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Insolvenzantrag gegen Amadeus Development GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht München hat den Insolvenzantrag gegen die Amadeus Development GmbH mit Sitz in München abgewiesen. Grundlage ist das Aktenzeichen 1501 IN 1407/26. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 26.10.2026 veröffentlicht.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreichen würde, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Für die Gläubiger gibt es dann kein reguläres Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung der vorhandenen Mittel.

Statt eines eröffneten Verfahrens bleibt es bei der Abweisung des Antrags. Für Betroffene bedeutet das in der Regel: Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der Ansprüche sammelt und verteilt. Gläubiger müssen ihre Forderungen selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine Zahlung sind dabei oft gering.

Folgen für das Unternehmen und die Gläubiger

Die Bekanntmachung betrifft die Amadeus Development GmbH, Schrenkstraße 11, 80339 München. In der Veröffentlichung ist außerdem das Registergericht Amtsgericht München und die Register-Nr. HRB 290553 genannt. Das Gericht hat den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Eine solche Entscheidung kann für das Unternehmen weitreichende Folgen haben. In der Praxis steht dann häufig eine spätere Auflösung und Löschung im Raum. Für Gläubiger bedeutet das aber nicht automatisch, dass Forderungen erledigt sind. Sie bleiben grundsätzlich bestehen und müssen selbst weiter verfolgt werden. Eine gesicherte Auszahlung aus einem Insolvenzverfahren findet jedoch nicht statt.

Wichtig ist auch: Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen gut sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, E-Mails und sonstige Belege. Wer unsicher ist, sollte möglichst früh rechtlichen Rat einholen, um die eigenen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Forderung dokumentieren, Fristen im Blick behalten und prüfen, welche Ansprüche noch durchsetzbar sind. Bei offenen Zahlungen oder bereits bezahlten, aber nicht erbrachten Leistungen kann anwaltliche Beratung helfen. Wer Unterlagen sichert, schafft die beste Grundlage für spätere Schritte.

Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: Kaufen, Halten und Verkaufen von Immobilien. Der eingetragene Gegenstand muss nicht zwingend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entsprechen.

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