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Ratswahl in Dortmund muss wiederholt werden

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Wahl zum Rat der Stadt Dortmund vom 30.08.2009 wiederholt werden muss.

Als Begründung heißt es, Amtsträger der Stadt hätten im Wahlkampf die Haushaltslage der Stadt „geschönt“ dargestellt und damit den Wählern wahlkampfrelevante Informationen vorenthalten.Das berichtet die WAZ in einer Eilmeldung.

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