln. Hoffen wir für die Anleger, dass Herr Gugler dieser Forderung uneingeschränkt nachkommen kann. Sollte er deswegen in die Insolvenz gehen müssen, dürften viele Geldgeber auf ihren Forderungen sitzen bleiben… 

„Die BaFin hat Herrn Eberhard Gugler, Bad Rappenau, mit Bescheid vom 24. Oktober 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.

Gugler nahm unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Hierdurch betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.“

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