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Vorläufige Sicherungsmaßnahmen bei Harms Invest UG angeordnet

Beim Insolvenzgericht Düsseldorf ist unter dem Aktenzeichen 503 IN 260/26 eine amtliche Bekanntmachung zu der Harms Invest UG (haftungsbeschränkt) veröffentlicht worden. Der Sitz des Unternehmens ist Mülheim an der Ruhr. Die Bekanntmachung datiert vom 22.10.2026.

Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Es handelt sich um eine Bekanntmachung im Insolvenzeröffnungsverfahren. Das Gericht hat am 22.10.2026 um 11:39 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Solche Maßnahmen sollen das Vermögen des Unternehmens sichern, solange noch nicht endgültig über das Insolvenzverfahren entschieden ist.

Nach der Bekanntmachung ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt aus Neuss zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Für Laien bedeutet das: Er soll das Vermögen überwachen und schützen und darauf achten, dass keine Vermögenswerte unkontrolliert verloren gehen oder beiseitegeschafft werden.

Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Das heißt: Wichtige Entscheidungen über Geld oder andere Vermögenswerte sind nicht mehr frei möglich, sondern brauchen die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Die Bekanntmachung richtet sich auch an die Schuldner der Schuldnerin, also an Personen oder Unternehmen, die der Harms Invest UG noch Geld schulden. Ihnen wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen sollen sie nur noch unter Beachtung der Anordnung leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Für Gläubiger kann das ein wichtiges Signal sein: Das Unternehmen steht unter gerichtlicher Sicherung. Forderungen gegen die Gesellschaft sollten daher sorgfältig dokumentiert werden. Ob und in welchem Umfang später Geld ausgezahlt wird, ergibt sich aus den weiteren Schritten im Insolvenzverfahren. Dazu enthält die Bekanntmachung selbst keine Angaben.

Außerdem hat das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Das bedeutet für Betroffene, dass einzelne Vollstreckungsversuche vorerst nicht weiterlaufen können.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer eine offene Forderung gegen die Harms Invest UG (haftungsbeschränkt) hat oder an sie zahlen sollte, sollte die Anordnung genau beachten und zunächst keine Zahlungen an das Unternehmen leisten, wenn er von der Bekanntmachung betroffen ist. Sinnvoll ist es außerdem, Unterlagen zu Rechnungen, Verträgen und Forderungen geordnet aufzubewahren. Weitere Schritte ergeben sich aus dem Insolvenzverfahren selbst.

Wichtig ist: Die Bekanntmachung nennt Sicherungsmaßnahmen, aber noch keine endgültige Entscheidung über das Insolvenzverfahren. Für Betroffene ist daher vor allem entscheidend, die Anordnung des Insolvenzgerichts Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 503 IN 260/26 ernst zu nehmen und die weitere Entwicklung abzuwarten.

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