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Windpark Holstenniendorf: Eigenkapital vollständig aufgezehrt – Geschäftsführung lässt 28 kritische Fragen unbeantwortet
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Windpark Holstenniendorf: Eigenkapital vollständig aufgezehrt – Geschäftsführung lässt 28 kritische Fragen unbeantwortet

geralt (CC0), Pixabay

Innerhalb eines Jahres: Eigenkapital von 289.738 Euro auf null

Die Windpark Holstenniendorf GmbH & Co. KG weist nach den der Redaktion vorliegenden Bilanzangaben zum 31. Dezember 2025 kein positives bilanzielles Eigenkapital mehr aus.

Zum Ende des Vorjahres hatte dieses noch 289.738,58 Euro betragen.

Der Rückgang ist erheblich: Innerhalb von zwölf Monaten wurde die zuvor ausgewiesene Eigenkapitalbasis vollständig aufgezehrt.

Darüber hinaus erscheint zum Jahresende 2025 erstmals ein „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten“ in Höhe von 61.943,30 Euro.

Dieser Posten deutet darauf hin, dass die den Kommanditisten zugerechneten Verluste ihre entsprechenden Vermögenseinlagen bilanziell übersteigen.

Damit ist die Situation nicht allein durch einen Rückgang der Eigenkapitalquote gekennzeichnet. Vielmehr weist der Abschluss einen negativen Kapitalanteil aus, der gesondert dargestellt wird.

Wie es zu dieser Entwicklung gekommen ist, bleibt anhand der vorliegenden Informationen offen.

Insbesondere ist nicht erkennbar, welchen Anteil operative Verluste, mögliche Ausschüttungen, Entnahmen oder Veränderungen der Gesellschafterkonten daran hatten.

Die Redaktion wollte deshalb von der Geschäftsführung wissen, wie sich der vollständige Eigenkapitalverzehr erklärt und welche Maßnahmen zur Wiederherstellung einer positiven Kapitalbasis vorgesehen sind.

Eine Antwort liegt nach Angaben der Redaktion nicht vor.

Wie hoch war der tatsächliche Jahresverlust?

Eine zentrale Frage betrifft das Jahresergebnis 2025.

Die veröffentlichten Bilanzwerte zeigen zwar die erhebliche Veränderung der Eigenkapitalposition. Aus dieser Veränderung allein lässt sich jedoch nicht zuverlässig auf die Höhe des Jahresfehlbetrags schließen.

Bei einer Kommanditgesellschaft können neben dem laufenden Ergebnis auch Entnahmen, Ausschüttungen, Einlagen und Umbuchungen auf Gesellschafterkonten eine Rolle spielen.

Deshalb fragte verbraucherschutzforum.berlin ausdrücklich nach dem exakten Jahresüberschuss beziehungsweise Jahresfehlbetrag.

Zudem sollte die Geschäftsführung Angaben zu den Umsatzerlösen, Abschreibungen, Zinsaufwendungen und zum operativen Ergebnis machen.

Diese Informationen wären erforderlich, um beurteilen zu können, ob der Rückgang der Kapitalbasis überwiegend auf die laufende Geschäftstätigkeit oder auf andere Vorgänge zurückzuführen ist.

Auch hierzu blieb eine Stellungnahme aus.

Bankguthaben brechen um mehr als 70 Prozent ein

Neben dem Eigenkapital entwickelte sich die Liquiditätsposition deutlich rückläufig.

Nach den ausgewerteten Zahlen verfügte die Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 noch über liquide Mittel von 264.300,70 Euro.

Ein Jahr später waren es lediglich 75.434,23 Euro.

Damit verringerte sich das Bankguthaben um 188.866,47 Euro.

Das entspricht einem Rückgang um rund 71,5 Prozent.

Ein solcher Rückgang muss nicht zwangsläufig auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hindeuten. Er kann beispielsweise durch planmäßige Darlehenstilgungen, Investitionen, laufende Betriebsausgaben oder Zahlungen an Gesellschafter entstehen.

Welche Ursachen im konkreten Fall maßgeblich waren, geht aus den vorliegenden Angaben jedoch nicht hervor.

Die Redaktion fragte deshalb nach den Gründen des Liquiditätsabflusses sowie nach dem operativen und gesamten Cashflow des Geschäftsjahres 2025.

Auch diese Fragen wurden nach Angaben der Redaktion nicht beantwortet.

Kurzfristige Verbindlichkeiten steigen auf 2,66 Millionen Euro

Während die Bankguthaben deutlich zurückgingen, erhöhten sich nach den Angaben im Anhang die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Zum Jahresende 2024 wurden hierfür 2.321.716,24 Euro genannt.

Zum 31. Dezember 2025 stieg der Betrag auf 2.661.034,58 Euro.

Das entspricht einer Zunahme um 339.318,34 Euro beziehungsweise rund 14,6 Prozent.

Damit standen den bilanzierten liquiden Mitteln von rund 75.000 Euro kurzfristige Verbindlichkeiten von mehr als 2,6 Millionen Euro gegenüber.

Diese Gegenüberstellung ist auffällig, erlaubt für sich genommen aber noch keine Aussage über eine Zahlungsunfähigkeit.

Entscheidend ist, wann die einzelnen Verpflichtungen tatsächlich fällig werden und welche Zahlungseingänge, Kreditlinien, Refinanzierungen oder sonstigen Mittel der Gesellschaft zur Verfügung stehen.

Die Redaktion wollte daher wissen, wie die Gesellschaft ihre kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen bedienen will und welche Tilgungs- und Zinszahlungen für 2026 und 2027 vorgesehen sind.

Eine entsprechende Erläuterung wurde nicht übermittelt.

Gesellschafterforderungen von rund 1,27 Millionen Euro

Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die Finanzierung durch Gesellschafter.

Nach den im Anhang genannten Angaben bestehen gegenüber Gesellschaftern Verbindlichkeiten von 1.268.955,77 Euro.

Dieser Betrag ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Redaktion fragte, ob es sich dabei vollständig oder teilweise um Gesellschafterdarlehen handelt.

Von besonderem Interesse wären die vereinbarten Zinssätze, Fälligkeiten und mögliche Rangrücktritts- oder Stundungsvereinbarungen.

Solche Vertragsbedingungen können für die Beurteilung der finanziellen Stabilität einer Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein.

Beispielsweise ist ein langfristig gestundetes Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich anders zu bewerten als eine kurzfristig fällige Forderung, deren Rückzahlung unmittelbar verlangt werden kann.

Ohne Kenntnis der Vertragsbedingungen lässt sich die tatsächliche Belastung durch diese Verbindlichkeiten nicht abschließend beurteilen.

Auch zu diesem Themenkomplex liegt keine Antwort der Geschäftsführung vor.

Rechenabweichung von exakt 500.000 Euro bei den Laufzeiten

Besonders erklärungsbedürftig erscheinen die im Anhang genannten Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten.

Für das Geschäftsjahr 2025 wird ein Betrag von 13.026.638,77 Euro mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr angegeben.

Gleichzeitig werden die längerfristigen Verbindlichkeiten in zwei weitere Gruppen unterteilt.

Für Laufzeiten von einem bis fünf Jahren nennt der Anhang 4.043.342,88 Euro.

Für Laufzeiten von mehr als fünf Jahren werden 8.483.295,89 Euro ausgewiesen.

Zusammen ergeben diese beiden Beträge jedoch lediglich 12.526.638,77 Euro.

Zwischen der ausgewiesenen Gesamtsumme der längerfristigen Verbindlichkeiten und der Summe der beiden Laufzeitgruppen besteht damit eine rechnerische Differenz von exakt 500.000 Euro.

Ob es sich um einen Übertragungsfehler, eine fehlerhafte Zuordnung oder eine andere Ursache handelt, ist nicht bekannt.

Die Redaktion bat die Geschäftsführung ausdrücklich darum, die Abweichung zu erklären und gegebenenfalls die korrekten Zahlen mitzuteilen.

Eine Klarstellung erfolgte nach Angaben der Redaktion nicht.

Auch die Vorjahreszahlen werfen Fragen auf

Eine weitere Auffälligkeit betrifft die Restlaufzeitangaben für das Geschäftsjahr 2024.

Die gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten werden für das Vorjahr mit 16.234.210,73 Euro angegeben.

Im Anhang erscheinen zugleich 2.321.716,24 Euro mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und 15.181.450,26 Euro mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Addiert ergeben diese beiden Beträge 17.503.166,50 Euro.

Damit liegt die Summe um 1.268.955,77 Euro über den ausgewiesenen Gesamtverbindlichkeiten.

Bemerkenswert ist, dass diese Differenz exakt dem Betrag der genannten Gesellschafterverbindlichkeiten entspricht.

Das wirft die Frage auf, ob bestimmte Verbindlichkeiten bei der Darstellung der Restlaufzeiten möglicherweise doppelt erfasst oder unterschiedlich zugeordnet wurden.

Eine solche Doppelberücksichtigung ist damit jedoch nicht nachgewiesen.

Es handelt sich um eine rechnerische Auffälligkeit, für die eine Erläuterung des Unternehmens erforderlich wäre.

Die Redaktion hat diese Frage ausdrücklich gestellt.

Eine Antwort blieb aus.

Sind sämtliche Verbindlichkeiten besichert?

Auch die Angaben zu Sicherheiten bedürfen einer näheren Betrachtung.

Nach den ausgewerteten Anhangangaben beträgt der Gesamtbetrag der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherten Verbindlichkeiten 15.687.673,35 Euro.

Dieser Wert entspricht exakt den für 2025 genannten gesamten bilanzierten Verbindlichkeiten.

Daraus ergibt sich die Frage, ob tatsächlich sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft besichert sind.

Die Redaktion wollte deshalb erfahren, welche Vermögensgegenstände und Rechte als Sicherheiten dienen.

Denkbar wären beispielsweise Sicherungsrechte an Windenergieanlagen, Forderungsabtretungen aus Stromerlösen oder die Verpfändung bestimmter Konten.

Ob und in welchem Umfang solche Sicherheiten bei der Windpark Holstenniendorf GmbH & Co. KG tatsächlich bestehen, lässt sich anhand der vorliegenden Angaben nicht feststellen.

Auch hierzu wurde um eine konkrete Aufschlüsselung gebeten.

Eine Stellungnahme liegt nicht vor.

Mehr als 2,4 Millionen Euro aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Ein weiterer auffälliger Bilanzposten befindet sich auf der Aktivseite.

Die Gesellschaft weist aktive Rechnungsabgrenzungsposten von 2.437.418,75 Euro aus.

Nach der Auswertung der Redaktion entspricht dies rund 15,5 Prozent der Bilanzsumme.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten dienen grundsätzlich dazu, Ausgaben bilanziell den Zeiträumen zuzuordnen, denen sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.

Dahinter können beispielsweise im Voraus geleistete Zahlungen stehen, die Aufwand für spätere Geschäftsjahre darstellen.

Welche konkreten Verträge oder Vorauszahlungen hinter dem Betrag von mehr als 2,4 Millionen Euro stehen, ist aus den vorliegenden Informationen nicht ersichtlich.

Die Redaktion fragte deshalb nach möglichen Pacht-, Nutzungs-, Wartungs- oder sonstigen Vertragsbestandteilen und den Zeiträumen, über die diese Beträge aufgelöst werden.

Eine Antwort erfolgte nicht.

Gerade bei einem Betrag dieser Größenordnung wäre eine detaillierte Erläuterung für die Beurteilung der Vermögenslage hilfreich.

Rückstellungen sinken um rund 77 Prozent

Auffällig ist außerdem die Entwicklung der Rückstellungen.

Diese gingen von 245.977,53 Euro Ende 2024 auf 55.984,75 Euro Ende 2025 zurück.

Das entspricht einer Verringerung um 189.992,78 Euro beziehungsweise rund 77,2 Prozent.

Rückstellungen können aus unterschiedlichen Gründen sinken.

Möglich sind beispielsweise die Erfüllung zuvor erwarteter Verpflichtungen oder die Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen.

Welche Sachverhalte bei der Windparkgesellschaft maßgeblich waren, bleibt offen.

Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Frage nach möglichen Rückbau- und Rekultivierungsverpflichtungen für die Windenergieanlagen.

Solche Verpflichtungen können bei Windparks eine erhebliche langfristige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Die Redaktion wollte daher wissen, ob entsprechende Verpflichtungen bestehen und in welcher Bilanzposition sie gegebenenfalls berücksichtigt werden.

Auch diese Fragen blieben unbeantwortet.

Wie wirtschaftlich arbeitet der Windpark tatsächlich?

Neben den Bilanzzahlen wollte die Redaktion auch die operative Entwicklung des Windparks näher beleuchten.

Dazu gehörten Fragen nach der Anzahl der betriebenen Windenergieanlagen, ihrer installierten Gesamtleistung und der Stromproduktion im Jahr 2025.

Ebenso wurden Angaben zu den erzielten Stromerlösen, zum durchschnittlich realisierten Strompreis sowie zu möglichen technischen Einschränkungen oder Produktionsausfällen erbeten.

Diese Informationen wären wichtig, um die wirtschaftliche Entwicklung besser einordnen zu können.

Denn die Ertragslage eines Windparks hängt unter anderem von der tatsächlich erzeugten Strommenge, den Vergütungsbedingungen, den Betriebskosten und den Finanzierungslasten ab.

Ohne entsprechende Angaben bleibt unklar, in welchem Umfang die Veränderungen der Bilanz auf den laufenden Windparkbetrieb zurückzuführen sind.

Auch eine Prognose für die Geschäftsjahre 2026 und 2027 wurde angefragt.

Die Redaktion wollte insbesondere wissen, ob die Geschäftsführung mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage rechnet und ob finanzielle Stützungsmaßnahmen vorgesehen sind.

Eine Antwort liegt nicht vor.

Bedeutet das aufgebrauchte Eigenkapital eine Insolvenz?

Die vollständige Aufzehrung des bilanziellen Eigenkapitals ist ein ernst zu nehmendes Warnsignal.

Sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Gesellschaft insolvent ist.

Für eine insolvenzrechtliche Bewertung sind weitere Faktoren entscheidend.

Dazu gehören insbesondere die tatsächliche Zahlungsfähigkeit, die Fälligkeit bestehender Verpflichtungen, die Fortführungsprognose und die rechtliche sowie wirtschaftliche Einordnung der Schulden.

Auch mögliche Rangrücktrittsvereinbarungen können relevant sein.

Aus einer Bilanz mit einem Eigenkapital von null Euro und einem nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil lässt sich deshalb allein weder Zahlungsunfähigkeit noch insolvenzrechtliche Überschuldung ableiten.

Die Redaktion fragte die Geschäftsführung ausdrücklich, ob nach ihrer Einschätzung eine insolvenzrechtliche Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt.

Zugleich wurde um Erläuterung der Annahmen gebeten, auf denen eine gegebenenfalls positive Liquiditäts- und Fortführungsprognose beruht.

Eine Antwort auf diese zentrale Frage wurde nach Angaben der Redaktion nicht erteilt.

Daraus darf jedoch nicht geschlossen werden, dass ein Insolvenzgrund tatsächlich besteht.

Redaktion stellte 28 Fragen – keine Antwort bis zum Fristablauf

Um die Auffälligkeiten aufzuklären, wandte sich die Redaktion von verbraucherschutzforum.berlin schriftlich an Dr. Brodersen und Acktun.

Insgesamt wurden 28 Fragen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Windpark Holstenniendorf GmbH & Co. KG gestellt.

Die Fragen betrafen unter anderem die vollständige Aufzehrung des Eigenkapitals, die Höhe des Jahresergebnisses, mögliche Entnahmen und Ausschüttungen, den Rückgang der Bankguthaben, die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen sowie die Finanzierung durch Gesellschafter.

Weitere Fragen zielten auf die rechnerischen Abweichungen bei den Restlaufzeiten, die Besicherung der Verbindlichkeiten, die hohen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und die deutlich gesunkenen Rückstellungen.

Darüber hinaus bat die Redaktion um Informationen zum tatsächlichen Windparkbetrieb und zur wirtschaftlichen Entwicklung nach dem Bilanzstichtag.

Als Frist für die Beantwortung wurde der 12. Oktober 2026 gesetzt.

Bis zum Ablauf dieser Frist ging nach Angaben der Redaktion keine Stellungnahme ein. Auch bis zum Stand dieser Berichterstattung am 16. Oktober 2026 liegt der Redaktion demnach keine Antwort vor.

Damit bleiben die aufgeworfenen Fragen aus Sicht der Redaktion weiterhin ungeklärt.

Das Ausbleiben einer Antwort ist allerdings kein Beleg dafür, dass die bilanziellen Angaben fehlerhaft sind oder dass der Gesellschaft ein rechtswidriges Verhalten vorzuwerfen wäre.

Die rechnerischen Abweichungen und wirtschaftlichen Entwicklungen müssen unabhängig davon sachlich bewertet werden.

Warum eine Stellungnahme wichtig wäre

Der Jahresabschluss enthält nach der Auswertung der Redaktion mehrere Entwicklungen, die für eine wirtschaftliche Einordnung wesentlich sind.

Dazu zählen vor allem der vollständige Rückgang des Eigenkapitals, die deutliche Verringerung der Liquidität und die Höhe der kurzfristigen Verbindlichkeiten.

Hinzu kommen die rechnerischen Abweichungen in den Angaben zu den Restlaufzeiten.

Eine Stellungnahme der Geschäftsführung könnte klären, ob die Zahlen korrekt veröffentlicht wurden und welche wirtschaftlichen Hintergründe die Veränderungen haben.

Insbesondere wäre wichtig zu erfahren, ob die Gesellschaft ihre laufenden Verpflichtungen aus dem operativen Geschäft, durch bestehende Finanzierungsvereinbarungen oder durch Unterstützung ihrer Gesellschafter erfüllen kann.

Ebenso könnte das Unternehmen erläutern, welche Bedeutung die ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten und Sicherheiten für die tatsächliche Finanzlage haben.

Solange diese Informationen fehlen, bleiben wesentliche Aspekte der wirtschaftlichen Situation offen.

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