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Staatsanwaltschaft Hof mit Sicherungsmaßnahmen Dr. Dr. Stefan Jordanov Todorov

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Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hof, Aktenzeichen 192 Js 14758/14,

gegen

Dr. Dr. Stefan Jordanov Todorov, geb. 03.12.1957, Markgrafenallee 49, c/o JVA Bayreuth, 95448 Bayreuth,

vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Hartmut Girshausen, Nymphenburger Str. 20a, 80335 München, wegen Betrug wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 81.058,04 € des Landgerichtes Hof vom 22.09.2015, Az. 3KLs 192 Js 14758/14, gegen o. g. Schuldner die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.

Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend! Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Mit Beschluss vom 20.10.2015 hat das Landgericht Hof die Sicherungsmaßnahmen für die Dauer von drei Jahren aufrechterhalten. Es wird allen Tatverletzten anheimgestellt, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:

1.

Bargeld i.H.v. 70.100,00 €, Überführungsstück Nr. 2023/15-192 Js 14758/14

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