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eno energy UW Mecklenburg GmbH & Co. KG-Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten

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Solche Bilanzen von Unternehmen machen uns dann immer nachdenklich in der Redaktion, denn sie zeigen dass die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens sicherlich aufmerksam beobachtet werden muss. Auch hier geht natürlich der Verlust einer solchen Gesellschaft zu Lasten der Kommanditisten (Kapitalanleger) die das Investment getätigt haben. Jeder sollte bei solchen Unternehmen dann vorsichtig sein, wenn man ihn Anspricht ein Investment zu tätigen. Da sollte man sich dann nochmals nach Alternativen umschauen.

eno energy UW Mecklenburg GmbH & Co. KG

Rerik

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BILANZ

AKTIVA

31.12.2015

31.12.2014

EUR

EUR

A. Anlagevermögen

3.648.000,00

3.840.000,00

I. Sachanlagen

3.648.000,00

3.840.000,00

B. Umlaufvermögen

37.417,75

61.643,24

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

32.629,50

10.859,87

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

4.788,25

50.783,37

C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten

103.284,92

64.606,92

Bilanzsumme, Summe Aktiva

3.788.702,67

3.966.250,16

PASSIVA

31.12.2015

31.12.2014

EUR

EUR

A. Rückstellungen

11.342,00

3.726,00

B. Verbindlichkeiten

62.645,67

84.170,16

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3.714.715,00

3.878.354,00

Bilanzsumme, Summe Passiva

3.788.702,67

3.966.250,16

ANHANG

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft & Co. nach § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 weist einen „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten“ von 103.284,92 EUR aus. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Die Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurde durch die Geschäftsführung überwiegend als positiv eingeschätzt.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 57.934,82.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestehen nicht. .

Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor.

Persönlich haftender Gesellschafter der eno energy UW Mecklenburg GmbH & Co. KG ist die eno energy Beteiligungs GmbH mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00.

Sonstige Angaben

Im Jahr 2015 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch die eno energy Beteiligungs GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Karsten Porm.

Ergebnisverwendung

Die Ergebnisverwendung erfolgte auf der Grundlage der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen.

Rerik, den 24. Oktober 2016

gez. Karsten Porm

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24.10.2016

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