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Finanzamt Dresden hält die FuBus Future Business KGaA nicht für ein Schneeballsystem – Bloße Taktik, um nicht zahlen zu müssen?

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Im Insolvenzverfahren der FuBus Future Business KGaA und der dazugehörigen Infinus-Gruppe bleibt es chaotisch. Der Insolvenzverwalter Bruno Kübler hatte vor Kurzem Schreiben verschickt, indem er von den Anlegern die Ausschüttungen zurückverlangte. Er behauptete darin, dass laut einem Wertgutachten der Frankfurter Wirtschaftsprüfgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG Fubus in den Geschäftsjahren 2009 bis 2012 real gar keine Gewinne sondern einen dreistelligen Millionenverlust erwirtschaftet habe, so dass die Ausschüttungen nicht rechtens gewesen seien. 

Neben den Protesten der Anleger stellt sich auch das Finanzamt Dresden quer, das in diesem Fall die geleistete Gewerbesteuer in Höhe von rund 17 Millionen Euro plus Zinsen zurückzahlen müsste. Dieses hält die ursprünglichen Rechnung weiterhin für korrekt und weigert sich dementsprechend, Steuern auf sogenannte Scheingewinne zurückzubezahlen. Rückendeckung bekam das Finanzamt dabei auch von der Landesdirektion und dem sächsischen Finanzministerium, wie Gomopa berichtete, so dass das Urteil der Staatsanwaltschaft Dresden ad absurdum geführt wird, dass die FuBus– und Infinus-Manager ein betrügerisches Schneeballsystem aufgezogen hätten.

Damit bekommt auch der Anleger indirekt Rückendeckung. Sollten Sie betroffen sein, raten wir Ihnen weiterhin, nicht vorschnell zu bezahlen – das Geld sehen Sie dann sicherlich nie wieder -, sondern einen auf Insolvenzanfechtung spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Auch wenn sich der Insolvenzverwalter auf eine Pflicht zur Rückgewähr unter dem Aspekt der Treuepflicht beruft, bestehen gute Chancen für Sie, da der Bundesgerichtshof eine Treuepflicht in vielen Fällen verneint hat (z. B. BGH, Urteil vom 20. Juli 2017, Aktenzeichen IX ZR 7/17).

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