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Warnung vor falschen Inkassofirmen: Verbraucherzentrale veröffentlicht Schwarzliste – so erkennen Sie Betrugsversuche

geralt (CC0), Pixabay

Betrüger drohen mit Schufa und Kontopfändung

Immer wieder versuchen Kriminelle, Verbraucher mit gefälschten Inkassoforderungen zu Zahlungen zu bewegen. In den Schreiben wird unter anderem mit negativen Schufa-Einträgen, Kontopfändungen oder Zwangsvollstreckungen gedroht.

Solche Formulierungen sollen den Eindruck erwecken, dass sofortiges Handeln erforderlich sei.

Dabei ist eine bloße Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens noch kein vollstreckbarer Titel. Eine Kontopfändung kann nicht allein aufgrund eines Inkassobriefs vorgenommen werden.

Auch ein negativer Schufa-Eintrag ist nicht automatisch zulässig, nur weil ein Unternehmen eine Forderung behauptet.

Wer ein bedrohlich formuliertes Inkassoschreiben erhält, sollte deshalb zunächst prüfen, ob die Forderung überhaupt besteht.

Verbraucherzentrale Brandenburg führt Schwarzliste

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat eine öffentlich zugängliche Schwarzliste eingerichtet. Darin werden Namen und Bankverbindungen aufgeführt, die im Zusammenhang mit auffälligen beziehungsweise betrügerischen Inkassoforderungen bekannt geworden sind.

Wer eine Zahlungsaufforderung erhält, kann den angegebenen Firmennamen und die Kontoverbindung mit den Einträgen vergleichen.

Die Liste ist unter folgender Adresse erreichbar:

Schwarzliste Inkasso der Verbraucherzentrale Brandenburg

Ein Treffer auf der Warnliste ist ein ernst zu nehmendes Warnsignal. Die konkrete Forderung sollte dennoch sorgfältig geprüft werden, denn Kriminelle können auch fremde Unternehmensnamen missbrauchen.

Ausländische IBAN: Warnsignal, aber kein Betrugsbeweis

Eine Kontoverbindung, die nicht mit „DE“ beginnt, kann Anlass für weitere Nachfragen geben. Eine ausländische IBAN allein beweist jedoch keinen Betrug.

Innerhalb des europäischen Zahlungsverkehrs können Unternehmen grundsätzlich auch Konten in anderen SEPA-Staaten verwenden.

Umgekehrt macht eine deutsche IBAN eine Forderung nicht automatisch seriös.

Entscheidend sind die Nachvollziehbarkeit des Anspruchs, die Identität des Absenders und die Übereinstimmung der Angaben mit unabhängigen Informationen.

Diese Warnzeichen sollten Verbraucher ernst nehmen

Besonders kritisch sind Inkassoschreiben, wenn die angebliche ursprüngliche Rechnung nicht bekannt ist, der Forderungsgrund unklar bleibt oder eine ungewöhnlich kurze Zahlungsfrist gesetzt wird.

Weitere Warnsignale sind drastische Drohungen, widersprüchliche Firmenangaben und Kontoverbindungen, die bereits auf einer Verbraucherwarnliste erscheinen.

Betroffene sollten keine Links in verdächtigen Nachrichten öffnen, keine persönlichen Daten preisgeben und nicht aus Angst vor weiteren Kosten sofort überweisen.

Nicht jede Inkassoforderung ist unberechtigt

Inkassounternehmen können auch rechtmäßige Forderungen geltend machen. Wer tatsächlich eine offene Rechnung hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Zahlung der Hauptforderung und zulässiger Zusatzkosten verpflichtet sein.

Deshalb sollten Verbraucher nicht grundsätzlich jedes Inkassoschreiben ignorieren.

Zu prüfen ist vielmehr, wer die Forderung erhebt, für welchen ursprünglichen Gläubiger sie geltend gemacht wird und ob der Anspruch nachvollziehbar ist.

Auch die Registrierung eines Inkassodienstleisters im Rechtsdienstleistungsregister kann überprüft werden. Sie bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jede einzelne Forderung berechtigt ist.

Gerichtliche Mahnbescheide nicht ignorieren

Ein gewöhnlicher Inkassobrief ist von einem echten gerichtlichen Mahnbescheid zu unterscheiden.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann rechtliche Fristen auslösen. Wer die Forderung bestreitet, muss die vorgesehene Widerspruchsfrist beachten. Diese beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung.

Ein echter gerichtlicher Mahnbescheid sollte deshalb auch dann nicht ignoriert werden, wenn die Forderung unberechtigt erscheint.

Was Betroffene tun sollten

Wer ein verdächtiges Inkassoschreiben erhält, sollte die Unterlagen aufbewahren und die Forderung anhand eigener Verträge, Rechnungen und Kontoauszüge überprüfen.

Anschließend können Firmenname und Bankverbindung mit der Schwarzliste abgeglichen werden.

Bestehen weiterhin Zweifel, kann die örtliche Verbraucherzentrale helfen.

Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte unverzüglich seine Bank kontaktieren und prüfen lassen, ob die Zahlung noch zurückgerufen werden kann. Auch eine Strafanzeige kann sinnvoll sein.

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