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IMMAC-Fonds mit über 800.000 Euro Minus

Hierbei handelt es sich mal wieder um einen AIFM-Fonds, dessen Ergebnis nicht überzeugen kann. Schaut man sich die Kostensituation einmal genau an, dann fragt man sich natürlich, wann der Fonds für die Kommanditisten endlich Erfolg bringen wird?

IMMAC Sozialimmobilien 85. Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft

Hamburg

Jahresbericht zum Geschäftsjahr vom 10.03.2016 bis zum 31.12.2016

Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 10.03.2016 bis 31.12.2016

1. Tätigkeitsbericht

a) Vorbereitende, laufende und ausgelagerte Tätigkeiten

Die IMMAC Sozialimmobilien 85. Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (nachstehend Fondsgesellschaft genannt) hat am 27.04.2016 die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG (nachstehend Hanseatische genannt) als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt. Die im Berichtsjahr im Rahmen der Bestellung erbrachten Tätigkeiten der Hanseatischen für die Fondsgesellschaft lassen sich dabei in vorbereitende, von ihr ausgelagerte und laufende Aufgaben unterteilen.

Als vorbereitende Tätigkeiten, d.h. Tätigkeiten vor Zeichnung des Bestellungsvertrages, hat die Hanseatische den Erwerb der Immobilie „Seniorenpflegeheim Sonnenhof“ (nachfolgend Seniorenheim genannt) auf einem Erbbaugrundstück und die dafür erforderlichen Gesellschaftsgründungen vorbereitet sowie eine geeignete Struktur für die Aufnahme von Anlegern in die Fondsgesellschaft erstellt. Zudem hat die Hanseatische in 2016 die Pacht- und Datenverwaltung sowie die Bankkonten der Fondsgesellschaft eingerichtet.

In Hinblick auf die ausgelagerten Aufgaben hat die Hanseatische in 2016 die IMMAC Verwaltungsgesellschaft mbH (nachstehend IMMAC Verwaltung genannt) mit der Auswahl eines geeigneten Verpachtungsobjekts, der Objektankaufsprüfung sowie der Besorgung der rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung abzuschließender Verträge beauftragt. Die Auslagerung umfasste auch die Unterstützung bei den Erwerbs- und Vertragsverhandlungen, die zur Konzeption des Alternativen Investmentfonds entsprechend den Anlagebedingungen erforderlich waren (außer Finanzierungs- und Kreditverträgen).

Auf Grundlage eines weiteren Auslagerungsverhältnisses wurde die NORDDEUTSCHE PROJEKT.REVISION GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, von der Hanseatischen mit der laufenden Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung der Fondsgesellschaft beauftragt.

Mit Bestellung als Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Hanseatische den Alternativen Investmentfonds (Fondsgesellschaft) konzipiert und die für die Platzierung des Eigenkapitals erforderlichen Verkaufsunterlagen erstellt.

Mit der Platzierung des Eigenkapitals, der Vermittlung des Fremdkapitals sowie der Stellung einer Schließungsgarantie wurde die IMMAC Immobilienfonds GmbH von der Fondsgesellschaft beauftragt. Der Verwahrstellenvertrag wurde seitens der Fondsgesellschaft mit der DEHMEL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgeschlossen.

Im Rahmen der laufenden Tätigkeiten übernahm die Hanseatische die Verwaltung der Fondsgesellschaft. Hierzu zählen unter anderem die Betreuung und die Information der Anleger, die Koordination der monatlichen Ausschüttungen, die Einhaltung der zwischen Fondsgesellschaft und Pächter getroffenen Vereinbarungen sowie die Überwachung und Durchführung des Kapitaldienstes und des zusätzlichen Zahlungsverkehrs. Die regelmäßigen Pachtzahlungen sind ein wesentlicher Leistungsindikator, der von der Hanseatischen überwacht wird.

Daneben führt die Hanseatische das laufende Objektmanagement durch und wird regelmäßig das Objekt besichtigen, um ggf. Mängel am Objekt festzustellen und deren Beseitigung zu überwachen.

Die Hanseatische führt ferner für die Fondsgesellschaft und das Objekt ein laufendes Risiko- und Liquiditätsmanagement durch, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Außerdem ist die Hanseatische verpflichtet, behördliche Meldepflichten für die Fondsgesellschaft zu erfüllen.

b) Anlagegeschäfte und Portfolio

Die IMMAC Sozialimmobilien 85. Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft hatte noch vor Platzierung des Eigenkapitals das Investitionsobjekt über einen Kaufvertrag erworben Die Übernahme des Investitionsobjektes (nachfolgend Seniorenheim) durch die Fondsgesellschaft erfolgte zum 01.06.2016. Das Seniorenheim ist auf Basis eines langfristigen, indexierten Pachtvertrages an den Pächter verpachtet. Der Pachtvertrag stammt vom 01.04.2013. Die Fondsgesellschaft hat mit dem Pächter einen Nachtrag abgeschlossen, der zum 01.06.2016 begonnen hat. Die unkündbare Laufzeit des Pachtverhältnisses wurde auf 25 Jahre vereinbart.

Anlagegeschäfte während des Berichtzeitraumes wurden mit Ausnahme der vorgenannten Vollendung des Objekterwerbs nicht getätigt. Entsprechend besteht das Portfolio der Fondsgesellschaft seit dem Objekterwerb aus diesem einen Objekt.

Eine Übersicht über die Wertentwicklung der Fondsgesellschaft erfolgt über einen Vergleich des Nettoinventarwertes zum Anfang und zum Ende eines Berichtzeitraums. Dieser Vergleich ist erstmals aussagekräftig, wenn das in den Verkaufsunterlagen ausgewiesene Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital im Rahmen der Investitionsplanung erreicht ist. Dies ist mit Vollplatzierung und Einzahlung im August 2016 erreicht worden. Der Nettoinventarwert der Fondsgesellschaft betrug T€ 5.029 zum Stichtag 31.12.2016. Demzufolge wird der erste Vergleich des Nettoinventarwertes im Rahmen des Berichtsjahres 2017 angestellt.

Es haben sich im Berichtsjahr zu den in der Produktinformation (Werbemitteilung zur Informationspflichtendokumentation nach § 307 KAGB) vom 13.06.2016 zur Verfügung gestellten Informationen keine wesentlichen Änderungen ergeben.

c) Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten

Vor dem Hintergrund der Anlagestrategie der Fondsgesellschaft ergeben sich Hauptanlagerisiken daraus, dass der Pächter seinen vertraglichen Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag nicht nachkommt und die Fondsgesellschaft nur teilweise oder gänzlich keine Einnahmen von dem Pächter generieren kann.

Wirtschaftliche Unsicherheiten für die Fondsgesellschaft sind anzunehmen, wenn sich das Marktumfeld für die Erbringung von Pflegedienstleistungen für den Pächter negativ entwickelt und sein wirtschaftlicher Erfolg ausbleiben sollte.

2. Weitere Lageberichtsangaben

a) Grundlagen des Unternehmens

Die Fondsgesellschaft ist ein Immobilienfonds, der als nicht risikogemischter, geschlossener inländischer Spezial-Alternativer Investmentfonds semiprofessionellen und professionellen Anlegern ab Juni 2016 in Deutschland öffentlich angeboten wurde.

Bei dem Investitionsobjekt handelt es sich um eine Pflegeheimimmobilie, die von einer regionalen Betreibergesellschaft langfristig gepachtet und betrieben wird. Aufgrund der erwarteten Entwicklung in Deutschland und der im Rahmen des Erwerbsprozesses erstellten Analysen für den Standort, wird planmäßig mit einer für den Betreiber auskömmlichen Belegung der Einrichtung gerechnet. Sofern die Bewohner und deren Angehörige die Heimentgelte für einen Pflegeplatz nicht oder nicht vollständig leisten können, greift die im Sozialgesetzbuch geregelte staatliche Refinanzierung der Heimentgelte, sodass zu erwarten ist, dass bei entsprechender Auslastung der Pflegeplätze die Mittel für die Pachtzahlungen zur Verfügung stehen.

Im Zeitpunkt der Emission der Werbemitteilung zur Informationspflichtendokumentation (nach § 307 KAGB) war der Kaufvertrag über den Erwerb der Immobilie „Seniorenpflegeheim Sonnenhof“ auf einem Erbbaugrundstück und ein langfristiger Pachtvertrag abgeschlossen. Die Immobilie wurde übernommen und an den Pächter übergeben. Zur anteiligen Finanzierung des Erwerbs des Investitionsobjektes wurde vor Fondsemission ein langfristiger Darlehensvertrag mit einer 10-jährigen Zinsbindung abgeschlossen. In dem Bestellungsvertrag und weiteren Verträgen, die der Erwerbs- und Platzierungsphase zuzurechnen sind, wurden unbefristete Dienstleistungsvereinbarungen für die laufende Betreuung der Fondsgesellschaft, der Anleger und des Investitionsobjektes abgeschlossen.

Im Berichtsjahr wurde das Eigenkapital des Immobilienfonds vollständig platziert und der Fonds geschlossen.

b) Wirtschaftsbericht

aa) Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der deutsche Pflegemarkt ist ein überdurchschnittlich expandierender Markt und legte 2015 mit einem Wachstum von knapp +6,5 % gegenüber 2014 stärker zu als der gesamte Gesundheitsmarkt. Dies geht aus den Veröffentlichungen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes vom Februar 2017 hervor.[1] Die Pflegestatistik wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder seit Dezember 1999 zweijährlich durchgeführt und gilt als Kernstatistik des deutschen Pflegemarktes. Ziel der Statistik ist laut Statistischem Bundesamt, dass Daten zum Angebot von und der Nachfrage nach pflegerischer Versorgung gewonnen werden sollen. Die aktuellste „Pflegestatistik 2015“ wurde im Januar 2017 veröffentlicht und bezieht sich auf Daten aus dem Jahr 2015. Am 01.01.2017 erfolgte gemäß Pflegestärkungsgesetz II u.a. die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade. Da die aktuellste Pflegestatistik 2015 im Januar 2017 veröffentlicht wurde, erfasst diese entsprechend noch nicht die neue Systematik. Im Folgenden wird entsprechend noch Bezug auf die alte Systematik der Pflegestufen und der damit zusammenhängenden Pflegebedürftigkeit genommen. Die nächste Pflegestatistik wird voraussichtlich Ende 2019 / Anfang 2020 veröffentlicht und bezieht sich dann entsprechend auf Daten aus dem Jahr 2017. Hier wird dann die Klassifikation der Pflegegrade auch statistisch erfasst und dargestellt.

Mit der im Januar 2017 veröffentlichten „Pflegestatistik 2015“ wurden die allgemeinen Wachstumsprognosen zur Entwicklung im Pflegemarkt empirisch bestätigt. Basierend auf Daten aus Dezember 2015 ist die Anzahl pflegebedürftiger Menschen (im Sinne von § 14 SGB XI) im Vergleich zu 2013 um +8,9 % auf 2,86 Mio. gestiegen. Damit setzt sich der Wachstumstrend der vergangenen Berichtsperioden auch in 2015 weiter fort. 48,4 % der 2,86 Mio. Pflegebedürftigen wurden 2015 von Angehörigen zu Hause gepflegt und erhielten damit Pflegegeld. Die professionelle Versorgung pflegebedürftiger Menschen kann hingegen durch ambulante oder stationäre Dienstleistungen oder einer Kombination beider Leistungsarten erfolgen. 51,8 % der Pflegebedürftigen wurden 2015 professionell versorgt. Die vollstationäre Versorgung nahmen 27,4 % der Pflegebedürftigen in Anspruch, wonach diese Versorgungsform im Vergleich zur ambulanten Versorgung (24,2 %) stärker nachgefragt wurde.

Die Zahl der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen einschließlich Kurzzeitpflege in 2015 lag bei 783.416 Personen[2] und ist damit erneut gestiegen (+2,5 % im Vergleich zu 2013). Die Pflegestatistik 2015 weist zum zweiten Mal in Folge Personen ohne Pflegestufe, aber mit erheblich eingeschränkter Alltagkompetenz in der vollstationären Pflege aus (2015: 18.448 Personen). Entsprechend werden faktisch 801.864 Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen betreut.[3] 2015 hatten 39 % der 783.416 Pflegebedürftigen Pflegestufe I. 40 % aller vollstationär versorgten Personen besaßen die Pflegestufe II. Weitere 21 % der Pflegebedürftigen wurden vom MDK in die Pflegestufe III eingestuft.[4]

Die 783.416 vollstationär in Pflegeheimen versorgten Pflegebedürftigen lasteten das Angebot von 877.116 vollstationären Pflegeplätzen (inkl. Kurzzeitpflegeplätze) in 2015 zu 89,3 % aus.[5] Dies entspricht einer um 0,3 Prozentpunkte höheren Auslastung als im Jahr 2013. Parallel zum kontinuierlichen Anstieg der vollstationär in Pflegeheimen versorgten Pflegebedürftigen innerhalb der letzten zehn Jahre (+15,8 %), ist auch das Angebot an vollstationären Pflegeplätzen gestiegen (+18,9 %).

In Deutschland existieren zahlreiche Prognosen zum Pflegemarkt. Allen gemeinsam ist, dass diese eine deutliche Zunahme der Pflegebedürftigen in Deutschland prognostizieren. Das Statistische Bundesamt weist beispielsweise in einer Modellrechnung bis 2020 ca. 2,95 Mio. und bis 2030 rund 3,37 Mio. Pflegebedürftige in Deutschland aus.[6] Das RWI-Essen geht im Basisszenario mit konstanter Pflegequote davon aus, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen bis 2030 auf 3,51 Mio. Menschen steigt.[7] Für die stationäre Pflege wird im Basisszenario ein Anstieg auf 1,11 Mio. Pflegebedürftige prognostiziert.[8]

Seit dem 01.01.2015 gilt das Pflegestärkungsgesetz I. Hiermit werden die Leistungen der Pflegeversicherung im Umfang von € 2,4 Mrd. erhöht. Ein Großteil der Leistungsbeträge je Pflegestufe wird pauschal um +4,0 % erhöht.[9] Dies gilt auch für alle Pflegebedürftigen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen versorgt werden. Das Pflegestärkungsgesetz II ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Das damit zusammenhängende Neue Begutachtungsassessment (NBA) sowie die Umstellung der Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung erfolgte hingegen erst zum 01.01.2017.[10] Mit dem Gesetz wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt: Durch das NBA wird nun zwischen fünf unterschiedlichen Pflegegraden (statt bisher drei Stufen) unterschieden.[11] Zentraler Maßstab des neuen Begutachtungsinstrumentes ist der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde der Leistungsumfang der Pflegeversicherung um insgesamt +20,0 % gegenüber 2014 erhöht werden. Dies wird finanziert durch eine Erhöhung des Beitrages zur Pflegeversicherung um weitere +0,2 Prozentpunkte auf 2,55 % (Kinderlose 2,8 %).[12] Dadurch stehen dann insgesamt seit 2017 etwa € 5,0 Milliarden mehr pro Jahr für Pflegeleistungen zur Verfügung.[13]

Das Pflegestärkungsgesetz II sieht vor, dass für die Pflegeheime neue Pflegesätze im Hinblick auf die neuen fünf Pflegegrade zu vereinbaren sind. Davon ausgehend sind für die Pflegegrade 2 bis 5 einrichtungseinheitliche Eigenanteile (EEE) für den pflegebedingten Aufwand durch das Pflegeheim zu ermitteln. Der von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenanteil steigt damit nicht mehr mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Entsprechend bezahlen alle pflegebedürftigen Bewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 den gleichen Beitrag für die nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Kosten. Darüber hinaus fallen nach wie vor die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten an. Dies hat zur Konsequenz, dass in den Pflegegraden 2 bis 5 innerhalb einer Einrichtung stets die gleichen monatlichen Eigenanteile zu zahlen sind. Die Vergleichbarkeit der Preise wurde damit deutlich erhöht.

Bereits vor der Verabschiedung des Pflegestärkungsgesetzes II wurde im Jahr 2015 für das Jahr 2016 ein weiteres Gesetz zur Stärkung der Pflege in Aussicht gestellt: Der Bundesrat hat letztlich am 16. Dezember 2016 dem Pflegestärkungsgesetz III zugestimmt, und es ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten. Das Pflegestärkungsgesetz III bildet damit den Abschluss der Pflegereform. Das Pflegestärkungsgesetz III setzt u.a. die Empfehlungen der Bund-Länder-AG zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege um. Hintergrund ist, dass sich in den vergangenen Jahren mehr und mehr gezeigt hat, dass es Verbesserungspotenzial bei der Pflege vor Ort, insbesondere in Bezug auf die Koordination, Kooperation und Steuerung, gibt und den Kommunen im Bereich der Pflege nur begrenzt Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Zudem werden die Regelungen zur im Kapitel sieben des SGB XII verankerten Hilfe zur Pflege an die bereits im Pflegestärkungsgesetz II erfolgte Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes angepasst.

Die positiven Wachstumsaussichten im stationären Pflegemarkt haben neben Chancen auch Herausforderungen zur Folge. Insbesondere für den wachsenden Personalbedarf und die unsichere Finanzierungslage sind Lösungen zu finden: Das oben beschriebene Basisszenario des RWI beziffert den Personalbedarf in der stationären Pflege bis 2020 auf 82.000 zusätzliche Beschäftigte.[14] Des Weiteren ist die Finanzierung der Pflegeleistungen langfristig nicht ausreichend gesichert. Derzeit trägt die soziale Pflegeversicherung ca. 50 % der insgesamt anfallenden Kosten für einen vollstationär versorgten Bewohner. Eine vom RWI durchgeführte Projektion der Einnahmen und Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung zeigt, dass im Basisszenario die Beitragssätze die bis 2021 zu erwartenden Ausgaben aus den Einnahmen (inklusive gebildeter Kapitalreserven) gedeckt werden. Ab 2022 übertreffen die Ausgaben die Einnahmen, sodass ein Defizit entsteht und die Kapitalreserve schrittweise abgebaut wird.[15]

Der Pflegemarkt im Allgemeinen und der stationäre Pflegemarkt im Speziellen sind Wachstumsmärkte und sie werden es aller Voraussicht nach auch bleiben. Die demographischen und gesellschaftlichen Entwicklungen führen zwangsläufig zu einer höheren Nachfrage. Der Kapitalbedarf der stationären Pflege in den kommenden Jahren kann kaum von gemeinnütziger und öffentlicher Hand bedient werden, sodass sich für private Träger ein breites Handlungsfeld ergibt. Letztlich ist festzuhalten, dass die prognostizierten Entwicklungen regional sehr unterschiedlich ausfallen und eine intensive Analyse der vielfältigen Parameter einer Investitionsentscheidung notwendig ist. Hierzu zählen die Lage und Ausstattung des Objektes, die Versorgungssituation am jeweiligen Standort, die Pflegequalität sowie die Wirtschaftlichkeit des Betreibers.

bb) Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens

Das Geschäftsjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr, das vom Erwerb des Investitionsobjekts geprägt war.

Im Geschäftsjahr wurden T€ 6.085 an Kommanditkapital durch die Kommanditisten eingezahlt und langfristiges Fremdkapital in Höhe von T€ 6.700 aufgenommen. Das Geschäftsjahr war vom Erwerb der Pflegeheimimmobilie geprägt.

Das Seniorenheim wurde durch den Verkäufer Anfang Juni 2016 übergeben. Der Kaufpreis betrug T€ 10.800 und wird in dieser Höhe als Vermögenswert bilanziert. Die Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten betrugen zum Stichtag T€ 11.514 Die Barmittel betrugen zum Stichtag rund T€ 143.

Der Erwerb des Seniorenheims (Zahlung des Kaufpreises auf ein Notaranderkonto) und die Finanzierung der weiteren Kosten des Investitionsplans erfolgten durch die Mittel aus den Eigenkapitaleinzahlungen und aus dem langfristigen Annuitätendarlehen. Die Zahlungsfähigkeit der Fondsgesellschaft war im Geschäftsjahr 2016 jederzeit gegeben.

Aufgrund der Übergabe des Investitionsobjektes an den Pächter zum 01.06.2016 wurden im Berichtsjahr Einnahmen aus der Investmenttätigkeit in Höhe von T€ 452 generiert. Das langfristige Fremdkapital reduzierte sich im Berichtsjahr um die planmäßige Tilgung in Höhe von T€ 108 auf T€ 6.592.

Aufgrund der Kosten der Erwerbs- und Platzierungsphase, die im Wesentlichen aus einmaligen und laufenden Vergütungen in Höhe von T€ 1.017 bestehen, betrug das Jahresergebnis rund T€ -821 (Realisiertes Ergebnis T€ -776).

cc) Kennzahlen:

Für die Fondsgesellschaft ergeben sich zum Bilanzstichtag 31.12.2016 folgende Kennzahlen:

Eigenkapitalquote:

Die Eigenkapitalquote (Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital [Bilanzsumme]) beträgt 43,05 %.

Ergebnis aus laufender Tätigkeit:

Ein Überschuss der laufenden Erträge über die laufenden Aufwendungen konnte aufgrund der laufenden Investitionsphase im Geschäftsjahr nicht erzielt werden. Der realisierte Jahresfehlbetrag zum Stichtag betrug T€ -776.

dd) Gesamtaussage

Bei den Einnahmen und Ausgaben kam es im Berichtsjahr zu keinen negativen Abweichungen in Hinblick auf die in den Verkaufsunterlagen kalkulierten Werte. Die Vermögens- und Finanzlage entspricht insgesamt den Erwartungen.

c) Weitere Angaben

In Hinblick auf das Eigenkapital der Fondsgesellschaft existieren keine umlaufenden Anteile.

Auf Grundlage des Bestellungsvertrages vom 27.04.2016 hat die Fondsgesellschaft die HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG mit Sitz in Hamburg als Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt. Die Laufzeit des Bestellungsvertrages erstreckt sich bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Fondsgesellschaft, wobei der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 12 (zwölf) Monaten von der Fondsgesellschaft ordentlich gekündigt werden kann. Beide Parteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 6 (sechs) Monaten berechtigt.

Vertragliche und außervertragliche Ansprüche auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden sind nach dem Bestellungsvertrag ausgeschlossen, es sei denn, dass (i) eine Partei nachweislich vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, (ii) ein Schaden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit entstanden ist, (iii) eine schuldhafte Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, begangen wurde oder (iv) eine Verletzung von Pflichten aus § 306 KAGB ggf. in Verbindung mit § 307 Abs. 3 KAGB vorliegt.

Die einmaligen Initialkosten der Fondsgesellschaft, die an die Hanseatische zu entrichten sind, belaufen sich auf insgesamt € 382.000 inklusive Umsatzsteuer, wovon die Hanseatische € 330.000 an Auslagerungsunternehmen weiterzuleiten hat, wurden nach Einzahlung des Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2016 gezahlt.

Die Vergütung für die laufende Verwaltungstätigkeit beträgt von bis zu 0,90 Prozent pro Jahr des durchschnittlichen Nettoinventarwertes, maximal 6,00 Prozent pro Jahr der Pachteinnahmen der Fondsgesellschaft. Im Geschäftsjahr betrug die Gebühr € 14.625,00 inklusive Umsatzsteuer, was 0,29 % des Nettoinventarwertes zum 31.12.2016 entspricht.

Wie eingangs ausgeführt, wird der erste Zeitvergleich der Nettoinventarwerte für das Berichtsjahr 2017 angestellt. Eine Wertentwicklung wird deshalb in diesem Lagebericht nicht dargestellt.

d) Angaben zu Vergütungen

Das Investmentvermögen der Fondsgesellschaft bezahlte an die Hanseatische im Berichtszeitraum die vorgenannten Initialkosten und Vergütungen für die laufende Verwaltungstätigkeit. Aus dem Investmentvermögen wurden jedoch weder feste, noch variable Vergütungen an die Mitarbeiter der Hanseatischen geleistet. Diese Mitarbeitervergütungen leistet die Hanseatische ausschließlich aus ihrem eigenem Vermögen.

Ein Carried Interest aus dem Investmentvermögen wurde ebenfalls nicht gezahlt, da ein solcher weder in den Anlagebedingungen vorgesehen, noch vereinbart ist.

Hinsichtlich der Vergütungsgrundsätze und -praktiken der Hanseatischen stehen die festen und variablen Vergütungen der Mitarbeiter der Hanseatischen in einem angemessenen Verhältnis. Entsprechend wird die fixe Vergütung in einer ausreichenden Höhe gewählt und die variable Vergütung derart gestaltet, dass auch ganz auf ihre Zahlung verzichtet werden könnte. Dies gilt insbesondere für den Teil der variablen Vergütungskomponente, der sich einmalig aus den initialen Erlösen der Hanseatischen aus der Fondsemission errechnet.

Der Teil der variablen Vergütungskomponente, der sich aus den Erlösen für die laufende Verwaltung berechnet, ist an den langfristigen Erfolg der von ihr verwalteten Investmentvermögen ausgerichtet. Entsprechend wird Interessenidentität der Mitarbeiter mit den Anlegern an einer langfristigen, erfolgreichen Verwaltung des geschlossenen Investmentvermögens hergestellt.

Nach der Anlagestrategie der Fondsgesellschaft ist nicht vorgesehen, dass während der Bewirtschaftungsphase Immobilien bzw. andere Vermögenswerte für das Investmentvermögen an- oder verkauft werden. Demzufolge werden Anreize ausgeschlossen, durch An- und Verkäufe variable Vergütungen zu generieren.

Eine variable Vergütung wird generell nur gezahlt, wenn das Ergebnis der Hanseatischen dies zulässt. Zudem sind in den Vergütungsregelungen Malusregelungen implementiert, die dazu führen, dass variable Vergütungen ganz oder teilweise nicht erworben werden.

3. Zusätzliche Informationspflichten gem. § 300 KAGB zum Stichtag 31.12.2016

Der prozentuale Anteil der Vermögensgegenstände der Fondsgesellschaft, die schwer zu liquidieren sind und für die deshalb besondere Regelungen gelten, beträgt 0 % zum Stichtag 31.12.2016.

Bei den vorgenannten besonderen Regelungen müsste es sich gem. Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 um eine Regelung handeln, die sich unmittelbar aus der Illiquidität der Vermögenswerte eines Investmentvermögens ergibt, sich auf die speziellen Rückgaberechte der Anleger bei einer bestimmten Art von Investmentanteilen auswirkt und die maßgeschneidert oder von der Regelung der allgemeinen Rückgaberechte der Anleger abgetrennt ist.

Derartige besondere Regelungen bestehen bei der Fondsgesellschaft nicht, zumal allgemeine Rückgaberechte bei der Fondsgesellschaft nicht vorgesehen sind.

Das Liquiditätsmanagementsystem der Hanseatischen erfasst und überwacht für das Investmentvermögen die Liquiditätsrisiken. Ferner hat sie darauf zu achten, dass sich das Liquiditätsprofil der Anlage der Fondsgesellschaft mit seinen Verbindlichkeiten deckt.

Es ergaben sich im Berichtsjahr keine Änderungen zu den ursprünglichen, in der Produktinformation (Werbemitteilung zur Informationspflichtendokumentation nach § 307 KAGB) vom 13.06.2016 dargestellten Regelungen des Liquiditätsmanagementsystems der Fondsgesellschaft.

Die Fondsgesellschaft hat zum 01.06.2016 den Kaufpreis für den Erwerb der Immobilie „Seniorenpflegeheim Sonnenhof“ auf ein Notaranderkonto eingezahlt. Der Übergang von Nutzen und Lasten war der 01.06.2016, Verrechnungstag der 01.06.2016. Die Fondsgesellschaft hat mit Wirkung zum 01.06.2016 mit dem Pächter Seniorenwerk gemeinnützige Heimträgergesellschaft mbH einen langfristigen Pachtvertrag geschlossen. Aus der Verpachtung sollen Überschüsse realisiert werden.

Durch die Verpachtung der Immobilie unterliegt die Fondsgesellschaft Marktpreis-, Adressenausfall-, Liquiditäts- sowie operationellen Risiken im Sinne von § 5 Abs. 3 KAVerOV. Das Risikomanagementsystem der Hanseatischen hat den Lebenszyklus der Fondsgesellschaft in fünf Phasen eingeteilt, in denen die genannten Risiken in unterschiedlicher Ausprägung auftreten können: Due Diligence, Erwerb und Finanzierung, Konzeption und Vertrieb, Bewirtschaftung sowie Liquidation/Veräußerung. Die Hanseatische hat die Subrisiken jeder Phase identifiziert. In Abhängigkeit vom Lebenszyklus der Fondgesellschaft überwacht sie die vordefinierten Risikolimits der Phase und schreitet bei Limit-Überschreitungen ein.

Zum 01.06.2016 war der Beginn der Bewirtschaftungsphase für die Fondsgesellschaft.

Größere, ungeplante Aufwendungen werden dem Risikomanagement intern gemeldet, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen (z.B. Ausschüttungsreduzierungen zur Ansammlung zusätzlicher Liquidität) durchführen zu können. Die Nutzung regelmäßiger eigener Objektbesichtigungsberichte und die Überwachung etwaiger gesetzlicher neuer Anforderungen für den Betrieb oder den Objektstandort ermöglichen es der Hanseatischen, potenziell wertmindernde Faktoren zeitnah zu erkennen.

Im Berichtsjahr 2016 waren keine Risikosteuerungsmaßnahmen nötig, da entsprechende Limits zur Risikosteuerung, insbesondere Einnahmen-Ausgaben-Abweichungen, im Berichtsjahr nicht überschritten wurden.

Der maximale Umfang von Krediten, den die Fondsgesellschaft einsetzen kann, liegt in Übereinstimmung mit den Anlagebedingungen bei maximal 80,00 % des Verkehrswertes der in der Fondsgesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände. Aufgrund des Platzierens der Anteile während des Berichtszeitraumes und nach Erwerb der Immobilie „Seniorenpflegeheim Sonnenhof“ wurde diese Quote nicht überschritten.

Die Wiederverwendung von etwaigen Sicherheiten oder sonstige Garantien, die im Rahmen von Leverage-Geschäften gewährt werden, sind weiterhin nicht vorgesehen. Entsprechend gab es im Berichtszeitraum auch keine Änderungen etwaiger Rechte hierzu.

Die Gesamthöhe des Leverage der Fondsgesellschaft zum Stichtag 31.12.2016 beträgt 2,32 (Bilanzsumme im Verhältnis zum Nettoinventarwert).

 

Hamburg, den 27. Februar 2017

gez. Peter Stein IMMAC 85. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH – Komplementärin – NDS Verwaltungsgesellschaft mbH – geschäftsführende Kommanditistin –

gez. Harald Niedergesäß IMMAC 85. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH – Komplementärin –

[1] Gesundheitsberichtserstattung des Bundes (www.gbe.bund.de): Gesundheitsausgaben in Deutschland in Mio. €. Februar 2017. Anteil der Ausgaben für ambulante und stationäre bzw. teilstationäre Pflege an den Gesundheitsausgaben insgesamt abzüglich Art der Einrichtungen „Ausland“

[2] Die Pflegestatistik 2015 weist zusätzlich 18.448 Personen ohne Pflegestufe aber mit erheblich eingeschränkter Alltagkompetenz in der vollstationären Pflege aus. Entsprechend werden faktisch 801.864 Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege betreut.

[3] Statistisches Bundesamt. Pflegestatistik 2015: S. 9.

[4] Statistisches Bundesamt. Pflegestatistik 2015, S. 9.

[5] Statistisches Bundesamt. Pflegestatistik 2015: S. 22.

[6] Statistisches Bundesamt. Demographischer Wandel in Deutschland. Heft 2. Auswirkungen auf Krankenhausbehandlungen und Pflegebedürftige im Bund und in den Ländern. S. 29.

[7] RWI „Pflegeheim Rating Report 2015“. S. 62.

[8] RWI „Pflegeheim Rating Report 2015“. S. 62.

[9] Bundesministerium für Gesundheit. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/index.php?id=684c4058, Abruf am 27.02.2017.

[10] http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/pflegestaerkungsgesetz-ii.html, Zugriff am 24.08.2015.

[11] http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/pflegestaerkungsgesetz-ii.html, Zugriff am 24.08.2015.

[12] http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/fragen-und-antworten-zum-psg-ii.html, Zugriff am 10.02.2016.

[13] http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-i.html, Zugriff am 25.08.2015.

[14] RWI „Pflegeheim Rating Report 2015“. S. 71.

[15] RWI „Pflegeheim Rating Report 2015“. S. 75.

Bilanz zum 31. Dezember 2016

31.12.2016
10.03.2016
I. Investmentanlagevermögen
A. Aktiva 11.682.166,33 25.000,00
1. Sachanlagen 10.800.000,00
2. Anschaffungsnebenkosten 714.079,02
3. Beteiligungen 25.000,00 25.000,00
4. Barmittel und Barmitteläquivalente 143.087,31
a) tägliche verfügbare Barmittel 143.087,31

Passiva

31.12.16
10.03.2016
B. 11.682.166,33 25.000,00
1. Rückstellungen 6.210,00
2. Kredite 6.592.476,64
a) von Kreditinstituten 6.592.476,64
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen 0,00 25.000,00
4. sonstige Verbindlichkeiten 29.619,93
a) gegenüber Gesellschaftern 2.317,43
b) andere 27.302,50
5. Ausgleichposten für aktivierte eigene Anteile 25.000,00 25.000,00
6. Eigenkapital 5.028.859,76
a) Kapitalanteil der persönlich haftenden Gesellschafterin 0,00
b) Kapitalanteileder Kommanditisten 5.073.094,74 -25.000,00
davon ausstehende Einlagen € 432.500,00 (EB: € 432.500,00)
c) Rücklagenkonto für Zeitwertänderungen -44.234,98

Gewinn- und Verlustrechnung vom 10.03.2016 zum 31.12.2016

31.12.16
I. Investmenttätigkeit
1. Erträge
a) Erträge aus Sachwerten 452.083,31
b) Zinsen und ähnliche Erträge 30,00
Summe der Erträge 452.113,31
2. Aufwendungen
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen -90.348,37
b) Verwaltungsvergütung -386.000,00
c) Verwahrstellenvergütung -5.250,00
d) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -6.625,00
e) sonstige betriebliche Aufwendungen -740.165,18
Summe der Aufwendungen -1.228.388,55
3. Ordentlicher Nettoertrag -776.275,24
4. Realisierters Ergebnis des Geschäftsjahres -776.275,24
5. Zeitwertveränderung
a) Abschreibung aus Anschaffungsnebenkosten -44.234,98
Summe des nicht realisierten Ergebnisses -44.234,98
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -820.510,22
6. Einstellung in den Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile -25.000,00
7. Gutschrift/Belastung Rücklagekonto für Zeitwertveränderung 44.234,98
8. Gutschrift/Belastung auf dem Kapitalkonto V 801.275,24
9. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00

Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 10.03.2016 bis zum 31.12.2016

Allgemeines

Die IMMAC Sozialimmobilien 85. Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft ist ein Alternativer Investmentfonds (Spezial-AIF) im Sinne des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB). Die Fondsgesellschaft wird durch eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im Sinne des § 1 Abs. 16 i.V. mit § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB verwaltet.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der IMMAC Sozialimmobilien 85. Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft wurde nach den Vorschriften des HGB unter Berücksichtigung des KAGB, der Kapitalanlage-Rechnungs-legungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften gemäß §§ 274a und 288 Abs. 1 i.V. mit §§ 267 Abs. 1 und 3 sowie 264a HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die IMMAC Sozialimmobilien 85. Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft wurde am 10. März 2016 errichtet und ist unter der Nummer HRA 120138 HH in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.

Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften des § 158 KAGB i.V. mit § 135 Abs. 3 KAGB und § 21 KARBV in Staffelform.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 158 KAGB i.V. mit § 22 KARBV in Staffelform. Die Aufwendungen und Erträge werden jeweils nach Sachbereichen getrennt untereinander angeordnet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Sachanlagen des Investmentanlagevermögens werden gemäß § 168 Abs. 3 KAGB mit dem Verkehrswert zugrunde gelegt, der sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten ergibt. Als Bewertungsmodell wurde gemäß § 272 Abs. 1 KAGB das Ertragswertverfahren zugrunde gelegt. Der Verkehrswert wird durch die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft ermittelt und mitgeteilt. Gemäß § 271 Abs. 1 Nr. 1 KAGB ist für den Zeitraum von 12 Monaten nach Erwerb der Kaufpreis anzusetzen.

Die Anschaffungsnebenkosten wurden nach § 271 Abs.1 Nr. 2 KAGB gesondert ausgewiesen und werden über den Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben.

Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und mit dem Verkehrswert bewertet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Stichtag mit den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen laufzeitadäquaten Zinssätzen abgezinst. Die zu erwartenden zwischenzeitlichen Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag bilanziert.

Überblick

Die IMMAC Sozialimmobilien 85. Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft hat in ein Grundstück, bebaut mit einer Altenpflegeeinrichtung, investiert und dieses langfristig einen Pflegeheimbetreiber verpachtet.

Insgesamt ergibt sich für den Spezial-AIF unter Berücksichtigung der anzuwenden Rechnungslegungsvorschriften zum Bilanzstichtag nachfolgender Vermögensüberblick:

2016
T€
Verkehrswert Grundvermögen 10.800
Anschaffungsnebenkosten 714
Beteiligung an Komplementärin 25
Barmittel 143
Wert der Vermögensgegenstände 11.682
langfristige Kredite -6.592
Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Ausgleichsposten -61
Nettoinventarwert 5.029

Erläuterungen zur Bilanz

Sachanlagen

Investitionen in Immobilien in gemischt genutzte Grundstücke

Die IMMAC Sozialimmobilien 85. Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft hat mit notarieller Urkunde vom 28. April 2016 die Altenpflegeeinrichtung „Seniorenpflegeheim Sonnenhof“ zum Kaufpreis von T€ 10.800 erworben.

Nutzen und Lasten des Objektes sind am 01. Juni 2016 an die Fondsgesellschaft übergegangen.

Gemäß des über 25 Jahre laufenden Pachtvertrags wurde das Pflegeheim am 01. Juni 2016 an die Pächterin übergeben.

Die folgende Darstellung enthält sämtliche Informationen gemäß § 25 Abs. 5 KARBV:

a) Grundstücksgröße 13.450 m2
b) Art und Lage Altenpflegeeinrichtung Obertor 7a, 99768 Harztor
c) Baujahr Erwerbsjahr (Übergang von Nutzen und Lasten) 1992 / Anbau 2012 6/2016
d) Gebäudenutzfläche 5.345 m2
e) Leerstandsquote 0 %
f) Nutzungsausfallentgeltquote 0 %
g) Fremdfinanzierungsquote 61,04 %
h) Restlaufzeiten der Nutzungsverträge 24,5 Jahre
i) Verkehrswert € 10.800.000,00
j) Anschaffungsnebenkosten € 758.314,00
Aufgliederung % in Bezug auf den Kaufpreis Betrag
in €
Grunderwerbsteuer 5,14 554.972,00
Notargebühren 0,34 36.214,00
Sonstige Kosten 1,55 167.128,00
Summe ANK 7,02 758.314,00
Abschreibung (anteilig 10 Jahre) -0,41 -44.234,98
Buchwert 6,61 714.079,02
Kaufpreis 100,00 10.800.000,00
k) wesentliche Ergebnisse des Wertgutachtens keine
l) etwaige Bestand- und Projektentwicklungsmaßnahmen keine

Beteiligungen

Die Beteiligungen betreffen die 100%-ige Beteiligung an der Komplementärin IMMAC 85. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg. Das Stammkapital der Beteiligungsgesellschaft beträgt T€ 25.

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen Kosten der Jahresabschlussprüfung und der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.

2016
Restlaufzeit
Verbindlichkeiten bis 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
Kredite 198 834 5.560
sonstige 30 0 0

Die Kredite sind durch Grundschulden, Abtretungen von Miet- und Pachtzinsforderungen sowie einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft der IMMAC Holding AG besichert.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von T€ 2 die Komplementärin.

Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile

Die Bildung des Ausgleichspostens für aktivierte eigene Anteile erfolgte gemäß § 264c Abs. 4 HGB für die aktivierten Anteile an der Komplementärgesellschaft.

Fondsvermögen

Der Nettoinventarwert der Fondsgesellschaft beträgt zum Stichtag T€ 5.029.

Der Gesamtbetrag der angebotenen Anteile beträgt T€ 6.085. Die Mindestbeteiligungssumme an der Fondsgesellschaft beträgt T€ 200 an semiprofessionelle und professionelle Anleger gemäß § 307 KAGB für den Spezial-AIF. Auf der Grundlage der Mindestbeteiligungssumme konnten 30 Anteile ausgegeben werden.

Diese Anteile ergeben rechnerisch zum Stichtag jeweils einen Nettoinventarwert in Höhe von € 167.629.

Gemäß § 24 KARBV stellt sich die Verwendungsrechnung sowie die Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten wie folgt dar:

Verwendungsrechnung 2016
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -776.275,24
2. Einstellung in den Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile -25.000,00
3. Gutschrift / Belastung auf Kapitalkonto 801.275,24
4. Bilanzergebnis 0,00
2016
Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Komplementärin
I. Wert des Eigenkapitals der Komplementärin am Beginn des Geschäftsjahres 0,00
II. Veränderungen des Geschäftsjahres 0,00
III. Wert des Eigenkapitals der Komplementärin am Ende des Geschäftsjahres 0,00
Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten
I. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Beginn des Geschäftsjahres 0,00
II. Veränderungen des Geschäftsjahres
1. Zwischenentnahmen -210.630,02
2. Mittelzufluss
a) Mittelzufluss aus Gesellschaftereintritten 6.085.000,00
3. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendung -801.275,24
4. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -44.234,98
III. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Ende des Geschäftsjahres 5.028.859,76

Die Kapitalkonten gliedern sich gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen wie folgt:

Kommanditisten
Komplementärin
Gründungskommanditisten
diverse Kapitalanleger
Summe
Haftkapitalkonto I 0,00 379.500,00 608.500,00 988.000,00
nicht geleistete Einlagen 0,00 -379.500,00 0,00 -379.500,00
Kapitalrücklagekonto II 0,00 0,00 5.476.500,00 5.476.500,00
Entnahmekonto III 0,00 55.639,32 -136.450,00 -80.810,68
laufendes Konto V 0,00 00,0 -931.094,58 -931.094,58
Fondsvermögen 0,00 55.639,32 5.017.455,42 5.073.094,74
Rücklage Zeitwertveränderung -44.234,98
Eigenkapital 5.028.859,76

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Erträge aus Sachwerten entsprechen den erzielten Pachteinnahmen aus der Immobilie.

Die Zinsen und ähnliche Erträge betreffen Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen.

Gesonderte Darstellung der Gesamtkostenvergütungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert* des Publikumsvermögens:

Betrag
in €
prozentual zum Ø Nettoinventarwert*
Durchschnittlicher Nettoinventarwert* 5.028.859,76 100,00 %
Gesamtkosten 1.228.388,55 24,43 %
– laufende Verwaltungsgebühren an die KVG 14.000,00 0,28 %
– laufende Verwaltungsgebühren an die KVG (Auslagerung) 625,00 0,01 %
– Verwaltungsgebühren KVG in der Erwerbsphase 52.000,00 1,03 %
– Verwaltungsgebühren KVG in der Erwerbsphase (Auslagerung) 330.000,00 6,56 %
Gesamtvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft 396.625,00 7,89 %
– BaFin Gebühren 1.532,00 0,03 %
– Vergütungen für die Verwahrstelle 5.250,00 0,10 %
– Vergütungen an Dritte 121.700,00 2,42 %
– Vergütung für die Fremdkapitalfinanzierung 134.000,00 2,66 %
– Vergütung für die Vermittlung von Anteilen 365.100,00 7,26 %
Sonstige einmalige Vergütungen 627.582,00 12,48 %
– kurzfristige Fremdfinanzierung 14.944,98 0,30 %
– langfristige Fremdfinanzierung 75.403,39 1,50 %
Finanzierungskosten 90.348,37 1,80 %
sonstige Kosten 113.833,18 2,26 %

* Zum Vorjahresstichtag befand sich der AIF in der Investitions- und vor der Platzierungsphase. Da insofern ein Bezug auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert nicht aussagekräftig wäre, wurde hier der durchschnittliche Nettoinventarwert mit dem Stichtagswert gleichgesetzt.

Transaktionskosten für den Erwerb der Sachanlagen wurden, sofern diese im Geschäftsjahr anfielen, vorstehend nach § 25 Abs. 5 Nr. 1 lit. j KARBV dargestellt. Weitere Transaktionskosten sind im Berichtsjahr nicht angefallen.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und anderen Haftungsverhältnissen für fremde Verbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.

Gesellschaftsorgane

Persönlich haftende Gesellschafterin

Komplementärin der Gesellschaft ist die IMMAC 85. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 25. Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Harald Niedergesäß, Finanzkaufmann, Hamburg und Herr Peter Stein, Rechtsanwalt, Hamburg.

Geschäftsführung

Neben der Komplementärin ist die Kommanditistin NDS Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, zur Vertretung und Geschäftsführung der IMMAC Sozialimmobilien 85. Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft berechtigt. Geschäftsführer der NDS Verwaltungsgesellschaft mbH ist Herr Peter Stein, Hamburg.

Anlegerkommission

Die Anlegerkommission wird im Geschäftsjahr 2017 gebildet.

Gesamtbezüge für Gesellschaftsorgane

Die persönlich haftende Gesellschafterin und die geschäftsführende Kommanditistin haben im Geschäftsjahr eine Haftungsvergütung bzw. Geschäftsführungsvergütung in Höhe von jeweils € 1.041,67 erhalten.

 

Hamburg, den 27. Februar 2017

Die Geschäftsführung

gez. Peter Stein IMMAC 85. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH – Komplementärin – NDS Verwaltungsgesellschaft mbH – geschäftsführende Kommanditistin –

gez. Harald Niedergesäß IMMAC 85. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH – Komplementärin –

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der IMMAC Sozialimmobilien 85. Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 Abs. 1 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft.

 

Hamburg, den 10. Juni 2017

Baker Tilly GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
(vormals: TPW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft)

Martina Hertwig, Wirtschaftsprüferin

Britta Martens, Wirtschaftsprüferin

Entsprechenserklärung – Erklärung der gesetzlichen Vertreter

Gemäß § 158 Abs. 1 KAGB i.V.m. § 135 Abs. 1 S. 2 Ziff. 3 KAGB i.V.m. §§ 264 Abs. 2 S. 3, 289 Abs. 1 S. 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, den 27. Februar 2017

Die Geschäftsführung

gez. Harald Niedergesäß IMMAC 80. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH – Komplementärin –

gez. Peter Stein IMMAC 80. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH – Komplementärin – NDS Verwaltungsgesellschaft mbH – geschäftsführende Kommanditistin –

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