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DA.MAS GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Saarbrücken hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 105 IN 53/26 den Antrag der DA.MAS GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung wurde am 28.10.2026 veröffentlicht. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Saarbrücken und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102993 eingetragen.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Ein Insolvenzverwalter wird dann nicht bestellt. Es kommt also nicht zu einer geordneten Verteilung von Vermögen an die Gläubiger über ein reguläres Insolvenzverfahren.

Für die Gesellschaft hat das häufig weitreichende Folgen. In der Regel wird sie aufgelöst und später aus dem Register gelöscht. Für Gläubiger bedeutet das meist, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Die Aussichten, auf diesem Weg noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen oft gering.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Wer noch offene Forderungen gegen die DA.MAS GmbH hat, sollte damit rechnen, dass kein geordneter Insolvenzprozess mit Anmeldung und Prüfung der Ansprüche stattfindet. Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sind in einer solchen Lage besonders betroffen. Entscheidend ist, Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Korrespondenz vollständig zu sichern.

Wichtig ist außerdem, Fristen und eigene rechtliche Möglichkeiten im Blick zu behalten. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, frühzeitig Rechtsrat einzuholen, um die eigenen Ansprüche prüfen zu lassen und weitere Schritte abzustimmen.

Einordnung der Bekanntmachung

Die amtliche Bekanntmachung nennt das Insolvenzgericht Saarbrücken, das Aktenzeichen 105 IN 53/26 und den Beschluss vom 19.10.2026. Aus der Veröffentlichung geht hervor, dass der Insolvenzantrag der Schuldnerin vom 25.07.2026, eingegangen am 21.08.2026, abgewiesen wurde. Damit ist für die DA.MAS GmbH kein Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Für Außenstehende ist vor allem wichtig: Eine Abweisung mangels Masse ist nicht dasselbe wie eine reguläre Insolvenzeröffnung. Sie bedeutet, dass schon die Mittel für das Verfahren fehlen. Das macht eine Durchsetzung offener Forderungen meist schwieriger.

Was Betroffene jetzt tun können: Unterlagen sichern, offene Ansprüche prüfen, keine Fristen versäumen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen. Wer noch Ansprüche gegen die DA.MAS GmbH hat, sollte seine Forderung und alle Nachweise geordnet zusammenstellen und die weitere Entwicklung beobachten.

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