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AIFM Fonds

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2011 trat die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds bzw. AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fund Manager Directive) in Europa in Kraft. Innerhalb von zwei Jahren wurde diese in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland ist dafür die BaFin verantwortlich. Ziel war, dass Privatanleger besser vor risikoreichen Anlagen geschützt werden. Trotzdem müssen wir an dieser Stelle festhalten, dass Sie besser die Finger von diesen Fonds lassen sollten, denn nur die Initiatoren und deren Dienstleister verdienen sich „eine goldene Nase“ daran. Vor allem die Service KVGs können hier unbegrenzt Einnahmen generieren…
Schließlich gibt es seitens des Gesetzgebers keine Gebührenregelung, was diese Service KVGs für ihre Dienstleistungen den Fondsgesellschaften berechnen dürfen. Das läuft dann immer über eine individuelle Vereinbarung zwischen dem Fonds und der Service KVG.  Die „leben wie die Made im Speck“, so ein Anleger gegenüber unserer Redaktion, der im Beirat eines Fonds sitzt. Die Fonds hingegen erzielen nur noch Minirenditen oder gar keine. Bezahlt werden müssen die Service KVGs trotzdem immer fürstlich.

„Ich kann, mit meiner Erfahrung der letzten drei Jahre“, so der Anleger, „eigentlich niemanden mehr sagen: ‚Zeichne einen AIFM Fonds‘. Heute sage ich: ‚Lasst die Finger weg davon‘.“ Hinzu kommt die unglaubliche Macht dieser Service KVGs, die letztlich immer bestimmen, in welche Investments investiert wird, ohne dass sich der Fondsgeschäftsführer bzw. der Beirat dort groß einmischen könnte. Manchmal habe ich das Gefühl, dass solche Investitionen auch mit Gegenleistungen an die Service KVG verbunden sein könnten, denn manches Investment ist einfach, objektiv betrachtet, nicht logisch.

Meine Meinung nach geht es den KVGs nicht um das Wohl der Anleger, sondern um das eigene. Hier ist aber auch die BaFin bzw. der Gesetzgeber gefordert, diese Machtfülle und das ungezügelte Abkassieren zu regulieren. Es gibt für alle Dienstleistungen nahezu eine Gebührenordnung, warum nicht auch für die Service KVGs? Darüber sollte die neue Bundesregierung dann im Verbraucherschutzministerium einmal nachdenken und hier eine Gebührenordnung schaffen. Wichtig wäre auch, dass bei den Investitionen die beteiligten Anleger, über den Beirat zum Beispiel, und der GF eines Fonds wieder mehr mitreden, aber vor allem mitentscheiden können.

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