Das Insolvenzgericht Neu-Ulm hat am 22.10.2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 393/26 Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der SBB Schwäbisch Bayerische Baugesellschaft mbH mit Sitz in Burgau angeordnet. Nach der Bekanntmachung wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet. Außerdem gilt: Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Die Bekanntmachung dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu sichern. Das ist ein üblicher Schritt in einem frühen Stadium eines Insolvenzverfahrens. Nach dem Text soll damit verhindert werden, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle verschoben, verbraucht oder in anderer Weise beeinträchtigt werden.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung verliert die Schuldnerin nicht automatisch jede Handlungsfähigkeit. Bestimmte Verfügungen sind aber nur dann wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Das betrifft nach der Bekanntmachung ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen. Für Außenstehende bedeutet das: Forderungen oder Zahlungen an die Schuldnerin können nicht mehr einfach wie gewohnt abgewickelt werden.
Folgen für Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner
Für Kunden, Gläubiger und sonstige Geschäftspartner heißt das vor allem, dass die finanzielle Lage der Firma rechtlich abgesichert und überwacht wird. Wer noch Forderungen gegen die Schuldnerin hat, sollte darauf achten, dass weitere Schritte in diesem Verfahren von der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen können. Wer selbst noch Zahlungen leisten muss oder eine offene Forderung angemeldet hat, sollte die Entwicklung des Verfahrens sorgfältig verfolgen.
Die Bekanntmachung enthält keine Aussage dazu, ob und in welchem Umfang das Unternehmen später fortgeführt wird. Sie sagt auch nichts darüber aus, wie das Verfahren am Ende ausgeht. Fest steht nur, dass das Insolvenzgericht Neu-Ulm unter dem Aktenzeichen 1 IN 393/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet hat und dass der vorläufige Insolvenzverwalter bestellt wurde.
Wer als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wurde
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Saam, Eberhardstraße 2, 87435 Kempten, bestellt. Nach der Bekanntmachung überwacht er die Sicherung des Schuldnervermögens im Rahmen der angeordneten Maßnahmen. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit seiner Zustimmung wirksam.
Im Handelsregister ist als Unternehmensgegenstand eingetragen: [nicht angegeben]. Der eingetragene Gegenstand ist nicht zwingend die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten offene Forderungen, laufende Verträge und Zahlungsfristen sofort prüfen. Wer Geld von der SBB Schwäbisch Bayerische Baugesellschaft mbH erwartet oder noch Forderungen gegen die Firma hat, sollte seine Unterlagen geordnet bereithalten und weitere Hinweise aus dem Insolvenzverfahren aufmerksam verfolgen. Wichtig ist, keine eigenmächtigen Annahmen über die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen zu treffen, sondern auf die rechtlichen Vorgaben des Verfahrens zu achten.