Das Amtsgericht Wuppertal hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der H&W Office Solutions UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Solingen abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 509 IN 151/25 und wurde am 21.10.2026 veröffentlicht.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Für die Gläubiger bedeutet das in der Praxis meist schlechte Aussichten, weil keine geordnete Insolvenzabwicklung mit Insolvenzverwalter stattfindet.
Wird das Verfahren nicht eröffnet, gibt es auch keine reguläre Verteilung des Vermögens an die Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Stattdessen müssen Forderungen grundsätzlich auf anderem Weg verfolgt werden. Die Chancen auf eine vollständige Zahlung sind dabei oft gering.
Folgen für die Gesellschaft
Die Bekanntmachung betrifft die im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 27043 eingetragene H&W Office Solutions UG (haftungsbeschränkt) in Solingen. Mit der Abweisung mangels Masse ist regelmäßig eine Eintragung im Handelsregister verbunden; in der Folge kommt es in der Regel zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Ein Insolvenzverwalter wird in einem solchen Fall nicht bestellt.
Für Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine betreffen, ist es wichtig, alle Unterlagen zu sichern. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Wer Ansprüche hat, sollte prüfen lassen, ob und wie diese noch geltend gemacht werden können.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene Gläubiger und Kunden sollten ihre Unterlagen vollständig sichern und den Vorgang genau dokumentieren. Wenn offene Forderungen bestehen, kann es sinnvoll sein, zeitnah rechtlichen Rat einzuholen, um die nächsten Schritte zu prüfen. Da bei einer Abweisung mangels Masse meist nur geringe Aussichten auf eine Befriedigung bestehen, ist schnelles Handeln wichtig.
Wichtig ist außerdem: Aus der Bekanntmachung selbst ergeben sich keine Angaben zu den Ursachen der Lage, zur Höhe möglicher Schulden oder zu weiteren Hintergründen. Sicher ist nur, dass der Antrag der Schuldnerin vom 18.11.2025, der am 03.12.2025 bei Gericht einging, durch Beschluss vom 21.10.2026 mangels Masse abgewiesen wurde.