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Drohberbot

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Telekommunikationskonzern Vodafone verboten, seinen Kunden trotz bestrittener Forderungen mit einem Schufa-Eintrag zu drohen. Wir hatten das Unternehmen auf Unterlassung verklagt (Urteil OLG Düsseldorf vom 9. Juli 2013, Az. I-20 U 102/12). 

Worum geht’s?

Kunden, die die Höhe ihrer Telefonrechnung beanstandeten und die Zahlung verweigerten, teilte die Vodafone mit, dass sie verpflichtet sei, den Zahlungsrückstand an die Schufa zu übermitteln. Zugleich wurde auf die Nachteile eines negativen Schufa-Eintrags hingewiesen.

So schrieb Vodafone an seine Kundschaft: „Die Vodafone D2 GmbH ist verpflichtet, die unbestrittene Forderung der Schufa mitzuteilen (…). Ein Schufa-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten erheblich behindern.” Die Mahnungen wurden mit diesem Wortlaut verschickt, obwohl der Streit um die Rechnungsbeträge längst beigelegt war und Vodafone keine finanziellen Ansprüche mehr gegenüber seinen Kunden hatte.

Was sagt das Gericht?

Nach dem Urteil des Oberlandgesgerichts in Düsseldorf gilt nun: Wer auf die Möglichkeit eines Eintrags bei der Schufa hinweist, muss deutlich machen, dass dieser durch bloßes Bestreiten der Forderung abgewendet werden kann. Kunden, die  ihre Telefonrechnung beanstanden, müssen also vorerst keine Schufa-Meldung mehr fürchten. Auch andere Telekommunikationsunternehmen dürfen die Drohklausel nicht mehr ins Feld führen.

Wir hoffen, dass durch das Urteil Auseinandersetzungen um korrekte Telefonrechnungen nun fairer ausgetragen werden. Denn drohen Firmen ihren säumigen Kunden damit, sie an die Schufa zu melden, um sie zur Zahlung zu bewegen, ist das oft ein sehr wirksames Druckmittel – selbst wenn die Forderungen unrechtmäßig sind.

Quelle:VBZ Hamburg

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  1. DROHVERBOT:

    Hallo Herr Bremer,

    also wenn ich als Verbraucher unter anderem auch Ihre Publikation aus 2012 lese
    (https://verbraucherschutz.forum/2012-06-22/vodafone-droht-kunden-89760),
    dergemäß Vodafone nicht mit SCHUFA drohen darf, dann frage ich mich ernsthaft,
    warum das aber aktuell immer noch so läuft bei der Vodafone GmbH.

    Es ist schade, dass viele Stellen wie auch Sie zwar darüber berichten und
    erklären, dass entsprechende Drohungen unzulässig sind, jedoch nie jemals ein Tipp gegeben wird, wie betroffene Verbraucher sich dagegen wehren können.

    Und wenn man sich als erste Empfehlung immer an eben die Verbrauchzentrale wenden soll (aktuell nur über 0190-Rufnummer ansprechbar), die Vodoafone erfolgreich auf Unterlassung verklagt hat, dann frage ich mich, was da eigentlich für ein Spiel auf Kosten der Verbraucher betrieben wird!

    Viele Grüße

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