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Insolvenzantrag der Mediterrano UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Mediterrano UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hilden den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das betrifft das Verfahren mit dem Aktenzeichen 500 IN 145/26. Die Bekanntmachung wurde am 20.10.2026 veröffentlicht. Nach dem Text der Mitteilung ist der Antrag der Schuldnerin vom 16.06.2026 am 23.06.2026 bei Gericht eingegangen; die Abweisung erfolgte durch Beschluss vom 18.10.2026.

„Abweisung mangels Masse“ bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Damit kommt es nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung der vorhandenen Mittel an die Gläubiger. Für Gläubiger ist das meist ein schlechtes Zeichen, weil ihre Forderungen nun nicht in einem Insolvenzverfahren gesammelt und abgewickelt werden.

Für die Gesellschaft hat eine solche Entscheidung häufig weitere Folgen. Im Handelsregister bleibt der Eintrag zunächst bestehen; in der Regel folgt später die Auflösung der Gesellschaft und anschließend die Löschung. Für Betroffene heißt das aber vor allem: Wer noch offene Forderungen gegen das Unternehmen hat, muss diese grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige Zahlung sind in solchen Fällen oft gering.

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten ihre Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Bestellungen, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und Vereinbarungen. Wer Ansprüche geltend machen will, sollte prüfen, welche Forderungen bestehen und ob eine rechtliche Durchsetzung sinnvoll ist. In vielen Fällen kann es hilfreich sein, zeitnah Rechtsrat einzuholen, um Fristen und mögliche Schritte zu klären.

Wichtige Eckdaten der Bekanntmachung

Die amtliche Mitteilung betrifft die Mediterrano UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hilden, eingetragen im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99501. Zuständig war das Insolvenzgericht Düsseldorf. Die Entscheidung zur Abweisung mangels Masse wurde am 18.10.2026 getroffen und am 20.10.2026 bekannt gemacht.

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