Das Insolvenzgericht Hannover hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GlatterBühler GmbH & Co. KG abgewiesen. Die Bekanntmachung mit dem Aktenzeichen 907 IN 33/26 – 7 – wurde am 28.10.2026 veröffentlicht. Sitz der Firma ist Hannover, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hannover unter HRA 206256.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.
Für Betroffene ist das ein wichtiges Signal. Es gibt dann in der Regel keine Insolvenzverwaltung, die Forderungen sammelt und verteilt. Gläubiger müssen ihre Ansprüche selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind in solchen Fällen meist gering.
Folgen für Unternehmen und Gläubiger
Die Bekanntmachung bedeutet zugleich nicht, dass damit alle offenen Forderungen erledigt wären. Für Gläubiger bleibt die Situation unübersichtlich, weil kein eröffnetes Insolvenzverfahren die Ansprüche bündelt. Wer offene Rechnungen, Lieferforderungen oder sonstige Ansprüche hat, sollte seine Unterlagen sorgfältig sichern.
Bei Unternehmen kann eine solche Entscheidung in der Praxis häufig zu weiteren registerrechtlichen Schritten führen, etwa zur Eintragung im Handelsregister und später zur Löschung. Für die Beteiligten ist das ein Hinweis darauf, dass die Firma voraussichtlich nicht mehr in geordneter Weise am Markt fortgeführt wird.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die GlatterBühler GmbH & Co. KG hat, sollte Belege, Verträge, Rechnungen und Schriftwechsel sofort ordnen und sichern. Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen aufbewahren und prüfen lassen, welche Ansprüche noch bestehen. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, zeitnah Rechtsrat einzuholen, um die eigenen Möglichkeiten einzuschätzen und Fristen nicht zu verpassen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.