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ARAS Group DWC LLP – Angebotenes Nachrangdarlehen in der aktuellen Welt am Sonntag

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So richtig scheint man in den Vereinigten Arabischen Emiraten das deutsche Recht nicht zu verstehen, denn anders ist die erneute Veröffentlichung einer Anzeige in der gestrigen „Welt am Sonntag“ nicht nachvollziehbar. Wenn die BaFin sagt, dass man „keine Werbung für Kredite“ mehr machen darf, dann sollte man sich auch daran halten, wenn man wie ein seriöses Unternehmen handelt und auf dem Markt auch so wahrgenommen werden will.Möglicherweise läuft aber auch das Geschäftsmodell für die ARAS Group DWC LLP so gut, dass man sogar eine Geldauflage der BaFin in Kauf nimmt. Das könnte nämlich nun die Folge sein, wenn die BaFin diesen Verstoß feststellt.

Fakt ist jedenfalls, dass die BaFin-Verfügung vom 4. August 2017 Bestand hat, denn diese Veröffentlichung ist auf der Seite der BaFin noch immer zu finden. Ob das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen das dann so spaßig findet, was die ARAS Group veranstaltet, können wir uns nicht vorstellen. Wir haben die BaFin über den Vorgang nun unterrichtet und sind uns sicher, dass sie sich um den Vorgang zeitnah kümmert. Im Anschluss finden Sie die Anzeige der ARAS Group in der WamS unter der Rubrik „Geldmarkt/Kapitalien“.

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