Start Politik Deutschland Kapital-Musterverfahren am Hanseatischen Oberlandesgericht

Kapital-Musterverfahren am Hanseatischen Oberlandesgericht

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Hanseatisches Oberlandesgericht

14 Kap 4/16

weitere Emittenten:

Kommanditgesellschaft Zweite MS „Santa Placida“ Offen Reederei GmbH & Co. KG

Kommanditgesellschaft Zweite MS „Santa Pelagia“ Offen Reederei GmbH & Co. KG

Kommanditgesellschaft Zweite MS „Santa Petrissa“ Offen Reederei GmbH & Co. KG

außerdem:

Das Kapital-Musterverfahren, in dem das Landgericht Hamburg am 04.02.2016 unter dem Aktenzeichen 310 OH 3/15 einen Vorlagebeschluss erlassen hat, wird am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg unter dem Aktenzeichen 14 Kap 4/16 weitergeführt.

Nicht beteiligte Dritte können binnen sechs Monaten ab Bekanntmachung der Auswahl des Musterklägers ihre Forderung gegenüber dem oder den Musterbeklagten schriftlich anmelden. Dabei müssen sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Anmeldung führt zur Hemmung der Verjährung der angemeldeten Ansprüche, soweit diesen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens die Klage auf Leistung oder Feststellung der in der Anmeldung bezeichneten Ansprüche erhoben wird, § 204 Absatz 1 Ziffer 6a BGB. Der Anmelder ist kein Beteiligter des Musterverfahrens. Eine Bindungswirkung an den Musterbescheid tritt nicht ein. Ebenso wenig bindet ein im Musterverfahren abgeschlossener Vergleich den Anspruchsanmelder.

 

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