Das Insolvenzgericht Potsdam hat den Antrag der Team 13 Taxiservice Berlin GmbH & Co.KG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mit Beschluss vom 21.10.2026 abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 650 IN 127/26. Der Sitz der Firma ist Brieselang, als Registereintrag ist Berlin, HRA 53811 B, genannt.
Was eine Abweisung mangels Masse bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt deshalb nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und einer geordneten Verteilung an die Gläubiger.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst weiterverfolgen müssen. Die Aussichten auf eine erfolgreiche Durchsetzung sind oft gering, weil gerade kein verwertbares Vermögen für ein Insolvenzverfahren zur Verfügung steht.
Folgen für das Unternehmen und die Gläubiger
Mit der Abweisung mangels Masse ist ein geordnetes Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Das Unternehmen wird damit nicht durch ein Insolvenzverfahren abgewickelt. In der Regel führt eine solche Entscheidung zu einer Eintragung im Handelsregister; anschließend kann es zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung kommen.
Wichtig ist für Betroffene vor allem: Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der Ansprüche zentral prüft und verteilt. Wer offene Forderungen hat, muss selbst prüfen, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Dazu gehören etwa Mahnungen, rechtliche Beratung oder andere Maßnahmen zur Forderungsdurchsetzung.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten alle Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel. Es kann sinnvoll sein, zeitnah Rechtsrat einzuholen, um die eigenen Ansprüche zu prüfen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Für alle Beteiligten gilt: Die Abweisung mangels Masse ist ein deutliches Signal dafür, dass das Unternehmen nach Einschätzung des Gerichts nicht über ausreichendes Vermögen für ein Insolvenzverfahren verfügt. Wer Forderungen hat, sollte deshalb zügig handeln und keine Fristen versäumen.