Das Insolvenzgericht Nürnberg hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der HaHo International GmbH mit Sitz in Hilpoltstein mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen IN 1017/26 und wurde am 28.10.2026 veröffentlicht.
Was die Entscheidung bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel schlechte Aussichten. Wer noch Geld von der Gesellschaft zu bekommen hat, muss seine Forderungen selbst verfolgen. Eine geordnete Auszahlung über ein eröffnetes Insolvenzverfahren findet gerade nicht statt. Bei einer solchen Abweisung ist außerdem regelmäßig mit einer Eintragung im Handelsregister zu rechnen; in der Folge kann die Gesellschaft in der Regel aufgelöst und später gelöscht werden.
Angaben aus der Bekanntmachung
In der amtlichen Veröffentlichung werden als Schuldnerin die HaHo International GmbH, Heuberg B 4, 91161 Hilpoltstein, genannt. Als Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg mit der Register-Nr. HRB 25993 angegeben. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde vom antragstellenden Gläubiger gestellt und vom Gericht mangels Masse abgewiesen.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer offene Forderungen, Anzahlungen oder Gutscheine gegenüber der HaHo International GmbH hat, sollte alle Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und Schriftwechsel. Betroffene sollten außerdem prüfen, ob sie ihre Ansprüche selbst weiterverfolgen können und ob rechtlicher Rat sinnvoll ist. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist es besonders wichtig, Fristen und weitere Registereinträge im Blick zu behalten.
Für Verbraucher ist wichtig: Eine Abweisung mangels Masse ist kein normales Insolvenzverfahren, sondern ein Zeichen dafür, dass für die Kosten des Verfahrens nicht genug Vermögen vorhanden ist. Dadurch sinken die Chancen, noch etwas aus offenen Forderungen zu erhalten, meist deutlich.