Das Insolvenzgericht Mönchengladbach hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MBM GmbH mit Sitz in Krackow mangels Masse abgewiesen. Maßgeblich ist das Aktenzeichen 45 IN 31/26. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 21.10.2026 veröffentlicht.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Gericht kein Insolvenzverfahren eröffnet. Der Grund ist, dass das Vermögen des Unternehmens nach der Einschätzung des Gerichts voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Für die Gläubiger hat das meist unangenehme Folgen: Es wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt, und es kommt nicht zu einer geordneten Verteilung des vorhandenen Vermögens über ein reguläres Insolvenzverfahren.
Im Fall der MBM GmbH ist damit der Weg über ein eröffnetes Insolvenzverfahren versperrt. Forderungen müssen Gläubiger nun grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine erfolgreiche Durchsetzung sind in solchen Fällen oft gering, weil gerade keine ausreichende Masse für eine Verteilung vorhanden ist.
Folgen für die Gesellschaft und Gläubiger
Nach einer Abweisung mangels Masse wird der Vorgang im Handelsregister eingetragen. In der Regel führt dies später zur Auflösung der Gesellschaft und anschließend zur Löschung. Für Betroffene bedeutet das: Es gibt keine geordnete insolvenzrechtliche Abwicklung mit Insolvenzverwalter, Gläubigerversammlung und Verteilungsverzeichnis.
Für Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, ist es besonders wichtig, alle Unterlagen zu sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Wer Ansprüche prüfen oder weiterverfolgen will, sollte sich bei Bedarf rechtlich beraten lassen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Forderungen und Belege vollständig zusammenstellen und fristgerecht prüfen, welche rechtlichen Schritte möglich sind. Wichtig ist, keine Unterlagen zu verlieren und auf Schreiben oder Hinweise des Unternehmens zu achten. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Ansprüche in der Regel außerhalb eines geordneten Verfahrens verfolgt werden. Das kann schwierig sein, deshalb kann anwaltlicher Rat sinnvoll sein.
Weitere Angaben zur Geschäftstätigkeit der MBM GmbH werden hier nicht gemacht, da sie aus der vorliegenden Bekanntmachung nicht hervorgehen.