Das Insolvenzgericht Cottbus hat am 14.10.2026 um 14:20 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 63 IN 412/26 vorläufige Insolvenzverwaltung über die Kluge & Fielitz GmbH Reha-Reinigungs- & Desinfektionssysteme angeordnet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Neiße-Malxetal OT Groß Kölzig. Zuständig ist das Insolvenzgericht Cottbus. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze aus Dresden bestellt.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Eine Anordnung von Sicherungsmaßnahmen ist ein Schritt vor einer möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie soll das Vermögen des Unternehmens sichern und erhalten, bis das Gericht weiter entschieden hat. In diesem Fall dürfen Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sein. Damit verliert das Unternehmen wichtige Freiheiten bei eigenen Entscheidungen über sein Vermögen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nach der Bekanntmachung nicht allgemeiner Vertreter der Schuldnerin. Seine Aufgabe ist es, durch Überwachung des Schuldners das Vermögen zu sichern und zu erhalten. Außerdem darf er die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere verlangen. Diese Unterlagen hat die Schuldnerin auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung herauszugeben.
Folgen für Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner
Für Gläubiger ist wichtig: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Außerdem ist den Gläubigern und Schuldnern der Schuldnerin jede Verrechnung zum Nachteil der Masse untersagt. Das bedeutet vereinfacht: Offene Ansprüche und Gegenansprüche dürfen nicht ohne Weiteres miteinander verrechnet werden, wenn dies die spätere Insolvenzmasse benachteiligen würde.
Den Schuldnern der Schuldnerin, also denjenigen, die der Firma Geld schulden, wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sollen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung leisten. Für Kunden oder Geschäftspartner kann das bedeuten, dass Zahlungen und Forderungen künftig nicht mehr wie gewohnt direkt an das Unternehmen laufen.
Die Bekanntmachung enthält außerdem die Ermächtigung, Forderungen, auch Bankguthaben, auf ein einzurichtendes offenes Treuhandkonto einzuziehen. Eingehende Gelder dürfen für die Fortführung des Unternehmens entnommen werden, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Darüber hinaus wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, auch sicherungsabgetretene Forderungen und bestimmte Erlöse auf einem offenen Treuhandkonto einzuziehen.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die Kluge & Fielitz GmbH hat oder an das Unternehmen zahlen soll, sollte die gerichtliche Anordnung genau beachten und sich an die Vorgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters halten. Betroffene sollten Unterlagen, Rechnungen und Zahlungsnachweise geordnet aufbewahren und ihre Ansprüche sorgfältig prüfen. Weitere Schritte hängen davon ab, wie das Insolvenzgericht im Verfahren mit dem Aktenzeichen 63 IN 412/26 weiter entscheidet.