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Europa Remarketing GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Bochum hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21366 eingetragene Europa Remarketing GmbH den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 80 IN 905/25. Die Bekanntmachung ist am 21.10.2026 veröffentlicht worden. Sitz der Gesellschaft ist Bochum.

Die Entscheidung bedeutet: Das Gericht hat kein Insolvenzverfahren eröffnet. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, das Vermögen der Gesellschaft wird aber voraussichtlich nicht ausreichen, um nach einer Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Deshalb kommt es zu keiner regulären Insolvenzabwicklung.

Was „mangels Masse“ bedeutet

„Mangels Masse“ heißt im Klartext: Es ist zu wenig verwertbares Vermögen vorhanden, um überhaupt die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. In solchen Fällen eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren nicht. Ein Insolvenzverwalter wird dann nicht bestellt. Auch eine geordnete Verteilung an die Gläubiger findet in der Regel nicht statt.

Die Bekanntmachung nennt außerdem, dass die Kosten des Verfahrens der Schuldnerin auferlegt werden. Als Begründung verweist das Gericht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde ein ausreichender Kostenvorschuss nicht gezahlt.

Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner

Für Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse meist eine schlechte Nachricht. Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen. Eine Insolvenzquote ist in solchen Fällen häufig nicht zu erwarten. Für Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen kann das bedeuten, dass die Durchsetzung eigener Ansprüche schwieriger wird.

Im Zusammenhang mit der Entscheidung wird die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen bleiben; in der Regel folgt bei einer solchen Entwicklung später die Auflösung der Gesellschaft und schließlich die Löschung. Das sind die typischen Folgen einer Abweisung mangels Masse.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Unterlagen sichern, also Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Wer noch offene Forderungen hat, sollte prüfen, ob und wie diese außergerichtlich oder mit rechtlicher Hilfe geltend gemacht werden können. Bei größeren Beträgen kann Rechtsrat sinnvoll sein.

Die Entscheidung im Verfahren gegen die Europa Remarketing GmbH stammt aus dem Insolvenzgericht Bochum und betrifft das Aktenzeichen 80 IN 905/25. Maßgeblich ist die Bekanntmachung vom 21.10.2026.

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