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Ablehnung

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Die libysche Regierung hat den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ersucht, sich bei der strafrechtlichen Verfolgung des Gaddafi-Sohnes Saif al-Islam für nicht zuständig zu erklären.

Der Antrag auf Auslieferung des Sohnes des früheren Machthabers Muammar al-Gaddafi solle zurückgenommen werden, verlangten die Anwälte der Regierung in Tripolis am Dienstag. Um die Zuständigkeit für den 39-Jährigen, der in einem Gefängnis in Sintan, 180 Kilometer südlich von Tripolis, festgehalten wird, wird bereits seit Monaten gestritten.

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