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Debeka Bausparkasse AG führt Servicepauschale ein – Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, reagieren Sie!

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In den letzten Jahren haben aufgrund der niedrigen Zinsen diverse Banken, Bausparkassen und Versicherungen wieder Servicegebühren eingeführt und/ oder mit unlauteren Methoden versucht, Kunden aus für die Institutionen teuren Verträgen herauszulocken. Nun sollen seit dem 1. Januar auch Kunden der Debeka Bausparkasse AG für alle Verträge der Tarife BS1 und BS3 eine Gebühr in Höhe von 24 oder 12 Euro pro Jahr zahlen.

Die sogenannte Servicepauschale soll laut den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) „für die bauspartechnische Verwaltung und Steuerung des Kollektivs sowie die Führung der Zuteilungsmasse“ fällig werden. Sie „soll während der Sparphase bis zur vollständigen Auszahlung der Bausparguthaben gezahlt werden und wird jeweils zu Jahresbeginn berechnet. Die Debeka will anscheinend die hohen Guthabenzinsen, die sie an ihre Bausparer zahlen muss, durch neue Einnahmen kompensieren“, mutmaßt die Hamburger Verbraucherzentrale.

Sie rät allen Kunden: „Widersprechen Sie der Einführung der Servicepauschale per Einwurf-Einschreiben möglichst sofort – am besten innerhalb der gesetzlichen sechs Wochen nach dem Zugang des Schreibens, in etwa so: ‚Hiermit widerspreche ich der Einführung einer Servicepauschale für meinen Bausparvertrag mit der Nr. ….‘

Damit wird die Servicepauschale für Sie nicht wirksam. Reagieren Sie nicht, haben Sie automatisch Ihre Zustimmung erteilt.“

Quelle: http://www.vzhh.de/baufinanzierung/517750/debeka-bausparen-zahl-ich-oder-zahl-ich-nicht.aspx

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