Bundesweit beginnt heute der Verkauf von Böllern zum Silvesterfeuerwerk. Gezündet werden dürfen die Knallkörper aber nur am 31. Dezember und 1. Januar.
Die Polizei warnt vor selbst gebasteltem und illegalem Feuerwerk. Jedes Jahr werden durch den Unsachgemäßen Umgang mit Knallern Brände ausgelöst und Menschen verletzt. Achten Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern immer darauf das eine BAM Prüfnummer vorhanden ist.Halten Sie dann noch die empfohlenen Vorsichtsmassnahmen ein, dann steht einem frohen Neuen Jahr nichts im Wege.