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Signa-Skandal um René Benko: Finanzprokuratur-Präsident übt scharfe Kritik an Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

geralt (CC0), Pixabay

Finanzprokuratur-Präsident vermisst klare Ermittlungsstrategie

Die Aufarbeitung des Zusammenbruchs der Signa-Gruppe gehört zu den umfangreichen Wirtschafts- und Insolvenzkomplexen Österreichs.

Im Mittelpunkt steht der frühere Signa-Unternehmer René Benko, dessen weitverzweigtes Unternehmensnetzwerk Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen ist.

Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur und damit Leiter der staatlichen Anwaltskanzlei der Republik Österreich, äußerte nun deutliche Zweifel an der bisherigen Ausrichtung der Ermittlungen.

Gegenüber der „Kronen Zeitung“ erklärte Peschorn, er könne bei den Ermittlungen der WKStA keine klare Stoßrichtung erkennen.

Aus seiner Sicht müsse insbesondere geklärt werden, welche tatsächliche Kontrolle Benko über das Unternehmens- und Stiftungsgeflecht ausgeübt habe.

Peschorn stellte dabei zwei grundsätzlich unterschiedliche Erklärungsansätze gegenüber: Entweder habe Benko das Netzwerk maßgeblich beherrscht und Stiftungen seien zur Aufbewahrung beziehungsweise Verschiebung von Vermögen genutzt worden. Oder die untersuchten Vorgänge seien wirtschaftlich und rechtlich unabhängig voneinander erfolgt.

Mit dieser Gegenüberstellung verdeutlichte Peschorn seine Kritik daran, dass aus seiner Sicht eine übergreifende Einordnung der komplexen Unternehmensstrukturen fehle.

Mehr als 1.000 Gesellschaften – ein Vertrauter bei 330 Unternehmen Geschäftsführer

Besondere Aufmerksamkeit verdient eine von Peschorn angesprochene Zahl.

Nach seinen Angaben war einer von Benkos Vertrauten bei 330 von mehr als 1.000 Gesellschaften als Geschäftsführer tätig.

Damit stellt sich die Frage, wie unabhängig die einzelnen Unternehmen tatsächlich agierten und wer innerhalb des weitverzweigten Netzwerks die wesentlichen Entscheidungen traf.

Eine solche personelle Konzentration kann bei der Untersuchung komplexer Unternehmensgruppen von Bedeutung sein.

Sie beweist für sich genommen jedoch weder eine rechtswidrige Einflussnahme noch strafbare Vermögensverschiebungen.

Entscheidend wäre vielmehr, welche konkreten Entscheidungsbefugnisse bestanden, welche Zahlungsströme erfolgten und ob die jeweiligen Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt wurden.

Genau hier setzt Peschorns Kritik an: Aus seiner Sicht müsste die strafrechtliche Aufarbeitung stärker auf die Gesamtstruktur und die tatsächlichen wirtschaftlichen Zusammenhänge ausgerichtet werden.

Kritik an bisherigen Anklagen

Besonders deutlich wurde der Präsident der Finanzprokuratur bei seiner Bewertung der bisherigen strafrechtlichen Schritte.

Laut dem veröffentlichten Bericht bezeichnete er die bislang erhobenen Anklagen als „Micky Maus-Anklagen“.

Mit dieser zugespitzten Formulierung brachte Peschorn zum Ausdruck, dass er die bisherigen Verfahren gemessen an der Dimension der mutmaßlichen Vermögensverschiebungen für unzureichend hält.

Die Kritik richtet sich damit nicht allein gegen einzelne Ermittlungsschritte, sondern gegen die Frage, ob die Strafverfolgungsbehörden den wirtschaftlichen Gesamtkomplex angemessen erfassen.

Dabei ist allerdings zwischen Peschorns Bewertung und dem tatsächlichen Stand der strafrechtlichen Verfahren zu unterscheiden.

Aus der Kritik des Finanzprokuratur-Präsidenten lässt sich nicht ableiten, dass die bisherigen Anklagen rechtlich unbegründet oder erfolglos wären.

Ebenso wenig belegt sie, dass weitergehende strafrechtliche Vorwürfe bereits nachgewiesen sind.

Die Verantwortung für strafrechtliche Ermittlungen und Anklageentscheidungen liegt bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

Vergleich mit den Eurofighter-Ermittlungen

Peschorn zog in dem Interview außerdem einen Vergleich mit der österreichischen Eurofighter-Causa.

Er verwies auf frühere Ermittlungen, bei denen es nach seiner Darstellung erhebliche Probleme bei der strafrechtlichen Aufarbeitung gegeben habe.

Dabei erinnerte er an eine Entscheidung aus dem Jahr 2020, die er mit unzureichenden Ermittlungen der WKStA in Verbindung brachte.

Der Vergleich ist ein deutlicher Ausdruck seines Misstrauens gegenüber der bisherigen Bearbeitung der Signa-Causa.

Allerdings handelt es sich um unterschiedliche Sachverhalte mit jeweils eigenen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen.

Aus dem Verlauf früherer Ermittlungen lässt sich deshalb nicht automatisch auf Fehler oder Versäumnisse im Signa-Komplex schließen.

Peschorns Äußerungen verdeutlichen dennoch seine Sorge, dass sich aus seiner Sicht vergleichbare Probleme bei der Bearbeitung eines umfangreichen Wirtschaftsverfahrens wiederholen könnten.

René Benko verlässt Gefängnis und wechselt in Hausarrest

Parallel zur Kritik an den Ermittlungen sorgt eine aktuelle Entwicklung im Fall René Benko für Aufmerksamkeit.

Benko befand sich nach den vorliegenden Angaben seit Januar 2025 in Untersuchungshaft.

Am Donnerstag, dem 15. Oktober 2026, verließ er in Innsbruck das Gefängnis und wechselte in den elektronisch überwachten Hausarrest.

Damit änderten sich die Bedingungen seiner Freiheitsbeschränkung erheblich.

Der elektronisch überwachte Hausarrest bedeutet jedoch keine Aufhebung sämtlicher Beschränkungen und auch keinen Freispruch.

Vielmehr handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Form des Freiheitsentzugs beziehungsweise der Haftvollziehung außerhalb einer Justizanstalt.

Die betroffene Person unterliegt weiterhin verbindlichen Auflagen und Kontrollen.

Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft akzeptiert die Entscheidung zum Wechsel in den Hausarrest nicht ohne Weiteres.

Nach den vorliegenden Informationen legte die WKStA Beschwerde ein.

Damit muss sich nun ein Richtersenat des Oberlandesgerichts Innsbruck mit der Angelegenheit befassen.

Welche Entscheidung das Gericht treffen wird, ist offen.

Bis zu einer entsprechenden Entscheidung bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

Die Beschwerde zeigt jedenfalls, dass zwischen der zuständigen Strafverfolgungsbehörde und der Entscheidung über die konkrete Haftvollziehung unterschiedliche rechtliche Auffassungen bestehen.

Peschorn: Entwicklung beim Hausarrest war absehbar

Auch den Wechsel Benkos in den Hausarrest kommentierte Wolfgang Peschorn kritisch.

Seiner Einschätzung zufolge war diese Entwicklung absehbar.

Er verwies darauf, dass eine Untersuchungshaft nicht unbegrenzt aufrechterhalten werden könne.

Damit sprach Peschorn einen wesentlichen rechtsstaatlichen Grundsatz an.

Untersuchungshaft dient der Sicherung eines Strafverfahrens und ist keine vorweggenommene Strafe.

Ihre Anordnung und Fortdauer müssen deshalb auf gesetzlichen Voraussetzungen beruhen und verhältnismäßig bleiben.

Je länger eine Untersuchungshaft dauert, desto wichtiger wird die gerichtliche Prüfung, ob die Voraussetzungen weiterhin bestehen und ob weniger einschneidende Maßnahmen infrage kommen.

Peschorns Kritik lässt sich vor diesem Hintergrund als Hinweis darauf verstehen, dass strafrechtliche Ermittlungen bei umfangreichen Wirtschaftsverfahren zielgerichtet und mit Blick auf die zeitlichen Grenzen freiheitsbeschränkender Maßnahmen geführt werden müssen.

Welche Rolle spielt die Finanzprokuratur?

Die österreichische Finanzprokuratur ist die staatliche Anwaltskanzlei der Republik Österreich.

Sie vertritt und berät den Bund in rechtlichen Angelegenheiten.

Ihr Präsident Wolfgang Peschorn äußert sich damit aus der Perspektive einer Institution, die mit der Wahrung rechtlicher und wirtschaftlicher Interessen des Staates befasst ist.

Die Finanzprokuratur ist allerdings nicht mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gleichzusetzen.

Während die WKStA strafrechtliche Ermittlungen führt und Anklagen erhebt, nimmt die Finanzprokuratur andere Aufgaben im Rahmen der staatlichen Rechtsvertretung wahr.

Die Äußerungen Peschorns sind deshalb eine öffentliche Kritik an der Ermittlungsführung, aber keine gerichtliche Feststellung über deren Rechtmäßigkeit oder Erfolgsaussichten.

Zentrale Fragen der Signa-Aufarbeitung bleiben offen

Die Äußerungen des Finanzprokuratur-Präsidenten lenken den Blick auf mehrere grundlegende Fragen.

Im Mittelpunkt steht die tatsächliche Kontrolle über das weitverzweigte Signa-Netzwerk.

Dabei ist zu klären, welche Personen wirtschaftliche Entscheidungen trafen, wie Vermögenswerte zwischen Gesellschaften und Stiftungen übertragen wurden und ob diese Vorgänge rechtlich und wirtschaftlich ordnungsgemäß waren.

Ebenso wichtig ist die Frage, welche Verantwortung einzelne Entscheidungsträger für konkrete Handlungen trugen.

Gerade bei Unternehmensgruppen mit zahlreichen rechtlich selbstständigen Gesellschaften ist die Unterscheidung zwischen formaler Geschäftsführung und tatsächlicher Einflussnahme von besonderer Bedeutung.

Für eine strafrechtliche Verurteilung müssen allerdings konkrete Tatbestände nachgewiesen werden.

Die Größe eines Unternehmensgeflechts oder die Häufigkeit personeller Überschneidungen genügt dafür allein nicht.

Auch für René Benko und andere Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung, solange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt.

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