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BWF Stiftung Berlin- Edelmetallhandel:Wo bleibt der WP Bericht?

Den sollten wir bis Anfang Januar 2014 in die Redaktion bekommen. Erreicht hat uns der Bericht bis zum heutigen Tage leider nicht. Warum eigentlich nicht. Nach Angaben eines vertrauens- und glaubwürdigem Rechtsanwaltes sollte das kein Problem sein, oder irgendwie doch? Nun wissen wir ja, das man unsere Webseite liest, mal schauen ob wir nun eine Reaktion bekommen die endlich dann für Klarheit sorgt. Zumindest können wir Eines sagen, die kritischen Anfragen von Usern werden mehr bei uns. Jetzt sind das schon über 20. Zeit was klarzustellen meine Herren! Die BWF Stiftung hatte uns sogar durch die Kanzlei Dr. Schulte aus Berlin anschreiben lassen und auf die Vertretung durch die Kanzlei Dr. Schulte aufmerksam gemacht.Nun, meine Herren, dann liefern Sie mal. Danke

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  1. Das Produkt klingt beinahe zu gut – Dr. Schulte aus Berlin ist schon eine gute Adresse. Der WP Bericht wäre sehr, sehr wichtig.
    Alles hängt an dem Goldhandel, wenn dieser gut funktioniert und hier keiner durchdreht können die Rückkaufswerte gezahlt werden.

  2. Die angeforderten Berichte von zwei unabhängigen Stellen liegen bei der Redaktion seit dem 14.01.2014 vor. Ob noch keine Auswertung erfolgen konnte oder warum bisher keine Stellungnahme oder Erklärung hierzu erfolgt ist, ist leider nicht bekannt.

    Diesmal wartet die BWF Stiftung gespannt auf eine Reaktion der Redaktion.

    Dr. Tintemann
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Anmerkung der Redaktion:
    Wir schätzen Sie Herr Dr. Tintemann, das ist Ihnen bekannt, aber bei solchen Kommentaren sollte man dann auch bei der Wahrheit bleiben. Es sind 2 Seiten Papier, die Sie uns per eingescanntem Dokument zur Verfügung gestellt haben. Das aber noch mit dem Hinweis „das wir das nicht veröffentlichen dürfen“. Zitat aus Ihrer E-Mail an die Redaktion: zu Ihrer Kenntnisnahme und zum Verbleib bei Ihren Unterlagen übersende ich Ihnen den in der Anlage befindlichen Schriftsatz. Dieser ist ebenfalls nicht zur direkten Veröffentlichung vorgesehen bzw. freigegeben. Sie können jedoch über das Testat berichten, ohne dieses selbst zu veröffentlichen.“

    Sie sprechen hier selber von einem Testat, genau das haben wir bekommen „EIN TESTAT“, also nicht 2 wie von Ihnen angeführt.

    Jetzt frage ich mich schon seit ein paar Tagen „was ist so Geheim an der Inventur, wie Sie es nennen. Gerade solche Sachen dienen doch erst dann der Vertrauensbildung, wenn man die veröffentlichen darf. Sehe ich das falsch Herr Dr. Tintemann? Nur weil die BWF Stiftung einer Ihrer großen Kanzleimandanten ist, behandeln wir die doch nicht anders als Andere Marktteilnehmer. Dafür habe ich sicherlich Ihr Verständnis. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

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