Das Insolvenzgericht Bochum hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AVP Liegenschaftsmanagement GmbH mit Sitz in Recklinghausen Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Aktenzeichen lautet 80 IN 467/26. Veröffentlicht wurde die Bekanntmachung am 21.10.2026.
Nach der Bekanntmachung wurde am 20.10.2026 um 12:08 Uhr ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Es handelt sich um Rechtsanwalt Jan-Hendrik Pannenborg aus Recklinghausen. Das bedeutet: Noch ist nicht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden worden, aber das Gericht sichert bereits das Vermögen der Firma ab.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Die Bekanntmachung ordnet an, dass Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Für Laien heißt das: Die Firma kann über ihr Vermögen nicht mehr frei verfügen. Wichtige Entscheidungen über Geld, Konten oder andere Vermögensgegenstände stehen nun unter Kontrolle.
Außerdem wird den Schuldnern der Schuldnerin, also den Drittschuldnern, verboten, an die Firma zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner sollen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten.
Solche Maßnahmen dienen dazu, Vermögen zu sichern und zu verhindern, dass vor einer möglichen Insolvenzeröffnung noch Vermögenswerte verloren gehen oder unkontrolliert verschoben werden. Für Betroffene ist wichtig: Zahlungswege können sich kurzfristig ändern, und bestehende Ansprüche sollten mit besonderer Sorgfalt geprüft werden.
Was das für Kunden, Anleger oder Gläubiger heißen kann
Wer Geldforderungen gegen die AVP Liegenschaftsmanagement GmbH hat, sollte die aktuelle Lage aufmerksam beobachten. Die Bekanntmachung zeigt, dass bereits ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wurde und Zahlungen nicht mehr einfach an die Firma geleistet werden sollen. Für Gläubiger kann das bedeuten, dass sie ihre Forderungen später im Insolvenzverfahren anmelden müssen, falls es zur Verfahrenseröffnung kommt.
Für Kunden oder Geschäftspartner kann die Anordnung bedeuten, dass laufende Zahlungen, Rückforderungen oder sonstige Absprachen nicht mehr wie gewohnt behandelt werden. Wer offene Rechnungen, Verträge oder sonstige Ansprüche mit der Firma hat, sollte Unterlagen geordnet bereithalten.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten keine Zahlungen leisten, wenn sie unsicher sind, ob diese noch direkt an die Firma gehen dürfen. Wichtig ist außerdem, alle Vertragsunterlagen, Rechnungen und Nachweise zu sichern. Wer eine Forderung gegen die AVP Liegenschaftsmanagement GmbH hat, sollte die weiteren Mitteilungen des Insolvenzgerichts aufmerksam verfolgen und Fristen im Blick behalten.
In der Bekanntmachung selbst ist als Sitz Recklinghausen genannt. Weitere Angaben zur wirtschaftlichen Lage oder zu den Gründen der Anordnung enthält der Text nicht.