Das Amtsgericht Dortmund hat am 28.10.2026 eine amtliche Bekanntmachung zum Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Monkey Busters GmbH veröffentlicht. Zuständig ist das Insolvenzgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 255 IN 45/25. Als Sitz der Gesellschaft ist Dortmund genannt.
Was die Bekanntmachung bedeutet
Die Veröffentlichung nennt als Gegenstand der Bekanntmachung „Sicherungsmaßnahmen“. Das bedeutet im Insolvenzrecht, dass das Gericht im Zusammenhang mit einem laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren Schutzmaßnahmen treffen kann. Solche Maßnahmen sollen das Vermögen des Unternehmens sichern, damit während des Verfahrens nichts unkontrolliert verloren geht oder beiseitegeschafft wird.
Für Laien heißt das: Es geht in dieser Phase nicht um eine endgültige Entscheidung über das Unternehmen, sondern um gerichtliche Schritte zum Schutz der vorhandenen Vermögenswerte. Die Bekanntmachung macht zugleich deutlich, dass ein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig ist. Das ist für Gläubiger, Kunden und andere Beteiligte wichtig, weil Forderungen und Zahlungsansprüche in einem solchen Verfahren besonders relevant werden können.
Was in der Bekanntmachung steht
In der Veröffentlichung wird ausdrücklich genannt, dass es sich um die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31960 eingetragene Monkey Busters GmbH handelt. Außerdem nennt der Text die Adresse Höhenweg 2 c, 44265 Dortmund. Weiter heißt es, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits am 04.06.2013 rechtskräftig mangels Masse abgewiesen worden ist.
Für Betroffene ist vor allem wichtig: Eine „Abweisung mangels Masse“ bedeutet, dass nach damaliger gerichtlicher Feststellung nicht genug Vermögen vorhanden war, um das Verfahren durchzuführen. Die jetzt veröffentlichte Bekanntmachung stammt dennoch aus dem Jahr 2026 und bezieht sich auf ein Insolvenzeröffnungsverfahren mit Sicherungsmaßnahmen unter dem Aktenzeichen 255 IN 45/25 beim Insolvenzgericht Dortmund.
Was Gläubiger und Kunden beachten sollten
Gläubiger sollten prüfen, ob sie Forderungen gegen die Monkey Busters GmbH haben und ob diese im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt werden müssen. Kunden, die noch offene Zahlungen oder Ansprüche haben, sollten ihre Unterlagen sorgfältig prüfen und den weiteren Verlauf des Verfahrens beobachten. Wichtig ist, Belege wie Rechnungen, Verträge oder Zahlungsnachweise geordnet aufzubewahren.
Die Bekanntmachung selbst enthält keine Angaben zu Ursachen, Schuldfragen, Umsätzen, Mitarbeitern oder zur weiteren Entwicklung des Unternehmens. Daher lassen sich dazu keine Aussagen machen.
Was Betroffene jetzt tun können: Wer Forderungen gegen die Monkey Busters GmbH hat, sollte alle Unterlagen sichern und die Entwicklung des Verfahrens beim Insolvenzgericht Dortmund im Blick behalten. Bei offenen Forderungen ist es sinnvoll, Fristen und gerichtliche Hinweise genau zu beachten. Weitere Schritte sollten nur auf Grundlage der offiziellen Verfahrensinformationen erfolgen.
Die Bekanntmachung wurde am 28.10.2026 veröffentlicht. Sie betrifft die Monkey Busters GmbH mit Sitz in Dortmund und das Aktenzeichen 255 IN 45/25 beim Insolvenzgericht Dortmund.