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Insolvenzantrag von Dominic Funken UG in Heusenstamm mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Offenbach am Main hat im Verfahren 8 IN 688/26 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Dominic Funken UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Datum 28.10.2026. Sitz der Gesellschaft ist Heusenstamm; im Register ist sie beim Amtsgericht Offenbach am Main unter HRB 55873 geführt.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 Abs. 1 InsO bedeutet, dass das Gericht kein Insolvenzverfahren eröffnet, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um schon die Kosten des Verfahrens zu decken. Für Laien heißt das: Es kommt nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter, der das Vermögen geordnet verwertet und an die Gläubiger verteilt.

Statt einer geordneten Abwicklung nach Insolvenzrecht bleiben Gläubiger in der Regel darauf angewiesen, ihre Forderungen selbst weiterzuverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige Zahlung sind dabei meist gering. Auch für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen ist das ein ungünstiges Zeichen, weil keine Verteilung über ein Insolvenzverfahren stattfindet.

Folgen für die Gesellschaft und die Gläubiger

Die Abweisung mangels Masse kann regelmäßig dazu führen, dass die Gesellschaft später aufgelöst und schließlich gelöscht wird. Für Betroffene ist wichtig: Es gibt in diesem Stadium keinen Insolvenzverwalter, an den Ansprüche automatisch gemeldet und über ein Insolvenzverfahren bearbeitet würden. Wer noch Geld fordern will, muss seine Unterlagen selbst sichern und die Forderung eigenständig prüfen lassen.

Aus der Bekanntmachung gehen keine Angaben zu einer Insolvenzquote, zu Mitarbeitern, zu Umsätzen oder zu den Gründen für den Antrag hervor. Deshalb lassen sich dazu keine weitergehenden Aussagen machen.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer offene Forderungen gegen die Dominic Funken UG (haftungsbeschränkt) hat oder noch Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine geltend machen möchte, sollte alle Belege, Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig sichern. Sinnvoll kann es sein, zeitnah rechtlichen Rat einzuholen und die eigenen Ansprüche zu prüfen. Wichtig ist auch, Fristen und weitere Veröffentlichungen im Blick zu behalten.

Die maßgebliche Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Offenbach am Main und nennt als Aktenzeichen 8 IN 688/26. Damit ist offiziell festgehalten, dass der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wurde.

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