Start Allgemein Infinus-Prozess

Infinus-Prozess

137

Es ist das gleiche Bild wie beim S&K-Prozess. Spielchen der Verteidiger gegen das Gericht und die Staatsanwaltschaft. Üblich, aber ob das der Sache dient, ist fraglich. Der geschädigte Anleger muss sich doch bei solchen Spielchen regelrecht „verarscht“ vorkommen, wenn er sieht wie eine Staatsanwaltschaft und ein Gericht vorgeführt werden von denen, die ihm dann nach seiner Meinung „sein Geld geklaut haben“ – um das einmal sinnbildlich zu schreiben. Natürlich dürfen Rechtsanwälte das, aber man fragt sich natürlich auch, was steckt hinter solch einem Vorgehen? Nun, ganz einfach man will die Staatsanwaltschaft und das Gericht „mürbe“ machen, um eine Absprache über eine Strafe hinzubekommen. Absprachen sind meistens dann im Strafmaß günstiger als ein Urteil der Kammer. Mag sein, dass die Herren dann mit einer Strafe von unter 5 Jahren davonkommen, wo eigentlich zwischen 5 und 10 Jahren angemessen wären. Ob der geschädigte Anleger dafür noch Verständnis hat? Wohl  eher nicht, er weiss zwar, dass er kaum Geld wiederbekommt, aber für sein Rechtsempfinden will er eine gerechte Verurteilung haben. Das ist vollkommen nachvollziehbar. Für den S&K-Prozess interessiert sich kaum noch jemand, da alleine die Verlesung der Anklageschrift mehrere Prozesstage in Ansprch nimmt und das dann auf Dauer sehr ermüdend ist. Man fragt sich natürlich auch, so ein User in einer Mail an unsere Redaktion, „wo haben die das Geld her, solche teuren Verteidiger zu bezahlen?“. Nun, dazu was zu sagen wäre reine Spekulationen, und das wollen wir nicht, aber darüber einmal intensiv nachzudenken, ist es sicherlich wert.

http://www.bild.de/regional/dresden/betrug/so-hat-der-knast-die-infinus-bosse-veraendert-43426298.bild.html

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein