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Düsseldorf ordnet Sicherungsmaßnahmen bei International Tube Solutions GmbH an

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der International Tube Solutions GmbH Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Firma hat ihren Sitz in Kaarst und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 20754 eingetragen. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 503 IN 262/26. Die Bekanntmachung ist am 22.10.2026 veröffentlicht worden.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Mit einer solchen Anordnung sichert das Gericht das Vermögen des Unternehmens, bevor über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden ist. Im vorliegenden Fall wurde Rechtsanwalt Georg F. Kreplin aus Düsseldorf zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das bedeutet: Die Schuldnerin kann nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Außerdem hat das Gericht den Schuldnern der Firma, also den Drittschuldnern, verboten, noch an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Für Gläubiger ist das ein wichtiges Signal: Forderungen und Zahlungen sollen jetzt nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung erfolgen.

Folgen für Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner

Für Kunden, Gläubiger und andere Geschäftspartner heißt das vor allem, dass Zahlungen und offene Forderungen nicht unbedacht weitergeleistet werden sollten. Wer Geld an die Schuldnerin schuldet, darf nach der Anordnung nicht mehr einfach an das Unternehmen zahlen. Wer selbst Forderungen gegen die Firma hat, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens genau verfolgen. Die Bekanntmachung zeigt, dass das Gericht bereits Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens getroffen hat.

Wichtig ist: Die Veröffentlichung enthält noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie dokumentiert zunächst nur die angeordneten Sicherungsmaßnahmen im laufenden Eröffnungsverfahren vor dem Insolvenzgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 503 IN 262/26.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre offenen Rechnungen, Verträge und Zahlungswege prüfen und sich an die gerichtliche Anordnung halten. Wer Forderungen gegen die International Tube Solutions GmbH hat, sollte Unterlagen geordnet bereithalten und weitere Bekanntmachungen des Gerichts beachten. Wer Zahlungen leisten müsste, sollte nicht ohne Prüfung an die Gesellschaft zahlen, sondern sich an die aktuelle gerichtliche Lage halten.

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