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Eier aus Legebatterien

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Trotz des nun EU-weit geltenden Verbots gelangen Eier aus Legebatterien indirekt auch weiterhin ungestört in deutsche Haushalte, weil sich nicht alle Mitgliedsstaaten an die Vorgaben aus Brüssel halten. Nötig sind eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht sowie Vertragsverletzungsverfahren.

Trotz des nun EU-weit geltenden Verbots von Eiern aus Legebatterien muss die Einfuhr und Verarbeitung von illegalen Eiern dringend verhindert werden, weil sich nicht alle Mitgliedsstaaten an die Vorgaben aus Brüssel halten: Um auf Nummer sicher zu gehen, dass Fertiggerichte, Nudeln, Gebäckwaren, Mayonnaisen, aber auch bunt gefärbte Eier im Handel nicht aus Batteriehaltung stammen, brauchen wir eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht mit deutlich lesbaren Angaben auf der Vorderseite der Verpackungen: Frische Eier aus Käfighaltung sind zwar von deutschen Erzeugern seit Ende 2009 erfolgreich aus den Einkaufsregalen verbannt – halten aber weiterhin ungestört als Zutat in verarbeiteten Lebensmitteln, als Flüssigeiprodukt für die Lebensmittelindustrie oder als gekochte und gefärbte Eier in den Haushalten Einzug.

Viele EU-Mitgliedstaaten ignorieren Vorgaben
Seit Anfang des Jahres ist die Produktion und Vermarktung von Eiern aus Legebatterien und entsprechenden Ei-Produkten in Europa verboten. Doch 14 EU-Mitgliedsstaaten – unter anderem Frankreich, Polen, Belgien, Italien, Spanien und Portugal – ignorieren die gesetzlichen Vorgaben. Nach Angaben der EU-Kommission werden derzeit noch 47 Millionen Hennen in Legebatterien gehalten, die schätzungsweise pro Woche 220 Millionen illegale Eier erzeugen. Auch wenn in Deutschland seit zwei Jahren keine Hennen mehr in Legebatterien ihr Dasein fristen müssen, gelangen weiterhin Käfigeier in verarbeiteten Lebensmitteln bei uns in den Handel sowie in die Gastronomie und somit auf den Teller der Verbraucher.

Auf Verpackung und Etikett können Verbraucher jedoch häufig nicht erkennen, aus welcher Haltungsform die verwendeten Eier stammen. Eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW macht deutlich, dass bislang bei nur knapp einem Viertel eihaltiger Produkte (Nudeln, Backwaren, Mayonnaisen, Eierliköre und Feinkostsalate) die Haltungsform von den Herstellern freiwillig angegeben wird. Damit Kunden jedoch sicher sein können, dass sie keine Lebensmittel mit Käfigeiern kaufen, gehört zur Einführung einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht auch, dass Verstöße dauerhaft unterbunden sowie derzeitige Verfehlungen zügig verfolgt und geahndet werden. Dazu ist die rasche Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Mitgliedsstaaten nötig, die bewusst das Verbot, Eier in Legebatterien zu produzieren, ignorieren.

Quelle:VBZ NRW

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