Beschluss des Insolvenzgerichts München
Das Insolvenzgericht München hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1502 IN 1665/26 am 15.10.2026 einen Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Betroffen ist nach der Bekanntmachung die Jeffo Verwaltungs GmbH mit Sitz in Markt Schwaben und dem Register München, HRB 167194.
In der amtlichen Bekanntmachung heißt es, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen wird, weil keine ausreichende Masse vorhanden ist. Für Betroffene ist das ein wichtiger Unterschied zu einem eröffneten Insolvenzverfahren: Das Gericht startet kein reguläres Verfahren zur geordneten Abwicklung.
Was „mangels Masse“ bedeutet
„Abweisung mangels Masse“ heißt für Laien: Das Vermögen des Unternehmens reicht voraussichtlich nicht einmal aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Deshalb wird das Verfahren nicht eröffnet. Ein Insolvenzverwalter wird dann nicht eingesetzt, und es gibt keine geordnete Verteilung an die Gläubiger im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens.
Für Gläubiger bedeutet das in der Regel, dass sie ihre Forderungen selbst verfolgen müssen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind oft gering. Wenn eine Gesellschaft auf diese Weise nicht in ein Insolvenzverfahren kommt, folgt typischerweise die weitere handelsregisterliche Abwicklung bis hin zur späteren Löschung; zudem ist in der Regel mit der Auflösung der Gesellschaft zu rechnen.
Folgen für Gläubiger und Vertragspartner
Wer offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte die eigenen Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Mahnungen und sonstige Nachweise. Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen aufbewahren und prüfen lassen, welche Schritte rechtlich sinnvoll sind.
Wichtig ist außerdem, Fristen und mögliche weitere Mitteilungen im Blick zu behalten. Da kein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, gibt es keine klassische Anmeldung zur Insolvenztabelle wie in einem eröffneten Verfahren. Wer Ansprüche hat, muss diese deshalb auf anderem Weg verfolgen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten ihre Unterlagen vollständig sichern und prüfen, welche Forderungen noch offen sind. Bei größeren Beträgen oder unklaren Vertragslagen kann Rechtsrat helfen. Wer Anzahlungen, Gutscheine oder noch nicht erbrachte Leistungen betroffen sieht, sollte schnell handeln und alle Nachweise geordnet ablegen.
Die Bekanntmachung stammt vom 15.10.2026 und nennt als zuständiges Gericht das Insolvenzgericht München sowie das Aktenzeichen 1502 IN 1665/26. Mehr als diese Angaben lassen sich der Veröffentlichung nicht entnehmen.