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Zahl der anerkannten ausländischen Abschlüsse 2016 gestiegen

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2016 wurden in Deutschland 19.179 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilte, stieg diese Zahl damit im Vergleich zum Vorjahr, als 16.662 ausländische Berufsabschlüsse anerkannt wurden; dies entspricht einer Zunahme um 15,1 %.

Von den genannten wurden 2016 13.164 Anträge als vollständig und 6015 Anträge als eingeschränkt gleichwertig beschieden. Darunter fallen vor allem Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme sowie Bescheide der teilweisen Gleichwertigkeit. Negativ beschieden wurden 669 Anträge. Die Angaben entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage von § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG). Das BQFG regelt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht unterliegen. Insgesamt bearbeiteten während des Jahres 2016 die zuständigen Stellen 27.270 Anerkennungsverfahren, darunter 23.028 Neuanträge. Das waren 21,7 % mehr bearbeitete Anerkennungsverfahren als im Jahr 2015 (22.404). Zu 6471 dieser laufenden Anträge war Ende 2016 noch keine Entscheidung gefallen.

Die mit großem Abstand meisten Anerkennungsverfahren betrafen wie in den Vorjahren medizinische Gesundheitsberufe. Aus dieser Berufsgruppe stammten allein 19.869 der im Jahr 2016 bearbeiteten Verfahren. Darunter betrafen 8 034 Gesundheits- und Krankenpflegerinnen beziehungsweise -pfleger, 7569 Ärztinnen beziehungsweise Ärzte und 957 Physiotherapeutinnen beziehungsweise -Therapeuten.

Die meisten Anerkennungsverfahren – 11.889 – bezogen sich auf Abschlüsse, die innerhalb der Europäischen Union erworben wurden. Weitere 7830 Verfahren hatten Abschlüsse aus dem übrigen europäischen Ausland zum Gegenstand. 7524 Anträge befassten sich mit Qualifikationen aus dem außereuropäischen Ausland, darunter 5415 mit in Asien erworbenen Abschlüssen. Am häufigsten wurden im Jahr 2016 Anträge von Personen bearbeitet, die ihre Ausbildung in Rumänien (2262), Polen (2259), Bosnien-Herzegowina (2217) und Syrien (1989) abgeschlossen haben.

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