Start Allgemein DOGAG Deutsche Oel und Gas AG

DOGAG Deutsche Oel und Gas AG

788

Wohlgefühl löst der aktuelle Bericht über die Aktionärsreise zu den Produktionsstätten der DOGSA Deutsche Oel & Gas in Alaska aus. Mit dem Geld der Aktionäre sei die Finanzierung einer Erdgasbohrung erfolgt. Nicht ganz klar ist, ob es die Aktionäre der Deutschen Oel & Gas AG oder die Aktionäre der Deutschen Oel & Gas S.A. sind. Oder ist das Geld aus der Anleihe aufgebracht worden, für die die Deutsche Oel & Gas 1 S.A. vor einigen Monaten geworben hat?

Welche Vorteile haben die (Zwangs)Aktionäre der DOGSA wirklich?
Wer hat diese Bohrung durchgeführt? Und was hat ein Aktionär der Deutsche Oel & Gas S.A. davon, dessen Kommanditbeteiligung zwangsweise in Aktien der Deutschen Oel & Gas S.A. umgewandelt worden war? Das Schreiben und auch das DOGSA Special Magazin geben dem Anleger darüber keine Aufklärung.

Aktionäre der Deutschen Oel & Gas berichten
Höchst bemerkenswert sind allerdings die im „DOGSA Magazin Special“ zu lesenden Statements von neun Aktionären. Voller Überraschung erkennt man dann auf den Portraitfotos, dass es sich erstaunlicherweise einmal um Drillinge und dann um Zwillinge handelt, die zu den Aktionären gehörten, die die Kitchen Lights Unit in Alaska persönlich begutachten durften. Diejenigen, die nicht sofort verstehen, was damit gemeint ist, mögen sich Seite 4 des DOGSA Magazins Special mit dem Titel „Aktionärsreise nach Alaska vom 10. – 12. September 2016“ anschauen.

Fazit zur Reise der DOGSA Aktionäre
Das Fazit von Resch Rechtsanwälte zur DOGSA zur Aktionärsreise – ein Wohlfühlbrief ohne Substanzwert. Angemessener wäre es, wenn DOGSA Deutsche Oel & Gas Chef Kay Rieck die Fakten auf den Tisch legt, wie es von Resch Rechtsanwälte mehrfach auch in direkten Anschreiben an Kay Rieck gefordert worden war. Sofern die Erfolgsgeschichten der Newsletter stimmen, wäre es ein Einfaches für Kay Rieck, seine Kritiker zu überzeugen. Stattdessen müssen Auskunftsklagen geführt werden, weil die Deutsche Oel & Gas und die mit ihr verbundenen Unternehmungen und Personen sich weigern, die Auskunftsansprüche ihrer Anleger zu befriedigen.

Quelle: Rechtsanwalt Jochen Resch aus Berlin

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein