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Mumbai Attentäter

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Im Berufungsprozess zu den tödlichen Anschlägen in der indischen Wirtschaftsmetropole Bombay im Jahr 2003 hat ein Gericht die verhängten Todesurteile bestätigt. Die drei Attentäter, die wegen Mordes, Terrorismus und der Bildung einer krimineller Vereinigung angeklagt sind, verdienten wegen der außergewöhnlichen Schwere der Tat die „extreme Strafe“, so die Richter heute.

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