Frühstartrente: Staat zahlt monatlich zehn Euro für Kinder
Mit der Frühstartrente soll in Deutschland ein neuer Baustein der privaten Altersvorsorge entstehen.
Der Bundestag hat am 16. Oktober 2026 die Einführung des Modells beschlossen. Vorgesehen ist, dass der Staat für berechtigte Kinder ab dem sechsten Lebensjahr jeden Monat zehn Euro in ein Vorsorgedepot einzahlt.
Das Geld soll langfristig am Kapitalmarkt angelegt werden und über Jahrzehnte Erträge erwirtschaften können.
Der Ansatz unterscheidet sich damit von klassischen staatlichen Familienleistungen wie dem Kindergeld.
Während das Kindergeld unmittelbar zur Finanzierung des Familienalltags beitragen soll, ist die Frühstartrente ausdrücklich für die spätere Altersvorsorge gedacht.
Die staatlichen Beiträge sollen nicht kurzfristig verbraucht werden, sondern über einen langen Zeitraum investiert bleiben.
Welche Kinder bekommen die Frühstartrente?
Nach den bisher veröffentlichten Angaben soll die Förderung zunächst für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 gelten.
Der Start ist rückwirkend zum 1. Januar 2026 vorgesehen.
Damit würden Kinder, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden, zum ersten geförderten Jahrgang gehören.
Ab 2027 soll jeweils der nächste Jahrgang hinzukommen, der das sechste Lebensjahr erreicht.
Eine wesentliche Voraussetzung ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums, dass der erste Wohnsitz des Kindes in Deutschland liegt.
Ältere Kinder sollen zwar ebenfalls ein entsprechendes Vorsorgedepot erhalten können, nach den bislang genannten Regelungen jedoch keine staatlichen Einzahlungen bekommen.
Für Familien mit mehreren Kindern kann deshalb entscheidend sein, in welchem Jahr die Kinder geboren wurden.
Wie viel Geld zahlt der Staat insgesamt?
Die staatliche Förderung beträgt zehn Euro pro Monat.
Das entspricht 120 Euro im Jahr.
Bei einer Förderung über zwölf Jahre, vom sechsten bis zum 18. Geburtstag, ergibt sich folgende Rechnung:
- Monatlicher staatlicher Beitrag: 10 Euro
- Jährlicher staatlicher Beitrag: 120 Euro
- Staatliche Einzahlungen über zwölf Jahre: 1.440 Euro
Die 1.440 Euro sind allerdings nur die Summe der staatlichen Einzahlungen.
Wie hoch das Vorsorgevermögen später tatsächlich ausfällt, hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalanlage, den anfallenden Kosten und den geltenden Auszahlungsregeln ab.
Bei einer positiven Wertentwicklung kann das Guthaben langfristig wachsen.
Umgekehrt sind bei Kapitalmarktanlagen auch Wertschwankungen und Verluste möglich.
Eine bestimmte Rendite lässt sich deshalb nicht garantieren.
Warum beginnt die Förderung bereits mit sechs Jahren?
Der entscheidende Gedanke hinter der Frühstartrente ist der lange Anlagehorizont.
Wenn Geld frühzeitig investiert wird, können mögliche Erträge über viele Jahre erneut Erträge erwirtschaften.
Dieser sogenannte Zinseszinseffekt kann gerade bei jahrzehntelangen Anlagezeiträumen erheblich sein.
Die Förderung endet nach dem vorgesehenen Modell zwar mit dem 18. Geburtstag.
Das angesparte Kapital soll aber weiterhin für die Altersvorsorge angelegt bleiben.
Zwischen dem Ende der staatlichen Einzahlungen und dem vorgesehenen frühesten Auszahlungsalter von 65 Jahren liegen weitere 47 Jahre.
Damit setzt die Frühstartrente vor allem auf Zeit und langfristige Kapitalmarktentwicklung.
Wie viel könnte aus 1.440 Euro bis zum Rentenalter werden?
Eine verlässliche Prognose ist nicht möglich, weil künftige Renditen und Kosten unbekannt sind.
Zur Veranschaulichung lässt sich jedoch eine vereinfachte Modellrechnung anstellen.
Werden monatlich zehn Euro über zwölf Jahre angelegt und bleibt das angesparte Vermögen anschließend bis zum 65. Geburtstag investiert, ergeben sich bei unterschiedlichen konstanten jährlichen Renditeannahmen deutlich verschiedene Endbeträge.
Bei einer angenommenen jährlichen Rendite von drei Prozent könnte das Guthaben bis zum 65. Lebensjahr rechnerisch auf rund 7.500 Euro anwachsen.
Bei fünf Prozent wären es ungefähr 22.000 Euro.
Bei sieben Prozent könnte der Betrag rechnerisch sogar bei rund 63.000 Euro liegen.
Diese Werte sind ausschließlich illustrative Rechenbeispiele, keine Prognosen oder zugesicherten Leistungen. Sie unterstellen eine gleichmäßige Verzinsung, berücksichtigen keine Steuern oder Depotkosten und bilden mögliche Kursschwankungen nicht ab.
Außerdem ist zu beachten, dass die Kaufkraft des Geldes durch Inflation über Jahrzehnte sinken kann.
Der tatsächliche wirtschaftliche Nutzen hängt deshalb nicht allein von der nominalen Endsumme ab.
Können Eltern zusätzlich eigenes Geld einzahlen?
Für viele Familien dürfte diese Frage besonders wichtig sein.
Denn die staatlichen zehn Euro pro Monat allein werden voraussichtlich keine umfassende zusätzliche Altersversorgung finanzieren können.
Zusätzliche private Einzahlungen könnten den langfristigen Vermögensaufbau deutlich beeinflussen.
Aus dem hier vorliegenden Berichtsausschnitt geht allerdings nicht hervor, welche konkreten Regelungen der Gesetzesbeschluss für freiwillige Einzahlungen durch Eltern oder andere Angehörige vorsieht.
Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, welche Höchstbeträge, steuerlichen Bedingungen oder Produktvorgaben gelten sollen.
Eltern sollten deshalb die endgültigen gesetzlichen Bestimmungen abwarten, bevor sie finanzielle Entscheidungen allein auf Grundlage der angekündigten Förderung treffen.
Wann können Kinder über das Geld verfügen?
Die Frühstartrente ist ausdrücklich als langfristige Altersvorsorge konzipiert.
Nach den bislang genannten Eckpunkten soll eine Auszahlung grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr möglich sein.
Das bedeutet: Das angesparte Vermögen ist nicht für den Führerschein, eine Ausbildung, ein Studium oder den Kauf der ersten Wohnung vorgesehen.
Auch mit Erreichen der Volljährigkeit soll das staatlich geförderte Guthaben nicht einfach frei verfügbar werden.
Welche Ausnahmen oder besonderen Auszahlungsregelungen das Gesetz im Einzelnen enthält, lässt sich dem vorliegenden Berichtsausschnitt nicht entnehmen.
Müssen Eltern jetzt ein Depot eröffnen?
Der Bundestagsbeschluss bedeutet noch nicht, dass Eltern bereits unmittelbar handeln müssen.
Zunächst steht die Zustimmung des Bundesrates aus.
Erst wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist und die konkreten Umsetzungsregeln feststehen, lässt sich verbindlich sagen, wie die Depoteröffnung und die staatlichen Einzahlungen organisiert werden.
Offen bleibt auf Grundlage der vorliegenden Informationen insbesondere, ob Eltern selbst einen Anbieter auswählen müssen, welche Anlageprodukte zugelassen werden und wie die rückwirkende Förderung für den Geburtsjahrgang 2020 technisch umgesetzt wird.
Familien sollten deshalb zwischen dem politischen Beschluss und dem tatsächlichen Beginn der praktischen Förderung unterscheiden.
Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen
Auch wenn der Bundestag die Frühstartrente beschlossen hat, ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen.
Der Bundesrat muss dem Gesetz nach den vorliegenden Angaben noch zustimmen.
Erst danach kann die neue Regelung endgültig in Kraft treten.
Für Eltern ist dieser Punkt wichtig, weil sich bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen ergeben können.
Die bislang genannten Förderbeträge und Altersgrenzen beschreiben deshalb den Stand nach dem Bundestagsbeschluss vom 16. Oktober 2026.
Was bedeutet die Frühstartrente für Familien?
Die Frühstartrente verfolgt das Ziel, Kindern frühzeitig den Zugang zu einer kapitalgedeckten Altersvorsorge zu ermöglichen.
Besonders relevant ist dabei, dass die ersten Einzahlungen vom Staat finanziert werden sollen.
Familien müssen für diesen staatlichen Förderbetrag nach dem beschriebenen Grundmodell nicht selbst monatlich zehn Euro aufbringen.
Gleichzeitig bleibt die finanzielle Wirkung begrenzt.
Die staatliche Einzahlung von insgesamt 1.440 Euro ist zunächst ein vergleichsweise kleiner Betrag.
Ob daraus über mehrere Jahrzehnte ein nennenswertes zusätzliches Altersvorsorgevermögen entsteht, hängt von der langfristigen Wertentwicklung und den tatsächlichen Anlagebedingungen ab.
Die Frühstartrente kann deshalb als Einstieg in den langfristigen Vermögensaufbau verstanden werden.
Sie ist jedoch kein Ersatz für eine umfassende Altersvorsorge.